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   OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 82/07   

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https://dejure.org/2008,8440
OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 82/07 (https://dejure.org/2008,8440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.09.2008 - 13 LB 82/07 (https://dejure.org/2008,8440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. September 2008 - 13 LB 82/07 (https://dejure.org/2008,8440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der Asylanerkennung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 Abs. 2 AsylVfG; § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AufenthG; § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG
    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der Asylanerkennung; Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Aufenthaltstitels nach Unwirksamwerden der Anerkennung als Asylberechtigter bzw. der Rechtsstellung als Flüchtling; Auswirkung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 43 Abs. 1 Nr. 4; VwVfG § 48 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 2
    D (A), Widerruf, Rücknahme, Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Asylanerkennung, Beurteilungszeitpunkt, Entscheidungszeitpunkt, Umdeutung, Ermessen, Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    AsylVfG § 73 Abs. 2; ; AufenthG § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; ; AuslG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; VwVfG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der Asylanerkennung: Asyl; Asylanerkennung; Aufenthaltserlaubnis; Beurteilungszeitpunkt; Maßgeblicher Zeitpunkt; Rücknahme; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der Asylanerkennung; Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Aufenthaltstitels nach Unwirksamwerden der Anerkennung als Asylberechtigter bzw. der Rechtsstellung als Flüchtling; Auswirkung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 951/06

    Widerruf eines unbefristeten asylbezogenen Aufenthaltstitels nach Widerruf der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 82/07
    Daraus folgt die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 12.09.2007 - 8 LB 34/06 - VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.2006 - 11 S 951/06; jeweils zit. nach juris).

    Auszublenden sind dabei aber etwaige auf der Asylanerkennung aufbauende Aufenthaltsrechte, da diese selbst asylbedingt sind und es widersprüchlich wäre, wenn diese dem Widerruf der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG entgegengehalten werden könnten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.02.2003, a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.2006, a.a.O.).

    (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.09.2007 - 8 LB 34/06; VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.2006 - 11 S 951/06 -, jew. zit. nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06

    Widerruf einer erteilten Niederlassungserlaubnis wegen der geänderten Lage von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 82/07
    Daraus folgt die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 12.09.2007 - 8 LB 34/06 - VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.2006 - 11 S 951/06; jeweils zit. nach juris).

    Die Ausländerbehörde ist nicht gehindert, in einem weiteren Verfahren trotz einer Aufhebung über die Erteilung eines (anderweitigen) Aufenthaltstitels zu befinden (vgl. dazu auch Nds. OVG, Urt. v. 12.09.2007, a.a.O.).

    (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.09.2007 - 8 LB 34/06; VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.2006 - 11 S 951/06 -, jew. zit. nach juris).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 82/07
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 28. August 2007 maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei Ausweisungsverfügungen (Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20) folgt nicht, dass auch bei einem Widerruf des Aufenthaltstitels auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist.

    b) In einer neueren Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20) seine Rechtsprechung zur Frage des maßgeblichen Beurteilungszeitpunktes bei Ausweisungsverfügungen geändert.

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 82/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer vergleichbaren Konstellation einen Übergang von der Befristung einer Aufenthaltserlaubnis zu einer Rücknahme nicht als Fall der Umdeutung eingestuft, weil jeweils die Geltung des Aufenthaltstitels zu einem bestimmten Zeitpunkt beseitigt wird (BVerwG, Urt. v. 23.05.1995 - 1 C 3/94 -, juris).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 82/07
    Dazu gehören u.a. insbesondere auch die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und die schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet (vgl. zu diesen Ermessensmaßstäben: BVerwG, Urt. v. 20.02.2003 - 1 C 13/02 -, BVerwGE 117, 380).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

    - Niedersächsisches OVG - 10.09.2008 - AZ: OVG 13 LB 82/07.
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa Urt. v. 28.2.2008 - 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330 ff., m. w. N.) und die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. für eine Ausweisung Urt. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, juris, und v. 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20 ff.) zur Maßgeblichkeit der Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung (in der Tatsacheninstanz) bezieht sich auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen und ist deshalb auf den hier zu beurteilenden Widerruf nicht anzuwenden (ebenso Nds. OVG, Urt. des 13. Senats v. 10.9.2008 - 13 LB 82/07 -, juris, Rn. 24 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug

    vgl. Nds. OVG, Urteile vom 10. September 2008 - 13 LB 82/07 -, und vom 14. Mai 2009 - 8 LB 18/07-, jeweils juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 2 M 14/09

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis

    Es bedarf dabei keiner Entscheidung, ob im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, BVerwGE 130, 20), nach dem bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung einheitlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen ist, dieser Zeitpunkt auch für Entscheidungen über die Rücknahme von Aufenthaltstiteln maßgeblich ist, oder ob insoweit (weiterhin) auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung - also des Widerspruchsbescheids - abzustellen ist (so NdsOVG, Urt. v. 10.09.2008 - 13 LB 82/07 -, Juris).
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