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   OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LC 197/11   

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https://dejure.org/2013,33653
OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LC 197/11 (https://dejure.org/2013,33653)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.2013 - 13 LC 197/11 (https://dejure.org/2013,33653)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 2013 - 13 LC 197/11 (https://dejure.org/2013,33653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 2 AufenthG; § 68 Abs. 1 AufenthG
    Beendigung der Geltung einer nach § 68 Abs. 1 AufenthG übernommenen Unterhaltsverpflichtung mit Wirkung für die Zukunft durch eine nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 2, AufenthG § 68 Abs. 1
    Unterhaltsverpflichtung, Haftung, Verpflichtungserklärung, Wirkung für die Zukunft, Zukunft, Rückwirkung, Leistungsfähigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, SGB II, Flüchtlingsanerkennung, Asylantrag, Asylanerkennung, Visum, Besuchsvisum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25 Abs. 2; AufenthG § 68 Abs. 1
    Beendigung der Geltung einer nach § 68 Abs. 1 AufenthG übernommenen Unterhaltsverpflichtung mit Wirkung für die Zukunft durch eine nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beendigung der Geltung einer nach § 68 Abs. 1 AufenthG übernommenen Unterhaltsverpflichtung mit Wirkung für die Zukunft durch eine nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 172
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Düsseldorf, 01.03.2016 - 22 K 7814/15

    Haftung aus Verpflichtungserklärung auch nach erfolgreichem Abschluss des

    Ein Regelfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis einschließlich der finanziellen Belastbarkeit des Verpflichteten im Verwaltungsverfahren voll und individuell geprüft worden sind und nichts dafür spricht, dass die Heranziehung zu einer unzumutbaren Belastung des Verpflichteten führen könnte, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 - OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 2013 - 13 LC 197/11 -, beide in juris.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 2/17

    Änderung des Auslegungshorizonts i.R.d. Erteilung der Verpflichtungserklärung

    Nach dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen bundeseinheitlichen Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i.V.m. § 66 und § 67 AufenthG - M I 3 - 125 101 - 68/1 - (Stand: Oktober 2009), dort Nr. 5 "Gültigkeitsdauer" , dienen Eintragungen in den Rubriken "Voraussichtliche Dauer des Aufenthalts" sowie "Zweck des Aufenthalts" der Information der Auslandsvertretung für die Visumerteilung und sind für die Dauer der Verpflichtung regelmäßig ohne Bedeutung (vgl.BVerwG, Urt. v. 24.11.1998, a.a.O., S. 8 f. - juris Rn. 33 f.; Senatsurt. v. 13.11.2013 - 13 LC 197/11 -, juris Rn. 33).
  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 14 K 10441/18

    Fortdauer einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Aufenthaltskosten bei

    Denn nach dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen bundeseinheitlichen Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i.V.m. § 66 Abs. 2 und § 67 AufenthG (Az.: M3-21002/207, Stand: Mai 2018), dort Nr. 5 "Gültigkeitsdauer", dienen Eintragungen in den Rubriken "Voraussichtliche Dauer des Aufenthalts" sowie "Zweck des Aufenthalts" der Information der Auslandsvertretung für die Visumerteilung und sind für die Dauer der Verpflichtung regelmäßig ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1998, a.a.O., Rn. 27, 34; OVG Lüneburg, Urteil vom 03.05.2018, a.a.O., Rn. 38 und Urteil vom 13.11.2013 - 13 LC 197/11 -, juris, Rn. 33).

    Die Ausländerbehörde ist durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht gehindert, die Verpflichtungserklärung eines Dritten ohne entsprechende Bonitätsprüfung entgegenzunehmen und der entsprechenden Visumserteilung zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1998, a.a.O., Rn. 50; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2013, a.a.O., Rn. 31).

    Doch daran, dass der Kläger zur Erstattung herangezogen werden kann, ändert auch der Umstand nichts, dass ausweislich des Formulars seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei Abgabe der Verpflichtungserklärung am 13.01.2017 nicht nachgewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht wurde (vgl. zu dem Fall einer nicht nachgewiesenen Leistungsfähigkeit: OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2013, a.a.O., Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag;

    Dieses Aufenthaltsrecht ist zwar kein Aufenthaltstitel im Sinne des § 4 Abs. 1 AufenthG (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2013 - 13 LC 197/11 -, juris Rn. 33 ff.; Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 55 Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 04.10.2016 - 2 LA 102/16

    Verpflichtungserklärung, Wechsel des Aufenthaltszwecks, Aufenthaltserlaubnis aus

    Der Entscheidung des erkennenden Gerichts (Urt. v. 13.11.2013 - 13 LC 197/11 -, juris) lag kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2022 - 13 LB 322/21

    Auslegung; Berufung; Besuch; Besuchszweck; Ermessen; Haftung für Lebensunterhalt;

    Nach dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen bundeseinheitlichen Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i.V.m. § 66 und § 67 AufenthG - M I 3 - 125 101 - 68/1 - (Stand: Oktober 2009), dort Nr. 5 "Gültigkeitsdauer", dienen Eintragungen in den Rubriken " Voraussichtliche Dauer des Aufenthalts " sowie " Zweck des Aufenthalts " der Information der Auslandsvertretung für die Visumerteilung und sind für die Dauer der Verpflichtung regelmäßig ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998, a.a.O., S. 8 f. - juris Rn. 33 f.; Senatsurt. v. 3.5.2018, a.a.O., Rn. 38 und v. 13.11.2013 - 13 LC 197/11 -, juris Rn. 33).
  • VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 B 492/14

    Kostenerstattung

    Denn - so das Verwaltungsgericht unter wörtlicher Bezugnahme auf das Urteil des OVG Lüneburg vom 13. November 2013 (13 LC 197/11, Juris) weiter - handele es sich bei der mit der Stellung des Asylantrags nach § 55 Abs. 1 AsylVfG entstehenden Aufenthaltsgestattung nicht um einen Aufenthaltstitel im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 AufenthG.
  • VG Düsseldorf, 12.09.2017 - 22 K 6279/16

    Verpflichtungserklärung; Syrer; Insolvenz; Leistungsfähigkeit; Ermessen

    Ein Regelfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis einschließlich der finanziellen Belastbarkeit des Verpflichteten im Verwaltungsverfahren voll und individuell geprüft worden sind und nichts dafür spricht, dass die Heranziehung zu einer unzumutbaren Belastung des Verpflichteten führen könnte, vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 - und vom 26. Januar 2017 - 1 C 10/16 -, Rdn. 35, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 2013 - 13 LC 197/11 -, beide in juris.
  • VG Düsseldorf, 10.12.2018 - 22 K 1113/17

    Verpflichtungserklärung; Flüchtlingsbürge; Syrien; Haftung; Zweckwechsel;

    Ein Regelfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis einschließlich der finanziellen Belastbarkeit des Verpflichteten im Verwaltungsverfahren voll und individuell geprüft worden sind und nichts dafür spricht, dass die Heranziehung zu einer unzumutbaren Belastung des Verpflichteten führen könnte, vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 - und vom 26. K1.2017 - 1 C 10/16 -, Rdn. 35, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 2013 - 13 LC 197/11 -, beide in juris; OVG NRW, Urteil vom 8. Dezember 2017 - 18 A 1197/16 -, juris Rn. 44 f.
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