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   OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 13 ME 108/06   

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https://dejure.org/2006,21192
OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 13 ME 108/06 (https://dejure.org/2006,21192)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2006 - 13 ME 108/06 (https://dejure.org/2006,21192)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 13 ME 108/06 (https://dejure.org/2006,21192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schülerbeförderung bei Kindern getrenntlebender oder geschiedener Eltern im Fall gemeinsamer Personensorge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 Abs. 1 NSchG; § 114 Abs. 1 S. 1 u. 3 NSchG
    Anspruch auf Schülerbeförderung von beiden Wohnungen der getrennt lebenden Eltern aus; Bestimmung des Wohnsitzes des Schülers bei getrennt lebenden Eltern nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt; Anzahl der möglichen Wohnungen eines Schülers im schülerbeförderungsrechtlichen ...

  • Judicialis

    NSchG § 63; ; NSchG § 114 Abs. 1 S. 1; ; NSchG § 114 Abs. 1 S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderung - Schülerbeförderung bei Kindern getrenntlebender oder geschiedener Eltern im Fall gemeinsamer Personensorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schülerbeförderung von beiden Wohnungen der getrennt lebenden Eltern aus; Bestimmung des Wohnsitzes des Schülers bei getrennt lebenden Eltern nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt; Anzahl der möglichen Wohnungen eines Schülers im schülerbeförderungsrechtlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1994 - 16 A 4241/92

    Übernahme von Schülerfahrkosten; Grundschule; Gemeinsames Sorgerecht der Eltern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 13 ME 108/06
    Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass es nur eine einzige Wohnung im "schülerbeförderungsrechtlichen" Sinne geben kann (ebenso OVG Münster, OVGE 44, 155, 158).

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des OVG Münster (Urt. vom 15.8.94 - 16 A 4241/92 - OVGE 44, 155, 158) für die in Niedersachsen vergleichbare Rechtslage, dass der Gesetzgeber ersichtlich davon ausgegangen ist, dass es nur eine einzige Wohnung im "schülerbeförderungsrechtlichen" Sinne geben kann, die Bezugspunkt für den Anfang und das Ende des Schulweges ist.

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2004 - 13 LA 220/03

    Schülerbeförderung und Aufenthalt oder Wohnort des zu befördernden Schülers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 13 ME 108/06
    Ergänzend, wenn auch nicht ausschlaggebend, können in Zweifelsfällen die melderechtlichen Verhältnisse herangezogen werden (vgl. Senatsbeschl. vom 4.2.04 - 13 LA 220/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12

    Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines

    Zweck der Regelung ist es dagegen nicht, einen Ausgleich für die vielfältigen familiären Lebensformen (hier: Doppelresidenzmodell) bereit zu stellen (vgl. hierzu erk. Gericht, Beschl. v. 20.6.2006 - 13 ME 108/06 -, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 17.6.2011 - 2 A 10395/11 -, NVwZ-RR 2011, 862; OVG Münster, Urt. v. 15.8.1994 - 16 A 4241/92 -, OVGE 44, 155; a.A.: VG Hannover, Beschl. v. 7.10.2002 - 6 B 4159/02 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. v. 24.2.2006 - 6 B 543/05 -, juris, aufgehoben d. d. o. a. Beschl. d. erk. Gerichts v. 20.6.2006, aaO.; Bockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Stand: Mai 2012, § 114 Anm. 2.3).

    Vielmehr wird auch im Melde-, Wahl-, Pass- und Ausweisrecht z. B. allein auf den durch objektive Kriterien bestimmten Begriff des Hauptwohnsitzes abgestellt (OVG Koblenz, Urt. v. 17.6.2011 - 2 A 10395/11 -, NVwZ-RR 2011, 862; zur Heranziehung der melderechtlichen Verhältnisse in Zweifelsfällen vgl. auch erk. Ger., Beschl. v. 20.6.2006 - 13 ME 108/06 -, juris; Palandt, BGB, 71. Aufl., § 7 Rnr. 5).

  • VG Schwerin, 13.07.2016 - 6 A 1845/14

    Schülerbeförderung: Doppelresidenzmodell; Schulbeförderung des Kindes von

    Für die Entscheidung über einen Anspruch auf Schülerbeförderung beziehungsweise Aufwendungsersatz kommt es daher nicht darauf an, dass der Sohn des Klägers im bürgerlich-rechtlichen Sinne einen doppelten Wohnsitz nach § 11 BGB in Verbindung mit § 7 Abs. 2 BGB hat, weil er im Rahmen des Doppelresidenzmodells den Wohnsitz seiner Eltern teilt (so auch für das niedersächsische Schülerbeförderungsrecht OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2006, Az. 13 ME 108/06, juris Rn. 2).

    Wählen sie die entfernter gelegene Wohnung als Hauptwohnung, wird der Schulbesuch nicht mehr durch die für die Schülerbeförderung notwendigen Fahrtkosten erschwert, da dann die Kosten vom Träger der Schülerbeförderung zu tragen wären (so auch VG Oldenburg, Beschluss vom 17. Januar 2012, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2006, a.a.O., juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., Rn. 25).

  • VG Köln, 23.01.2008 - 10 K 3846/07

    Übernahme der Fahrkosten für den Besuch einer integrierten Gesamtschule nach

    § 7 Abs. 1 SchfkVO abzustellen ist - vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 15.08.1994 - 16 A 4241/92 -, OVGE 44, 155, und Urteil vom 02.07.1986 - 16 A 1493/84 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.02.2004 - 13 LA 220/03 -, NVwZ-RR 2004, 422, und Beschluss vom 20.06.2006 - 13 ME 108/06 -, nicht ankommt.

    Im übrigen ist der Sohn der Klägerin seit dem 13.09.2007 auch ausschließlich für die Wohnung der Klägerin gemeldet (vgl. §§ 13, 16 MeldeG NW) worauf hilfsweise abzustellen ist - vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.06.2006 - 13 ME 108/06 -.

  • VG Oldenburg, 17.01.2012 - 5 B 2806/11

    Antragsbefugnis; Schülerbeförderung; Umgangsrecht; maßgeblicher Wohnsitz

    Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - OVG - (Beschluss vom 20. Juni 2006 - 13 ME 108/06 - juris) hat in einem vergleichbaren Fall den Beförderungsanspruch vom zweiten oder weiteren Wohnsitz aus bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern - hier sogar bei gemeinsamer Personensorge - abgelehnt.
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