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   OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17   

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OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17 (https://dejure.org/2017,34767)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.09.2017 - 13 ME 157/17 (https://dejure.org/2017,34767)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. September 2017 - 13 ME 157/17 (https://dejure.org/2017,34767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25a AufenhG; § 60 Abs. 5 AufenthG; § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG; § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 3 EMRK
    Abschiebung eines georgischen Staatsbürgers unter ärztlicher Begleitung; Gewährleistung der Sicherstellung einer Weiterbehandlung vor Ort durch den Kooperationsarzt der Botschaft in Tirana; Prüfung des Vorliegens eines (vorübergehenden) inlandsbezogenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebung eines georgischen Staatsbürgers unter ärztlicher Begleitung; Gewährleistung der Sicherstellung einer Weiterbehandlung vor Ort durch den Kooperationsarzt der Botschaft in Tirana; Prüfung des Vorliegens eines (vorübergehenden) inlandsbezogenen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EMRK Art. 3, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 7 S. 1
    Krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, psychische Erkrankung, zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot, sachliche Zuständigkeit, Bindungswirkung, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörde, Garantieerklärung, individuelle Zusicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebevorgang; Abschiebung; Duldung; Heranwachsender; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; Jugendlicher; Reiseunfähigkeit; Vorwirkung; zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot

  • rechtsportal.de

    Abschiebung eines georgischen Staatsbürgers unter ärztlicher Begleitung; Gewährleistung der Sicherstellung einer Weiterbehandlung vor Ort durch den Kooperationsarzt der Botschaft in Tirana; Prüfung des Vorliegens eines (vorübergehenden) inlandsbezogenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17

    Abschiebevorgang; Abschiebung; Albanien; Depression; Duldung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17
    Allein daraus, dass der EGMR in dieser Entscheidung (a.a.O., Rn. 191) im Interesse der Vermeidung eines drohenden Verstoßes gegen Art. 3 EMRK die Einholung individueller und ausreichender Zusicherungen des Zielstaats durch den abschiebenden Staat im Hinblick auf die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit einer adäquaten medizinischen Behandlung bei schwer erkrankten Personen vor Übergabe des Abzuschiebenden an die Behörden des Zielstaats gefordert und als eine "Vorbedingung einer Abschiebung" (Ë®precondition for removal") bezeichnet hat, folgt nach Ansicht des Senats noch nicht, dass eine derartige Einholung von Zusicherungen - wenn eine Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote bereits in einem Asylverfahren vor dem Bundesamt stattgefunden hat und solche wegen der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der erforderlichen medizinischen Behandlung im Zielstaat verneint worden sind - nochmals und ggf. aktualisiert durch die Ausländerbehörde geschehen müsste (so aber wohl VGH Baden-Württemberg, Beschl v. 22.2.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 5; vgl. zum Ganzen: Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 12 ff.).

    Eine erneute Prüfung derselben Fragestellung durch die Ausländerbehörde wäre systemwidrig und führte zu auch aus Rechtsschutzgründen nicht gebotenen Doppelprüfungen (vgl. Senatsbeschl. v. 7.6.2017, a.a.O.).

    Diese Wirkung könnte nur im Wege eines Folgeantrags nach § 71 Abs. 1 AsylG oder eines auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich nationalrechtlicher zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote beschränkten sog. isolierten Folgeschutzgesuchs beim Bundesamt (§ 51 Abs. 1 bis 3 oder Abs. 5 VwVfG) überwunden werden (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 7.6.2017, a.a.O.).

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17
    Die Antragsteller haben sich zur Begründung eines solchen rechtlichen Abschiebungshindernisses - wenn auch unter fehlerhafter Bezeichnung - auf das Urteil des EGMR (Große Kammer) vom 13. Dezember 2016 - No. 41738/10 -, Paposhvili v. Belgien, juris Rn. 183, 191, bezogen, das sich im Wesentlichen mit krankheitsbedingten Gefahren wegen der Verhältnisse im dortigen Zielstaat der Abschiebung (Georgien) befasst hat.

    Der Vorgabe an die Konventionsstaaten aus der o.g. Entscheidung des EGMR vom 13. Dezember 2016 (a.a.O., Rn. 185), ein angemessenes Verfahren vorzusehen, das die Berücksichtigung der sich aus Art. 3 EMRK wegen der Verhältnisse im Zielstaat ergebenden Anforderungen ermöglicht, wird durch die Überprüfungspflichten des Bundesamtes im Rahmen des Asylverfahrens und durch die Möglichkeit des Abzuschiebenden, etwaige Veränderungen der Sachlage gegenüber dem Bundesamt in einem weiteren Verfahren geltend zu machen, hinreichend Rechnung getragen.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17

    Durchführung der Abschiebung bei Suizidalität des Ausländers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17
    Allein daraus, dass der EGMR in dieser Entscheidung (a.a.O., Rn. 191) im Interesse der Vermeidung eines drohenden Verstoßes gegen Art. 3 EMRK die Einholung individueller und ausreichender Zusicherungen des Zielstaats durch den abschiebenden Staat im Hinblick auf die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit einer adäquaten medizinischen Behandlung bei schwer erkrankten Personen vor Übergabe des Abzuschiebenden an die Behörden des Zielstaats gefordert und als eine "Vorbedingung einer Abschiebung" (Ë®precondition for removal") bezeichnet hat, folgt nach Ansicht des Senats noch nicht, dass eine derartige Einholung von Zusicherungen - wenn eine Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote bereits in einem Asylverfahren vor dem Bundesamt stattgefunden hat und solche wegen der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der erforderlichen medizinischen Behandlung im Zielstaat verneint worden sind - nochmals und ggf. aktualisiert durch die Ausländerbehörde geschehen müsste (so aber wohl VGH Baden-Württemberg, Beschl v. 22.2.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 5; vgl. zum Ganzen: Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17
    Der Beschwerde kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.02.2007 - 1 BvR 474/05 -, juris Rn. 11) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17
    Der Beschwerde kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.02.2007 - 1 BvR 474/05 -, juris Rn. 11) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder

    Die Frage, ob eine Unterkunft und die übrige materielle Grundausstattung vorhanden sind, ist im Rahmen der Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG als zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis von der Beklagten zu prüfen (Saarländisches OVG, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris Rn. 28; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.09.2017 - 13 ME 157/17 -, juris Rn. 8 und 10, und Beschluss vom 20.06.2017 - 13 PA 104/17 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2018 - 13 ME 438/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Folgeschutzgesuch; Härtefallantrag;

    Diese Voraussetzungen können nicht nur erfüllt sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch den Transport als solchen wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmalig entstehen würde (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn), sondern auch dann, wenn sich durch die Abschiebung als solche - außerhalb des Transportvorganges und unabhängig vom Zielstaat - der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne, vgl. Senatsbeschl. v. 7.9.2017 - 13 ME 157/17 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 47 jeweils m.w.N.).

    Zu einer eigenen inhaltlichen Prüfung der Voraussetzungen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots ist die Ausländerbehörde - ebenso wie die Verwaltungsgerichte im aufenthaltsrechtlichen Verfahren - weder berechtigt noch verpflichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, juris Rn. 12 f.; Senatsbeschl. v. 7.9.2017, a.a.O., Rn. 10 jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2018 - 13 ME 373/17

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltserlaubnis; außerhalb des Bundesgebietes;

    (a) Der Annahme einer dauerhaften Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 7.9.2017 - 13 ME 157/17 -, juris Rn. 4) in Form einer zu befürchtenden Suizidalität bei Ausreise aufgrund des vorgelegten Attests Dr. O.s vom 13. November 2017 stehen die gleichen Bedenken wie oben unter aa) geschildert entgegen.
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

    Nach der Definition des § 1 Abs. 2 JGG ist Jugendlicher, wer vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender wer achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist (vgl. zu den Altersgrenzen im Rahmen des § 25a Abs. 1 AufenthG: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BT-Drs. 18/4097, S. 42; vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 10 C 18.1781 - juris Rn. 5; Nds OVG, B.v. 7.9.2017 - 13 ME 157/17 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2019 - 13 ME 519/18

    Abschiebung; Beschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenbeseitigung;

    Diese Voraussetzungen können nicht nur erfüllt sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch den Transport als solchen wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmalig entstehen würde (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn), sondern auch dann, wenn sich durch die Abschiebung als solche - außerhalb des Transportvorganges und unabhängig vom Zielstaat - der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne, vgl. Senatsbeschl. v. 7.9.2017 - 13 ME 157/17 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 47 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2018 - 10 LB 83/17
    Die Frage, ob eine Unterkunft und die übrige materielle Grundausstattung vorhanden sind, ist im Rahmen der Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG als zielstaats bezogen es Abschiebungshindernis von der Beklagten zu prüfen (Saarländisches OVG, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 - , juris Rn. 28; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Be­ schluss vom 07.09.2017 - 13 ME 157/17 - , juris Rn. 8 und 10, und Beschluss vom 20.06.2017 - 13 PA 104/17 - , juris Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2023 - L 19 AS 417/23

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen

    Diese Voraussetzungen können nicht nur erfüllt sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch den Transport als solchen wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmalig entstehen würde (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn), sondern auch dann, wenn sich durch die Abschiebung als solche - außerhalb des Transportvorganges und unabhängig vom Zielstaat - der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.09.2017 - 13 ME 157/17- m.w.N.).
  • VG Göttingen, 25.08.2023 - 1 B 31/23

    Abschiebung; Faktischer Inländer; Istanbul-Konvention; Positivstaatler; Recht auf

    Das wäre nur dann der Fall, wenn sich hieraus eine Reiseunfähigkeit ergeben würde (dazu Nds. OVG, Beschl. v. 07.09.2017 - 13 ME 157/17 -, juris Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 08.11.2022 - 27 L 2380/22
    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. September 2017 - 13 ME 157/17 -, juris Rn. 4.
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2022 - 13 ME 127/22

    Abschiebebedingungen; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot,

    Der Antragsteller behauptet eine rechtliche Unmöglichkeit seiner Abschiebung im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, die sich aus dem Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG und dessen beabsichtigter Durchsetzung im Bundesgebiet (sog. Verfahrensduldung; vgl. hierzu im Allgemeinen: Senatsbeschl. v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3, und zur Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG: Senatsbeschl. v. 10.3.2022 - 13 ME 53/22 -, V.n.b. Umdruck S. 7) oder aus einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit unter Berücksichtigung der Schutzwirkungen des Art. 2 Abs. 2 GG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 7.9.2017 - 13 ME 157/17 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 47 jeweils m.w.N.) ergeben soll.
  • VG Göttingen, 08.03.2022 - 1 B 274/21

    Abschiebung; Amtsarzt; Amtsärztliche Untersuchung; Aufklärungspflichten;

  • VG Hannover, 22.09.2022 - 5 B 2675/22
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