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   OVG Niedersachsen, 06.01.2015 - 13 ME 192/14   

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https://dejure.org/2015,50
OVG Niedersachsen, 06.01.2015 - 13 ME 192/14 (https://dejure.org/2015,50)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.01.2015 - 13 ME 192/14 (https://dejure.org/2015,50)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - 13 ME 192/14 (https://dejure.org/2015,50)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankentransportgenehmigung - und ihr Widerruf bei Verkehrsverstößen

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Niedersachsen: Widerruf einer Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 114 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Rettungsdienst/Krankentransport | Widerruf einer Genehmigung zur Durchführung qualifizierten Krankentransports

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 73.69
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.01.2015 - 13 ME 192/14
    Zwar soll nach einer älteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelfall bei einem Güterverkehrsunternehmer, der ausschließlich in seiner Freizeit bei der Führung seines Privatwagens Verkehrsdelikte begangen, seinen Betrieb aber ordnungsgemäß geführt hat, die Zuverlässigkeit zur Ausübung seines Gewerbes fortbestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.1970 - VII C 73.69 -, juris); von einer derartigen Ausnahmekonstellation kann im vorliegenden Fall indes nicht ausgegangen werden.
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.01.2015 - 13 ME 192/14
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, d.h. zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 38.90 -, juris, Rdnr. 13).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12

    Teleologische Reduktion des Verbots der Erteilung vorläufiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.01.2015 - 13 ME 192/14
    Deshalb ist bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit das Gesamtverhalten und die Gesamtpersönlichkeit des Unternehmers bzw. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person maßgebend (vgl. Beschl. des Senats v. 03.05.2012 - 13 ME 9/12 -, juris, Rdnr. 10).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.01.2015 - 13 ME 192/14
    Eine Behörde erhält dann Kenntnis, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme oder zum Widerruf des Verwaltungsakts berufene Amtswalter oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Prüfung des Verwaltungsakts berufener Amtswalter positive Kenntnis erlangt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.2001 - 8 C 8.00 -, juris, Rdnr. 17 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 47/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, d.h. zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 38.90 -, NVwZ 1992, 565, juris Rn. 13; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 6.1.2015 - 13 ME 192/14 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 49/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, d.h. zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 38.90 -, NVwZ 1992, 565, juris Rn. 13; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 6.1.2015 - 13 ME 192/14 -, juris Rn. 5).
  • VG Oldenburg, 02.02.2015 - 11 B 676/15

    Duldung; Kosten; Rücknahme; Verschulden; Widerruf

    Denn trotz der unterschiedlichen Regelungen über Rücknahme (§ 1 Abs. 1 NVwVfG, i.V.m. § 48 VwVfG) und Widerruf einer Duldung (§ 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG) bestehen keine Bedenken die Widerrufsvorschrift auch auf die Fälle rechtswidriger Verwaltungsakte anzuwenden (so auch Kopp/Ramsauer VwVfG, 12. Auflage 2011, § 49 Rn. 12, sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Januar 2015, - 13 ME 192/14, juris Rn. 3).
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