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   OVG Niedersachsen, 05.08.2010 - 13 ME 85/10   

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OVG Niedersachsen, 05.08.2010 - 13 ME 85/10 (https://dejure.org/2010,9353)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.08.2010 - 13 ME 85/10 (https://dejure.org/2010,9353)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. August 2010 - 13 ME 85/10 (https://dejure.org/2010,9353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 6 Abs. 1 Nr. 1, 39 Abs. 2 LFGB
    Abgrenzung von Lebensmittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Injektion eines Schaumverhüters in Schweinefleisch als zulässige Verwendung eines Verarbeitungshilfsstoffs bzw. als unzulässiges Zusetzen eines Lebensmittelzusatzstoffs; Absichtliches Zusetzen eines Schaumverhüters in Schweinefleisch bei fehlender Nachverfolgbarkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Injektion eines Schaumverhüters in Schweinefleisch als zulässige Verwendung eines Verarbeitungshilfsstoffs bzw. als unzulässiges Zusetzen eines Lebensmittelzusatzstoffs; Absichtliches Zusetzen eines Schaumverhüters in Schweinefleisch bei fehlender Nachverfolgbarkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Injektion eines Schaumverhüters in Schweinefleisch als zulässige Verwendung eines Verarbeitungshilfsstoffs bzw. als unzulässiges Zusetzen eines Lebensmittelzusatzstoffs; Absichtliches Zusetzen eines Schaumverhüters in Schweinefleisch bei fehlender Nachverfolgbarkeit des ...

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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 13 LC 110/13

    Verwendung eines nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassenen Gemüsekonzentrats

    Gemüsemischung bzw. Gemüsesaftkonzentrat werden einem Lebensmittel - hier Kochschinken-Aufschnitt und Fleischwurst - bei dessen Herstellung absichtlich zugesetzt (vgl. zur Abgrenzung zu den Verarbeitungshilfsstoffen: Senatsbeschl. v. 5. August 2010 - 13 ME 85/10 -, juris; VG Bremen, Urt. v. 12. Juli 2012 - 5 K 2030/09 -, juris).
  • VG Hannover, 09.04.2013 - 9 A 52/12

    Fleischwurst; Gemüsebrühe; Gemüsepulver; Gemüsesaftkonzentrat; Kochschinken;

    Dies ist schon daran erkennbar, dass für den Kochschinken die beanstandeten Stoffe in der Pökellake in die Fleischware eingespritzt werden (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 05.08.2010 - 13 ME 85/10 -, LRE 62, 96).
  • VG Karlsruhe, 16.05.2019 - 3 K 5672/17

    Vermarktungsverbot bezüglich eines Bio-Branntweinessigs

    Nach dieser Auffassung kann bei einem absichtlichen Zusetzen zu einem Lebensmittel regelmäßig kein bloßer Verarbeitungshilfsstoff mehr vorliegen, vielmehr liege ein Lebensmittelzusatzstoff vor, wenn der Stoff selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder - was nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ausdrücklich ausreicht - zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden können (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.08.2010 - 13 ME 85/10 -, juris Rn. 11).

    Nach den Definitionsmerkmalen in Art. 3 Abs. 2 Buchst. b Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werde ein Verarbeitungshilfsstoff bei der Be- oder Verarbeitung aus technologischen Gründen verwendet, während ein Lebensmittelzusatzstoff nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 einem Lebensmittel aus technologischen Gründen zugesetzt werde (vgl. in der englischen Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 für den Verarbeitungshilfsstoff "intentional usage" und für den Lebensmittelzusatzstoff "intentional addition") (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.08.2010 - 13 ME 85/10 -, juris Rn. 11).

  • VG Bayreuth, 21.11.2023 - B 7 K 23.35

    Rieselhilfe als Lebensmittelzusatzstoff

    Das Gericht schließt sich nicht der Auffassung an, die der unterschiedlichen Formulierung im Verordnungstext, dass Lebensmittelzusatzstoffe "zugesetzt" und Verarbeitungshilfsstoffe hingegen "verwendet" werden, eine inhaltliche Bedeutung dergestalt beimisst, dass Lebensmittelzusatzstoffe in Lebensmitteln verwendet und Verarbeitungshilfsstoffe hingegen lediglich an Lebensmitteln verwendet werden müssten (Unterstreichungen durch das Gericht; so aber OVG Lüneburg, B.v. 5.8.2010 - 13 ME 85/10 - juris Rn. 11; a.A. Rathke in Sosnitza/Meisterernst, Lebensmittelrecht, Werkstand: 186. EL, März 2023, EU-VO über Lebensmittelzusatzstoffe 2008, Art. 3 Rn. 55; Schulz, ZLR 2017, 4/8).
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Unzulässiger Einsatz eines Schaumverhüters bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schaumverhüter bei der Fleischverarbeitung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung eines "Schaumverhüters" bei der Herstellung von Frühstücksspeck ist unzulässig - Eingebrachte Substanz kein bloßer Verarbeitungshilfsstoff, sondern Lebensmittelzusatzstoff

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