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   OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12   

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https://dejure.org/2012,10949
OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12 (https://dejure.org/2012,10949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.2012 - 13 ME 9/12 (https://dejure.org/2012,10949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 13 ME 9/12 (https://dejure.org/2012,10949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung zur Erteilung einer vorläufigen Krankentransportgenehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 1 NRettDG; § 15 Abs. 4 PBefG
    Teleologische Reduktion des Verbots der Erteilung vorläufiger Krankentransportgenehmigungen nach § 21 Abs. 1 NRettDG i.V.m. § 15 Abs. 4 PBefG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NRettDG § 21 Abs. 1; PBefG § 15 Abs. 4
    Teleologische Reduktion des Verbots der Erteilung vorläufiger Krankentransportgenehmigungen nach § 21 Abs. 1 NRettDG i.V.m. § 15 Abs. 4 PBefG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teleologische Reduktion des Verbots der Erteilung vorläufiger Krankentransportgenehmigungen nach § 21 Abs. 1 NRettDG i.V.m. § 15 Abs. 4 PBefG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 602
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07

    Zur Erteilung einer befristeten Taxengenehmigung im Wege einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12
    Der Senat teilt allerdings nicht die vielfach vertretene Auffassung, dass die Vereinbarkeit einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung mit dem Wortlaut von § 15 Abs. 4 PBefG dadurch hergestellt werden kann, dass lediglich der Begriff einer "vorläufigen Genehmigung" vermieden wird, sondern stattdessen von einer "endgültigen, allerdings zeitlich [...] eng befristeten [...] Genehmigung" gesprochen wird (so indessen: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, juris Rdnr. 4; sich dem anschließend: Bidinger, Personenbeförderungsrecht - Kommentar, Loseblatt, Stand: Dezember 2011, § 15 PBefG Rdnr. 73; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Loseblatt, Stand: Dez. 2011, § 15 Rdnr. 17).

    b) Allerdings sind im Falle einer begehrten Verlängerung einer abgelaufenen Krankentransportgenehmigung die in ihrem Schutzbereich betroffenen Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG und das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG einerseits sowie das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache und das sich aus § 21 Abs. 1 NRettDG i. V. m. § 15 Abs. 4 PBefG ergebende einfachgesetzliche Verbot vorläufiger Genehmigungen andererseits nach Auffassung des Senats dahingehend in Ausgleich zu bringen, dass eine einstweilige Anordnung zu Gunsten des Krankentransportunternehmers nur ergehen kann, wenn im Rahmen des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes erkennbar ist, dass der Antragsteller die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (so zum Personenbeförderungsrecht auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, juris Rdnr. 4), bzw. dass nach der im Eilverfahren anzustellenden Prognose ein Obsiegen in der Hauptsache gleichsam "auf der Hand liegt", weil bereits zum Entscheidungszeitpunkt klar erkennbar ist, dass ihm die Genehmigung zu Unrecht vorenthalten wird.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2010 - L 4 KR 224/10
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12
    Ein dagegen gerichteter Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen sozialgerichtlichen Rechtsschutzes blieb auch in der Beschwerdeinstanz ohne Erfolg (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 04.08.2010 - L 4 KR 224/10 B ER/L 4 KR 198/10 B -).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12
    Der Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist dabei Rechnung zu tragen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 30.04.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rdnr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.1994 - 7 M 3231/94

    Rettungsdienst; Bedarfsgerechte Organisation; Qualifizierter Krankentransport;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12
    Das Verwaltungsgericht hat den Prüfungsmaßstab für die hier vom Antragsteller begehrte weitere Ermöglichung der Durchführung von Krankentransportleistungen auf Basis einer einstweiligen Anordnung unter Verweis auf ältere obergerichtliche Rechtsprechung (Nds. OVG, Beschl. v. 17.06.1994 - 7 M 3231/94 -, juris Rdnrn. 2 und 3; OVG Saarlouis, Beschl. v. 07.11.1996 - 9 W 29/96 -, Zeitschrift für Schadensrecht 1997, 117) dahingehend konkretisiert, dass trotz einer angestrebten partiellen Vorwegnahme der Hauptsache und des ausdrücklichen gesetzlichen Verbots der Erteilung vorläufiger Genehmigungen (§ 21 Abs. 1 NRettDG i. V. m. § 15 Abs. 4 PBefG) der Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich sein soll, wenn (1.) die Vorenthaltung der Genehmigung für den Antragsteller in einer dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes widersprechenden Weise zu schlechthin unzumutbaren Folgen, etwa einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung, führen würde und (2.) die "hinreichende Wahrscheinlichkeit" eines Obsiegens im Hauptsacheverfahren besteht.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 7 ME 156/03

    Abgabenrückstand; finanzielle Leistungsfähigkeit; Leistungsfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12
    Die einstweilige Anordnung kann gerade auch auf eine Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer "vorläufigen Genehmigung" gerichtet sein (in Richtung eines Ausschlusses argumentierend allerdings: Nds. OVG, Beschl. v. 01.09.2003 - 7 ME 156/03 -, juris Rdnr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - 13 A 4955/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12
    a) Der Sache nach hat das Verwaltungsgericht zutreffend eine entsprechende Prüfung vorgenommen, wenngleich es den Maßstab, wonach für eine Ablehnung der begehrten Krankentransportgenehmigung die Unzuverlässigkeit des Bewerbers nicht mit letzter Gewissheit bewiesen sein muss, sondern "hinreichende Zweifel" an der Zuverlässigkeit ausreichen sollen, in rechtlich bedenklicher Weise unter Rückgriff auf die zum Rettungsdienstrecht des Landes Nordrhein-Westfalen ergangene obergerichtliche Rechtsprechung (grundlegend: Urt. v. 19.09.2007 - 13 A 4955/00 -, juris Rdnrn. 72 ff.; zuletzt: Beschl. v. 30.04.2009 - 13 B 204/09 -, juris Rdnr. 9) entwickelt hat: Der Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NRettDG ist anders ausgestaltet, als die Reglung in § 19 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 RettG NRW.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 13 B 204/09
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12
    a) Der Sache nach hat das Verwaltungsgericht zutreffend eine entsprechende Prüfung vorgenommen, wenngleich es den Maßstab, wonach für eine Ablehnung der begehrten Krankentransportgenehmigung die Unzuverlässigkeit des Bewerbers nicht mit letzter Gewissheit bewiesen sein muss, sondern "hinreichende Zweifel" an der Zuverlässigkeit ausreichen sollen, in rechtlich bedenklicher Weise unter Rückgriff auf die zum Rettungsdienstrecht des Landes Nordrhein-Westfalen ergangene obergerichtliche Rechtsprechung (grundlegend: Urt. v. 19.09.2007 - 13 A 4955/00 -, juris Rdnrn. 72 ff.; zuletzt: Beschl. v. 30.04.2009 - 13 B 204/09 -, juris Rdnr. 9) entwickelt hat: Der Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NRettDG ist anders ausgestaltet, als die Reglung in § 19 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 RettG NRW.
  • OVG Saarland, 07.11.1996 - 9 W 29/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12
    Das Verwaltungsgericht hat den Prüfungsmaßstab für die hier vom Antragsteller begehrte weitere Ermöglichung der Durchführung von Krankentransportleistungen auf Basis einer einstweiligen Anordnung unter Verweis auf ältere obergerichtliche Rechtsprechung (Nds. OVG, Beschl. v. 17.06.1994 - 7 M 3231/94 -, juris Rdnrn. 2 und 3; OVG Saarlouis, Beschl. v. 07.11.1996 - 9 W 29/96 -, Zeitschrift für Schadensrecht 1997, 117) dahingehend konkretisiert, dass trotz einer angestrebten partiellen Vorwegnahme der Hauptsache und des ausdrücklichen gesetzlichen Verbots der Erteilung vorläufiger Genehmigungen (§ 21 Abs. 1 NRettDG i. V. m. § 15 Abs. 4 PBefG) der Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich sein soll, wenn (1.) die Vorenthaltung der Genehmigung für den Antragsteller in einer dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes widersprechenden Weise zu schlechthin unzumutbaren Folgen, etwa einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung, führen würde und (2.) die "hinreichende Wahrscheinlichkeit" eines Obsiegens im Hauptsacheverfahren besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 1272/18

    Einstweilige Anordnung zwecks Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer

    Vielmehr wird die Bestimmung verfassungskonform dahin ausgelegt, dass das Gericht im Lichte der Garantie effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG und des Grundrechtsschutzes aus Art. 12 Abs. 1 GG im Wege der einstweiligen Anordnung die Hauptsache teilweise vorwegnehmen und die Antragsgegnerin verpflichten kann, eine zeitlich begrenzte endgültige Genehmigung zu erteilen (vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 06.07.2004 - 1 So 36/04 -, vom 18.11.2010, a.a.O., und vom 03.11.2011 - 3 Bs 182/11 -, alle juris; OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris; Fielitz/Grätz, a.a.O., § 15 PBefG Rn. 17; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.2012 - 13 ME 9/12 -, juris).

    Mit Blick auf das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache sowie mit Rücksicht auf Sinn und Zweck des Verbotes vorläufiger Genehmigungen aus § 15 Abs. 4 PBefG kommt eine solche einstweilige Anordnung allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht: Sie setzt regelmäßig voraus, dass es um die Verlängerung einer bestehenden Genehmigung geht, und das Gericht muss die Feststellung treffen, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2011, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.2012, a.a.O.; Fielitz/Grätz, a.a.O., § 15 PBefG Rn. 17).

  • VG Düsseldorf, 10.07.2015 - 6 L 1880/15

    Personenbeförderung; Genehmigung; Taxi; Taxen; Gelegenheitsverkehr;

    Ob aufgrund der von dem Antragsteller angestrebten partiellen Vorwegnahme der Hauptsache und des ausdrücklichen gesetzlichen Verbots der Erteilung vorläufiger Genehmigungen (§ 15 Abs. 4 PBefG) der Prüfungsmaßstab enger zu fassen und eine einstweilige Anordnung zu Gunsten des Antragstellers nur ergehen kann, wenn im Rahmen des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes erkennbar ist, dass der Antragsteller die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 -, juris Rn. 4 (= NVwZ-RR 2007, 760), bzw. dass nach der im Eilverfahren anzustellenden Prognose ein Obsiegen in der Hauptsache gleichsam "auf der Hand liegt", weil bereits zum Entscheidungszeitpunkt klar erkennbar ist, dass ihm die Genehmigung zu Unrecht vorenthalten wird, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 13 ME 9/12 -, juris Rn. 7(= NVwZ-RR 2012, 602-605);.
  • VG Düsseldorf, 22.02.2019 - 29 L 334/19

    Deutscher Hilfsdienst darf keine Krankentransporte durchführen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69 ff. (74 f., 77), ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 13 ME 9/12, juris, Rn. 6 ff (zum NRettDG) und OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 -, juris, Rn. 4 (zum Personenbeförderungsrecht).
  • VG München, 31.07.2015 - M 23 E 15.1616

    Entziehung der Taxigenehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    Allerdings werden die Anforderungen an die Erfolgsaussichten sowie die Art der im Rahmen des Verfahrens nach § 123 VwGO zu erteilenden Genehmigung uneinheitlich gesehen (vgl. Fromm/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 4. Auflage, § 15 Rn. 7; Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Auflage, § 15 Rn. 50; OVG Hamburg, B.v. 16.5.2012 - 3 Bs 5/12 - juris Rn. 14; Niedersächsisches OVG, B.v. 3.5.2012 - 13 ME 9/12 - juris Rn. 6 f).
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2015 - 13 ME 192/14

    Qualifizierter Krankentransport; Straßenverkehr; Verkehrsverstoß; Widerruf;

    Deshalb ist bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit das Gesamtverhalten und die Gesamtpersönlichkeit des Unternehmers bzw. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person maßgebend (vgl. Beschl. des Senats v. 03.05.2012 - 13 ME 9/12 -, juris, Rdnr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 2 ME 1/14

    Ausschluss eines Erziehungsberechtigten von der Wahrnehmung eines

    Ob dabei besondere Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes (etwa: das Drohen schwerer und unzumutbarer, nicht anders abwendbarer Nachteile im Fall des Nichtergehens der einstweiligen Anordnung; vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 3.5.2012 - 13 ME 9/12 -, NVwZ-RR 2012, 602 u. juris Rdnr. 6, u. v. 20. März 2012 - 8 ME 204/11 -, juris Rdnr. 8 m.w.N.) und/oder eines Anordnungsanspruchs (hohe Erfolgsaussichten in der Hauptsache; vgl. hierzu Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblatt, Stand: April 2013, § 123 Rdnr. 144 m. N. aus der Rspr.) zu stellen sind, bedarf hier keiner näheren Erörterung, da der Antragsteller auch bei Außerachtlassung dieser strengeren Maßstäbe jedenfalls keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht hat.
  • VG München, 02.11.2017 - M 23 E 17.4007

    Keine Herausgabe eines Hundes nach tierschutzrechtlicher Anordnung gem. § 16a

    Eine Ausnahme gilt grundsätzlich nur dann, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1/99 - juris Rn. 24; OVG Lüneburg, B.v. 3.5.2012 - 13 ME 9/12 - juris Rn. 6; OVG NRW, B.v. 11.7.1995 - 25 B 1788/95 - juris Rn. 2).
  • VG Braunschweig, 17.10.2022 - 6 B 196/22

    Bargeld; Eigenkapitalbescheinigung; Fahrzeugwert; Forderungen;

    Bestehen demgegenüber gewichtige Zweifel daran, dass der Antragsteller die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, kann eine einstweilige Anordnung zu seinen Gunsten nicht ergehen (VGH Baden-Württemberg, B. v. 30.7.2018 - 9 S 1272/18 -, juris Rn. 7; OEufach0000000078, B. v. 22.3.2018 - 1 B 26/18 -, juris Rn. 12; OVG Hamburg, B. v. 3.11.2011 - 3 Bs 182/11 -, juris Rn. 6; VG Berlin, B. v. 10.8.2011 - 11 L 352.11 -, juris Rn. 3, 5; VG Hamburg, B. v. 7.1.2010 - 5 E 3286/09 -, juris Rn. 6, 10; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: 08/2022, § 15 Rn. 17; Bauer, PBefG, § 15 Rn. 23; zur Krankenhaustransportgenehmigung Nds. OVG, B. v. 9.2.2021 - 13 ME 573/12 -, V. n. b.; B. v. 3.5.2012 - 13 ME 9/12 - Rn. 6 f.).
  • VG München, 10.06.2015 - M 23 E 15.1503

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen

    Allerdings werden die Anforderungen an die Erfolgsaussichten sowie die Art der im Rahmen des Verfahrens nach § 123 VwGO zu erteilenden Genehmigung uneinheitlich gesehen (vgl. Fromm/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 4. Auflage, § 15 Rn. 7; Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Auflage, § 15 Rn. 50; OVG Hamburg, B.v. 16.5.2012 - 3 Bs 5/12 - juris Rn. 14; Niedersächsisches OVG, B.v. 3.5.2012 - 13 ME 9/12 - juris Rn. 6 f).
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