Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 299/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (MS, VO v. 10.07.2020 i.d.F. 31.07.2020, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Prostitutionsfahrzeuge)
- RA Kotz
Bereitstellung Prostitutionsfahrzeuge " Lovemobile" - Einschränkung durch Corona-Verordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Lovemobile: Prostitution in Niedersachsen trotz Coronavirus zulässig?
- juris.de (Pressemitteilung)
Coronabedingte Schließung von Prostitutionsstätten vorläufig außer Vollzug gesetzt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Prostitution in Niedersachsen trotz Coronavirus erlaubt
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen …
Er bezieht sich nur auf bestimmte Einrichtungen und auf die Anbahnung und Erbringung sexueller Dienstleistungen auf den und im Umfeld der öffentlichen Straßen und Anlagen (Straßenprostitution); die Ausübung der Prostitution z.B. in Privatwohnungen (…vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2020 - 13 MN 211/20 -, juris Rn. 47, und v. 29.5.2020 - 13 MN 185/20 -, juris Rn. 44) oder Hotelzimmern ist danach hingegen grundsätzlich ebenso wenig verboten wie die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 ProstSchG (vgl. zu letzteren Senatsbeschl. v. heutigen Tage - 13 MN 299/20 -, Veröff. bei juris vorgesehen). - VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20
Corona-Bekämpfungsverordnung: Prostitutionsvermittlung keine Prostitutionsstätte
Die hier vorliegende Situation ist auch nicht mit der fehlenden Antragsbefugnis in dem Fall zu vergleichen, dass die Unwirksamkeitserklärung einer Rechtsnorm begehrt wird, obwohl eine bestimmte Verhaltensweise gar nicht vom Regelungsumfang der Norm umfasst ist (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 299/20 -, juris, Rn. 10 ff.).Hierfür spricht vor allem die Einheitlichkeit der Rechtsordnung insbesondere bei bereichsspezifischen Regelungen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 28. August 2020 - 6 B 10864/20.MZ - BA S. 4, Rn. 11; Nds.OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 299/20 -, juris, Rn. 22).
Er wird umgangssprachlich mit dem Begriff "Prostitutionsstätte" synonym verwendet, wobei bei einem Bordellbetrieb eher eine Vielzahl von Menschen zusammentreffen (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 299/20 -, juris, Rn. 24 m.w.N.).