Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24586
OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20 (https://dejure.org/2020,24586)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2020 - 13 MN 307/20 (https://dejure.org/2020,24586)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 (https://dejure.org/2020,24586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,24586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 GG; Art 20 Abs 3 GG; Art 3 Abs 1 GG; § 28 Abs 1 IfSG; § 32 S 1 IfSG; § 47 Abs 6 VwGO
    Abstand; Auflagen; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Bordell; Corona-Virus; Dienstleistung, körpernahe; Dienstleistung, sexuelle; Diskretion; Einrichtung; erforderlich; Gleichheitssatz, allgemeiner; Grundrecht; Kontaktdaten; Kunde; Maßgaben; milder; ...

  • RA Kotz

    Schließung Prostitutionsstätten, Bordelle sowie Straßenprostitution während der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prostitution in Niedersachsen trotz Coronavirus erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Niedersachsen: Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten gekippt!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bordelle mit Hygienekonzept dürfen in Niedersachsen öffnen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 13 MN 297/20

    Abstandsgebot; Abstandsregelung; Besucherpflicht; Corona-Virus; Dimension;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
    Zu beachten ist auf der anderen Seite allerdings, dass der dabei typischerweise vorkommende Kontakt zwischen einer Dienstleisterin und einem Kunden der in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der (6.) Verordnung genannten Einrichtungen sich auf die Anwesenheit zweier Personen im Zimmer beschränkt, so dass die Gefahr der Bildung zahlloser Infektionsketten bereits in diesem Raum (wie etwa bei sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen einschließlich Kinovorführungen, an denen nach § 24 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung unter Beachtung verschiedener Hygiene- und Schutzauflagen bis zu 500 Personen gleichzeitig teilnehmen dürfen, vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 36) nicht gegeben ist.

    (cc) Gerade wegen der bei körpernahen Dienstleistungen - wie den sexuellen - unvermeidbaren Unterschreitung eines Mindestabstandes von 1, 5 oder gar 2 Metern kommt im Interesse der Nachverfolgung von Kontakten mit (bestätigt oder vermutet) Infizierten ferner einer flankierenden Kontaktdatenerhebungs- und -dokumentationspflicht nach § 4 der Verordnung eine erhebliche Bedeutung zu, um zumindest außerhalb der in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung genannten Einrichtungen beginnende Infektionsketten identifizieren und schnellstmöglich unterbrechen zu können (vgl. Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 36).

    Nach § 8 Abs. 1 der Verordnung müssen die Betreiber demnach ein Hygienekonzept im Sinne des § 3 der Verordnung haben und befolgen (Satz 1); zwischen mehreren Kunden ist das allgemeine Abstandsgebot nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 der Verordnung (vgl. zum Gehalt Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 10) zu gewährleisten (Satz 2, 1. HS.); die dienstleistende Person hat nach Satz 2, 2. HS.

  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
    Dass es bezüglich dieser Auflage ein regelhaftes Vollzugsdefizit geben werde, kann nicht von vornherein unterstellt werden, zumal die Betreiber ein essentielles Interesse an ihrer Einhaltung haben dürften, um eine erneut drohende Schließung zu vermeiden (so auch OVG Saarland, Beschl. v. 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, juris Rn. 16, 17, 20).

    (2) Darauf, ob in der Schließungsanordnung für Einrichtungen der in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung genannten Art - etwa wegen der vom Antragsteller geltend gemachten Ungleichbehandlung mit sonstigen nach § 8 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung unter Auflagen zugelassenen körpernahen Dienstleistungen - ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG liegt (bejahend für die saarländische Rechtslage OVG Saarland, Beschl. v. 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, juris Rn. 13 ff.) und der Antragsteller daher in seinem damit korrespondieren Gleichheitsgrundrecht verletzt ist, kommt es im vorliegenden Verfahren nicht mehr an.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20

    Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
    (bbb) Soweit es die Wirksamkeit der Kontaktdatenerhebung ((cc)) angeht, ist einzuräumen, dass die Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen ein erhöhtes Bedürfnis nach Diskretion und/oder Anonymität haben können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.8.2020 - 6 B 10868/20 -, juris Rn. 11); nicht zuletzt dann, wenn es sich nicht um in der betreffenden Einrichtung bekannte "Stammkunden" handelt, sondern vielmehr um eine (auch gelegentliche und unregelmäßige) Inanspruchnahme derartiger Dienstleistungen, die aus vielgestaltigen Gründen erfolgen mag und vor der eigenen Familie oder dem Bekanntenkreis mehr oder weniger "verheimlicht" wird.

    Dem Bedenken, die Kunden gäben deshalb ihre wahren Personalien und sonstigen Kontaktdaten nicht an, auch weil sie im Falle einer notwendigen Nachverfolgung für sie unter Umständen "peinliche" Nachfragen des Gesundheitsamts in der Familie und/oder im Bekanntenkreis befürchteten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.8.2020, a.a.O., Rn. 14), kann durch die Normierung einer Pflicht begegnet werden, die angegebene Identität durch Vorlage geeigneter Ausweispapiere nachzuweisen, widrigenfalls der Kunde nicht bedient würde.

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
    § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der (6.) Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 - Niedersächsische Corona-Verordnung - vom 10. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 226, 257), zuletzt geändert mit Wirkung vom 19. August 2020 durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 11. August 2020 (Nds. GVBl. S. 267), ist eine im Range unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 16 ff.).

    Es entspricht der Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 13 MN 185/20

    Bordell; Corona-Virus; Infektionsgefahr; Prostitution; Prostitutionsstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seine explizit zur Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Straßenprostitution (vgl. die Vorläuferregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 4 der (5.) Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus v. 8.5.2020 (Nds. GVBl. S. 97) in verschiedenen Änderungsfassungen) ergangenen Beschlüsse vom 9. Juni 2020 - 13 MN 211/20 - (juris Rn. 18 ff.), vom 8. Juni 2020 - 13 MN 204/20 - (V.n.b., S. 5 ff. des Beschlussabdrucks) und vom 29. Mai 2020 - 13 MN 185/20 - (juris Rn. 16 ff.) Bezug.

    Er bezieht sich nur auf bestimmte Einrichtungen und auf die Anbahnung und Erbringung sexueller Dienstleistungen auf den und im Umfeld der öffentlichen Straßen und Anlagen (Straßenprostitution); die Ausübung der Prostitution z.B. in Privatwohnungen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2020 - 13 MN 211/20 -, juris Rn. 47, und v. 29.5.2020 - 13 MN 185/20 -, juris Rn. 44) oder Hotelzimmern ist danach hingegen grundsätzlich ebenso wenig verboten wie die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 ProstSchG (vgl. zu letzteren Senatsbeschl. v. heutigen Tage - 13 MN 299/20 -, Veröff. bei juris vorgesehen).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20

    Corona

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seine explizit zur Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Straßenprostitution (vgl. die Vorläuferregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 4 der (5.) Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus v. 8.5.2020 (Nds. GVBl. S. 97) in verschiedenen Änderungsfassungen) ergangenen Beschlüsse vom 9. Juni 2020 - 13 MN 211/20 - (juris Rn. 18 ff.), vom 8. Juni 2020 - 13 MN 204/20 - (V.n.b., S. 5 ff. des Beschlussabdrucks) und vom 29. Mai 2020 - 13 MN 185/20 - (juris Rn. 16 ff.) Bezug.

    Er bezieht sich nur auf bestimmte Einrichtungen und auf die Anbahnung und Erbringung sexueller Dienstleistungen auf den und im Umfeld der öffentlichen Straßen und Anlagen (Straßenprostitution); die Ausübung der Prostitution z.B. in Privatwohnungen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2020 - 13 MN 211/20 -, juris Rn. 47, und v. 29.5.2020 - 13 MN 185/20 -, juris Rn. 44) oder Hotelzimmern ist danach hingegen grundsätzlich ebenso wenig verboten wie die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 ProstSchG (vgl. zu letzteren Senatsbeschl. v. heutigen Tage - 13 MN 299/20 -, Veröff. bei juris vorgesehen).

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 299/20

    Corona-Verordnung; Lovemobile; Prostitution; Prostitutionsstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
    Er bezieht sich nur auf bestimmte Einrichtungen und auf die Anbahnung und Erbringung sexueller Dienstleistungen auf den und im Umfeld der öffentlichen Straßen und Anlagen (Straßenprostitution); die Ausübung der Prostitution z.B. in Privatwohnungen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2020 - 13 MN 211/20 -, juris Rn. 47, und v. 29.5.2020 - 13 MN 185/20 -, juris Rn. 44) oder Hotelzimmern ist danach hingegen grundsätzlich ebenso wenig verboten wie die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 ProstSchG (vgl. zu letzteren Senatsbeschl. v. heutigen Tage - 13 MN 299/20 -, Veröff. bei juris vorgesehen).
  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
    Diese Entscheidung, die nicht den prozessrechtlichen Vorgaben des § 47 Abs. 5 VwGO unterliegt (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 607; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 110 ff.), trifft der Senat ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.6.2009 - 1 MN 172/08 -, juris Rn. 4 m.w.N.) und gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 NJG ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2020 - 13 MN 246/20

    Corona; Folgenabwägung; Normenkontrolleilantrag; Shisha-Bar

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
    Wie der Senat mehrfach betont hat (vgl. Senatsbeschl. v 27.7.2020 - 13 MN 272/20 -, juris Rn. 15 und v. 1.7.2020 - 13 MN 246/20 -, juris Rn. 26), hat der Antragsgegner insbesondere bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren relevanten Schließung zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, die Schließung unter - gegebenenfalls strengen - Auflagen weiter zu lockern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2020 - 13 MN 204/20

    Bordelle in Niedersachsen bleiben weiterhin geschlossen

  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2020 - 13 MN 272/20

    Aerosole; Angebot; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Corona-Virus;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2020 - 13 B 902/20

    Coronakrise: Eilantrag eines Erotik-Massage-Studios erfolgreich

    vgl. insoweit auch Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 -, juris, Rn. 21 f.

    vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 -, juris, Rn. 23; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20 -, juris, Rn. 29.

    vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 -, juris, Rn. 28.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 -, juris, Rn. 32; OVG Saarl., Beschluss vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 -, juris, Rn. 16, 17 und 20.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 -, juris, Rn. 30 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 -, juris, Rn. 17; anders OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20 -, juris, Rn. 11.

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

    Die vorläufige Außervollzugsetzung wirkt nicht nur zugunsten des Antragstellers in diesem Verfahren; sie ist allgemeinverbindlich (vgl. Senatsbeschl. v. 28.8.2020 - 13 MN 307/20 -, juris Rn. 36; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 611).
  • LG Hannover, 11.12.2020 - 8 O 4/20

    Coronapandemie: Keine Ansprüche auf staatliche Ersatzleistungen wegen des

    Denn der Grundrechtsschutz der betroffenen Betriebe wurde und wird nicht ausgeschaltet, da ihnen der primäre Rechtsschutz gegen die Maßnahmen offensteht und die vergangenen Monate vielfach gezeigt haben, dass betriebsbezogene Tätigkeitsbeschränkungen von den Verwaltungsgerichten aufgeho-ben wurden (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -, Rn. 1, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 13 MN 272/20 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03. September 2020 - 3 R 156/20 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht