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   OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21   

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https://dejure.org/2021,49783
OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21 (https://dejure.org/2021,49783)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.2021 - 13 MN 464/21 (https://dejure.org/2021,49783)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 13 MN 464/21 (https://dejure.org/2021,49783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Coronapandemie: Erfolgloses Normenkontrolleilverfahren gegen 2-G-Plus-Regelung

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2021 - 13 MN 378/21

    7-Tage-Inzidenz; Betriebsbeschränkung; Club; Corona; Disko; Hospitalisierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21
    Die Voraussetzungen für eine vorläufige Außervollzugsetzung (vgl. hierzu: Senatsbeschl. v. 7.9.2021 - 13 MN 378/21 -, juris Rn. 17 m.w.N.) sind nicht erfüllt.

    Der Senat hat sich bereits in seinem Beschluss vom 7. September 2021 - 13 MN 378/21 - (juris) mit den coronabedingten Betriebsbeschränkungen für Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen in § 12Abs.

    Es besteht auch kein vernünftiger Zweifel daran, dass das Geschehen in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars oder ähnlichen Einrichtungen und in den geschlossenen Räumen eines Gastronomiebetriebs besonders infektionsrelevant ist (so schon Senatsbeschl. v. 7.9.2021 - 13 MN 378/21 -, juris Rn. 49 und v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 33; vgl. dahingehend auch die Begründung zur Niedersächsischen Corona-Verordnung v. 24.8.2021, Nds. GVBl. S. 608 f .: "nahezu explosionsartiger Infektionsverbreitung ... durch Besucherinnen und Besucher von Diskotheken und Clubs" ).

  • OVG Niedersachsen, 25.08.2020 - 13 MN 319/20

    Corona-Verordnung; Mund-Nasen-Bedeckung; Rechtsschutzbedürfnis; Schule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21
    Es kommt darauf an, ob die Rechtsverletzung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit für so nahe Zukunft droht, dass eine vernünftige, ihre Belange nicht überängstlich wahrende Person bei objektiver Würdigung der konkreten Umstände das Bemühen um Rechtsklarheit nicht noch aufschieben würde (Schoch/Schneider, VwGO, § 47 Rn. 48 (Stand: Februar 2016); Senatsbeschl. v. 25.8.2020 - 13 MN 319/20 -, juris Rn. 23; Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.9.2020 - 20 NE 20.2142 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21
    Es entspricht der ständigen Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 28.09.2020 - 20 NE 20.2142

    Eilrechtsschutz gegen Quarantänemaßnahmen für Einreisende aus ausländischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21
    Es kommt darauf an, ob die Rechtsverletzung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit für so nahe Zukunft droht, dass eine vernünftige, ihre Belange nicht überängstlich wahrende Person bei objektiver Würdigung der konkreten Umstände das Bemühen um Rechtsklarheit nicht noch aufschieben würde (Schoch/Schneider, VwGO, § 47 Rn. 48 (Stand: Februar 2016); Senatsbeschl. v. 25.8.2020 - 13 MN 319/20 -, juris Rn. 23; Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.9.2020 - 20 NE 20.2142 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2021 - 13 MN 390/21

    Corona; Diskothek

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 16. September 2021 (13 MN 390/21 - juris; vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.10.2021 - 13 MN 425/21 -, juris) zur Kapazitätseinschränkung durch § 12 Abs. 1 Satz 3 der vorangegangenen Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 24. August 2021 (Niedersächsische Corona-Verordnung, eilverkündet unter https://www.niedersachsen.de/verkuendung, Nds. GVBl. S. 583) im Hinblick auf ein freiwilliges 2-G-Konzept ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 13 MN 487/20

    Folgenabwägung; gebietsbezogen; Infektionsgeschehen; Mund-Nasen-Bedeckung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21
    Auch für den Senat steht nach seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Risiko der Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 in sich tragen (vgl. mit weiteren zahlreichen Nachweisen zur Senatsrechtsprechung: Senatsbeschl. v. 25.11.2020 - 13 MN 487/20 -, juris Rn. 83).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2020 - 13 MN 280/20

    Antragsbefugnis; Corona; Geschlossene Gesellschaft; Hochzeit; öffentlicher Raum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es daher, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in seinen subjektiven Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 29.7.2020 - 13 MN 280/20 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2021 - 13 MN 425/21

    2-G-Betrieb; 2-G-Regelung; Bar; Berufsfreiheit; Corona-Virus; Diskothek;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 16. September 2021 (13 MN 390/21 - juris; vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.10.2021 - 13 MN 425/21 -, juris) zur Kapazitätseinschränkung durch § 12 Abs. 1 Satz 3 der vorangegangenen Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 24. August 2021 (Niedersächsische Corona-Verordnung, eilverkündet unter https://www.niedersachsen.de/verkuendung, Nds. GVBl. S. 583) im Hinblick auf ein freiwilliges 2-G-Konzept ausgeführt:.
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne dieser Bestimmung sind die gleichen Maßstäbe anzulegen wie bei der Klagebefugnis im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.8.2005 - BVerwG 6 BN 1.05 -, juris Rn. 3 ff., insbes. 7; Urt. v. 26.2.1999 - BVerwG 4 CN 6.98 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es daher, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in seinen subjektiven Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 29.7.2020 - 13 MN 280/20 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21

    7-Tage-Inzidenz; Berufsausübungsfreiheit; Club; Diskothek; Inzidenzwert;

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 506/20

    Auslegung, verfassungskonforme; Beschränkung; Corona-Virus; Feiern; Hausstand;

  • BVerwG, 22.08.2005 - 6 BN 1.05

    Universität; Hochschule; Hochschullehrer; Professor; emeritierter Professor;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79

    Feststellung der Ungültigkeit einzelner in einer kommunalen

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2021 - 13 MN 477/21

    Normenkontrolleilantrag gegen Zugangsbeschränkungen für Betriebe und

    Auch die schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen (vgl. hierzu die Senatsbeschl. v. 10.12.2021 - 13 MN 462/21 -, juris Rn. 28 ff. (Besucherverkehre in geschlossenen Räumen von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen sowie von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks); v. 8.12.2021 - 13 MN 463/21 -, juris Rn. 36 ff. (Sportausübung in geschlossenen Räumen); v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 23 ff., v. 22.10.2021 - 13 MN 425/21 -, juris Rn. 10 ff. (Diskotheken)) drängt sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem hier zu beurteilenden Geschehen in Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels nicht auf.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2022 - 14 MN 171/22

    Corona; Diskotheken; Maskenpflicht

    Den Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des § 4 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung hat die Antragstellerin ersichtlich auch nur für den Fall des Erfolgs des auf vorläufige Außervollzugsetzung der in § 12 Abs. 3 erster Halbsatz der Niedersächsischen Corona-Verordnung geregelten speziellen Maskenpflicht in Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen gestellt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 31).

    Diese Regelungen lassen es möglich erscheinen, dass die Antragstellerin in ihrer Berufsausübungsfreiheit im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 9; v. 7.9.2021 - 13 MN 378/21 -, juris Rn. 13).

    Es genügt, wenn der verfolgte Zweck durch die Maßnahmen gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (vgl. HambOVG, Beschl. v. 17.1.2022 - 5 Bs 262/21 -, juris Rn. 15; BVerfG, Beschl. v. 9.2.2001 - 1 BvR 781/98 -, juris Rn. 22).Für den Senat steht nach der bisherigen Rechtsprechung des zuvor zuständigen 13. Senats und nach eigener, unabhängiger Überprüfung fest, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Risiko der Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 in sich tragen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 24, Beschl. v. 25.11.2020 - 13 MN 487/20 -, juris Rn. 83 m.w.N.; vgl. dahingehend auch RKI, Risikobewertung zu COVID-19, Stand: 28.2.2022, abrufbar unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html).

    Dabei besteht - angesichts zahlreicher Medienberichte über konkrete Ausbruchsgeschehen Ende des vergangenen Jahres in Deutschland (siehe nur https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-Quarantaene-fuer-alle-Besucher-von-drei-Diskos-in-SH,disco290.html und https://www.rnd.de/panorama/trittau-party-im-fun-parc-als-superspreader-event-100-corona-infizierte-an-weihnachten-26Z5QZVFEJASXPOTUDKZGKZGGQ.html) - auch kein vernünftiger Zweifel daran, dass das Geschehen in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars oder ähnlichen Einrichtungen besonders infektionsrelevant ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 7.9.2021 - 13 MN 378/21 -, juris Rn. 49 und v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 33; vgl. dahingehend auch die Begründung zur Niedersächsischen Corona-Verordnung v. 24.8.2021, Nds. GVBl. 2021 S. 608 f.: " nahezu explosionsartiger Infektionsverbreitung ... durch Besucherinnen und Besucher von Diskotheken und Clubs ").

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2021 - 13 MN 478/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die coronabedingte Weihnachts- und Neujahrsuhe im

    Auch wenn die konkreten Beiträge zum gesamten Infektionsgeschehen unverändert nicht feststehen (vgl. die Angaben betreffend "Privater Haushalt", "Wohnstätten", "Freizeit" und "Speisestätten" der gemeldeten COVID-19-Fälle, die von den Gesundheitsbehörden einem Ausbruch zugeordnet werden konnten, geordnet nach Infektionsumfeld (Setting) und Meldewoche unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Ausbruchsdaten.html und die hierauf bezogene Interpretation des RKI, Infektionsumfeld von COVID-19-Ausbrüchen in Deutschland, Epidemiologisches Bulletin v. 17.9.2020, S. 3 ff., veröffentlicht unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/38_20.pdf?__blob=publicationFile), besteht für den Senat kein vernünftiger Zweifel, dass in Sport- und Freizeiteinrichtungen aufgrund der Vielzahl gleichzeitig aufeinandertreffender, regelmäßig einander unbekannter Personen mit längerer Verweildauer in geschlossenen Räumen stets ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko besteht (vgl. hierzu bereits die Senatsbeschl. v. 10.12.2021 - 13 MN 462/21 -, juris Rn. 28 ff. (Besucherverkehre in geschlossenen Räumen von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen sowie von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks); v. 8.12.2021 - 13 MN 463/21 -, juris Rn. 36 ff. (Sportausübung in geschlossenen Räumen); v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 23 ff., v. 22.10.2021 - 13 MN 425/21 -, juris Rn. 10 ff. (Diskotheken); v. 21.7.2021 - 13 MN 342/21 -, juris Rn. 26 (Veranstaltungen mit großer Teilnehmerzahl); v. 24.3.2021 - 13 MN 130/21 -, juris Rn. 34 ff. (Gastronomiebetriebe); v. 24.3.2021 - 13 MN 129/21 -, juris Rn. 34 ff. (Beherbergungsbetriebe)).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2022 - 14 MN 321/22

    Corona; Maske; Maskenpflicht; Verkehrsmittel

    Für den Senat steht fest, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Risiko der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in sich tragen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 25.11.2020 - 13 MN 487/20 -, juris Rn. 83 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 11.3.2022 - 14 MN 171/22 -, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2022 - 14 MN 197/22

    Änderungsveordnung; Corona-Pandemie; Diskothek; Maskenpflicht; Neuregelung;

    So galt nach § 12 Abs. 4 Satz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. November 2021 die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch, solange und soweit die Person einen Sitzplatz eingenommen hat, und durfte nur während des Verzehrs von Speisen und Getränken abgenommen werden, wobei selbst diese strenge Regelung von dem zuvor zuständigen 13. Senats des Oberverwaltungsgerichts als notwendige Schutzmaßnahme eingeordnet wurde (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 14 MN 217/22

    FFP-2; Maskenpflicht; Verkehrsmittel

    Für den Senat steht fest, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Risiko der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in sich tragen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 24, Beschl. v. 25.11.2020 - 13 MN 487/20 -, juris Rn. 83 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 11.3.2022 - 14 MN 171/22 -, juris Rn. 22).
  • VG Mainz, 17.11.2022 - 1 L 652/22

    Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr aktuell bestätigt

    Für das Gericht steht fest, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Risiko der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in sich tragen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 25. November 2020 - 13 MN 487/20 -, juris Rn. 83 m.w.N.; Beschluss vom 11. März 2022 - 14 MN 171/22 -, juris Rn. 22).
  • VG Hamburg, 12.09.2022 - 15 E 3142/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Verpflichtung, in Verkehrsmitteln des

    Für die Kammer steht fest, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Risiko der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in sich tragen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8.12.2021, 13 MN 464/21, juris Rn. 24, Beschluss vom 25.11.2020, 13 MN 487/20, juris Rn. 83 m.w.N.; Beschluss vom 11.3.2022, 14 MN 171/22, juris Rn. 22).
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