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   LG Hildesheim, 20.09.2022 - 13 Ns 40 Js 25077/21   

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https://dejure.org/2022,34151
LG Hildesheim, 20.09.2022 - 13 Ns 40 Js 25077/21 (https://dejure.org/2022,34151)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 20.09.2022 - 13 Ns 40 Js 25077/21 (https://dejure.org/2022,34151)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 20. September 2022 - 13 Ns 40 Js 25077/21 (https://dejure.org/2022,34151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Drogenkonsum Tretrollerfahrt, unversicherter E-Scooter, Fahren ohen Fahrerlaubnis

  • IWW
  • strafrechtsiegen.de

    Drogenfahrt auf unversicherten E-Scooter - Fortbewegung mit Muskelkraft - Strafbarkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Bekifft mit dem E-Scooter=Tretroller - Wenn ohne Ausfallerscheinungen straffrei

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Mit dem Tretroller unterwegs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.1981 - 2 Ss 426/81
    Auszug aus LG Hildesheim, 20.09.2022 - 13 Ns 40 Js 25077/21
    - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.09.1981 - 2 Ss 426/81 - 219/81 II - (VRS 62, 193) entschieden, dass das Fortbewegen eines Mofas, indem sich der Fahrer auf dem Sattel sitzend mit den Füßen vom Erdboden abstößt, nicht unter § 24a StVG (Führen eines Kraftfahrzeugs nach Alkoholkonsum) fällt.
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Auszug aus LG Hildesheim, 20.09.2022 - 13 Ns 40 Js 25077/21
    Dafür hätte es schon anderer Verhaltensauffälligkeiten wie z. B. schwerwiegender Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, mangelnder Ansprechbarkeit, Unfähigkeit zu koordinierter Bewegung und/oder deutlicher motorischer Ausfallerscheinungen (Schwanken und Torkeln) bedurft (vgl. OLG Saarbrücken NZV 2016, 97 m. w. N.).
  • KG, 31.01.1984 - 5 Ss 315/83
    Auszug aus LG Hildesheim, 20.09.2022 - 13 Ns 40 Js 25077/21
    - Mit Beschluss vom 31.01.1984 - 5 Ss 315/83 - 1/84 - (VRS 67, 154) hat das Kammergericht ausgeführt, dass es sich um einen Gebrauch i. S. von § 6 PflVG dann nicht handelt, wenn das Fahrzeug abgeschleppt, von Tieren gezogen, Menschen geschoben oder auf einem anderen Kraftfahrzeug transportiert worden ist.
  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des

    Auszug aus LG Hildesheim, 20.09.2022 - 13 Ns 40 Js 25077/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2015, 1124, 1125 m. w. N.) ist Führer eines Kraftfahrzeugs, wer es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrtbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt".
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