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   LG Bochum, 23.01.2019 - 13 O 1/19   

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LG Bochum, 23.01.2019 - 13 O 1/19 (https://dejure.org/2019,4621)
LG Bochum, Entscheidung vom 23.01.2019 - 13 O 1/19 (https://dejure.org/2019,4621)
LG Bochum, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 13 O 1/19 (https://dejure.org/2019,4621)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß wenn Online-Händler alkoholische Getränke Jugendlichen unter Verstoß gegen § 9 Abs. 1 JSchG ohne Altersverifikation anbietet oder verkauft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Altersbeschränkungen gelten auch beim Online-Verkauf von Alkohol

Besprechungen u.ä. (3)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersprüfung beim Onlinehandel mit Alkohol

  • it-recht-kanzlei.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Jugendschutzrechtliche Anforderungen an den rechtssicheren Online-Verkauf von Alkohol

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf von Alkohol im E-Commerce: Nur noch mit Altersprüfung möglich?

Sonstiges (2)

  • webshoprecht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Onlinehandel mit Alkohol und Alterskontrolle

  • facebook.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 332
  • K&R 2019, 357
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Koblenz, 13.08.2007 - 4 HKO 120/07

    Tabakversand auf Internetbestellung

    Auszug aus LG Bochum, 23.01.2019 - 13 O 1/19
    Die gegenteilige vom Landgericht Koblenz mit Beschluss vom 13.08.2007 -4 HKO 120/07- vertretene Rechtsmeinung, wonach der Versand von alkoholischen Getränken und nikotinhaltigen Erzeugnissen gänzlich ohne Alterskontrolle möglich und vom Gesetzgeber gebilligt sei, sei abwegig.

    Eine analoge Anwendung der die Trägermedien betreffenden Norm des Jugendschutzgesetzes auf den Versandhandel von Alkohol komme mangels Vorliegens einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht, wie das Landgericht Koblenz in seinem Beschluss vom 13.08.2007 -4 HKO 120/07- ausgeführt habe.

    Der abweichenden Auffassung der Verfügungsbeklagten und der vom Landgericht Koblenz im Beschluss vom 13.08.2007 -4 HKO 120/07- vertretenen Auffassung, wonach der Onlinehandel mit alkoholischen Getränken ohne Durchführung einer Alterskontrolle für Kinder und Jugendliche durchgeführt könne, vermag das Gericht nicht zu folgen.

    Es wäre absurd, wenn an die Internetwerbung für Alkohol (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.10.2006 - 4 U 83/06-) strengere Anforderungen gestellt würden, als bei der Abgabe von Alkohol selbst (vgl. Liesching MMR 2007, 725; Kosmides, a. a. O., Rdnr. 893).

  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 4 U 83/06

    Werbung für "Alcopops" in Pulverform im Internet

    Auszug aus LG Bochum, 23.01.2019 - 13 O 1/19
    Es wäre absurd, wenn an die Internetwerbung für Alkohol (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.10.2006 - 4 U 83/06-) strengere Anforderungen gestellt würden, als bei der Abgabe von Alkohol selbst (vgl. Liesching MMR 2007, 725; Kosmides, a. a. O., Rdnr. 893).
  • LG Hamburg, 24.08.2007 - 308 O 245/07

    Haftung des Forenbetreibers auch ohne Kenntnis

    Auszug aus LG Bochum, 23.01.2019 - 13 O 1/19
    Das Merkmal "in der Öffentlichkeit" ist erfüllt, wenn die Ware für eine Mehrzahl von Personen, die nicht durch persönliche Beziehungen untereinander oder mit den Anbietern verbunden sind, zugänglich ist (vgl. Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz "Anlage 1: Rechtsauffassung und Praxishinweise der Obersten Landesjugendbehörden zum (Online)-Versandhandel gemäß dem Jugendschutzgesetz Ziff. 6.1.) Beim Internet handelt es sich um einen virtuellen "öffentlichen Raum", der einer Mehrzahl von Personen zugänglich ist (vgl. Liesching, Anmerkung zum Beschluss des LG Koblenz vom 13.08.2007, MMR 2007, 726).
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LG Wiesbaden, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 13 O 1/19 (https://dejure.org/2019,18256)
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