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   LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07   

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https://dejure.org/2008,22933
LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07 (https://dejure.org/2008,22933)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.09.2008 - 13 O 196/07 (https://dejure.org/2008,22933)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. September 2008 - 13 O 196/07 (https://dejure.org/2008,22933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Schadensersatz nach Diebstahl wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten bei der Aufbewahrung eines PKW; Aufbewahrung eines Fahrzeugschlüssels in einem an der äußeren Gebäudewand angebrachten Briefkasten; Verdacht des Vortäuschens eines Autodiebstahls wegen ...

  • RA Kotz

    Kfz-Werkstatt Haftung bei Diebstahl eines Kundenfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Außenbriefkasten ist fahrlässig - Verletzte Sorgfaltspflicht führt zu Schadensersatz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Düsseldorf, 11.03.2008 - 10 O 250/07

    Ansprüche auf Schadensersatz aus Prospekthaftung und Kapitalanlagebetrug bei

    Auszug aus LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07
    Mit Vergleich vom 12.06.2008 verpflichtete sich die P Versicherungs-Gesellschaft a. G., der Teilkaskoversicherer des streitgegenständlichen Fahrzeugs gegenüber der Klägerin und dem Zeugen N, dem Versicherungsnehmer, in dem Rechtsstreit Landgericht Bonn - 10 O 250/07 - an die Klägerin 24.000,- EUR zu zahlen.

    Die Akte 10 O 250/07 war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Sofern die Klägerin nunmehr nach Abschluss des Vergleiches im Rechtsstreit 10 O 250/07 Zahlung in Höhe von 24.000,- EUR nicht mehr an sich, sondern an die Kaskoversicherung fordert, handelt es sich nicht um eine Klageänderung, sondern um eine qualitative Änderung des Klageantrages bei gleich bleibendem Klagegrund, § 264 Nr. 2 ZPO.

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07
    Der Umfang des Ersatzanspruches richtet sich nach den Kosten der Wiederbeschaffung einer wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzsache (BGH, NJW 1984, 2282), bei Kraftfahrzeugen daher nach dem Preis eines gleichwertigen gebrauchten Kfz (Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl. 2007, § 249 Rn. 21).
  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines

    Auszug aus LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07
    Demnach hat die Klägerin Anzeichen bewiesen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines Diebstahls ergeben, sog. Beweis für das äußere Bild, BGH, NJW 1991, 2493.
  • BGH, 02.12.1976 - VII ZR 302/75

    Motorjacht - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>) im

    Auszug aus LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1977, 376; NJW-RR 1997, 342), der sich das Gericht anschließt, trifft den Werkunternehmer sowohl in der Vertragsanbahnungsphase aus auch in der Zeit während und nach Durchführung des ihm erteilten Auftrages die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelang oder seiner Einwirkung unmittelbar ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren.
  • OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03

    Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten

    Auszug aus LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07
    Zwar kann bei einem in einem Sachverständigengutachten lediglich pauschal angegebenen Bruttowiederbeschaffungswert ein Abzug der Mehrwertsteuer nicht vorzunehmen sein, wenn das beschädigte Fahrzeug nur noch von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wird oder aber für den Fall, dass das Fahrzeug üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 25 a UstG differenzbesteuert wird, nur ein Abzug von 2 % als gesetzliche Mehrwertsteuer vorzunehmen sein (OLG Köln, NJW 2004, 1465, 1466).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05

    Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines

    Auszug aus LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07
    In einem solchen Fall, ist nach der Regelung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB die Umsatzsteuer nicht ersatzfähig, wenn es zu einer umsatzsteuerpflichtigen Ersatzbeschaffung nicht kommt (vgl. BGH, NJW 2006, 2181, 2182).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 84/89

    Zulässigkeit einer Klageänderung bei Geltendmachung einer sicherungshalber

    Auszug aus LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07
    Hierher gehört nach der Rechtsprechung auch der Übergang von der Klage auf die Zahlung an die Partei selbst zu dem neuen Antrag, an einen Dritten zu leisten (BGH, NJW-RR 1990, 505; Reichold in Thomas/ Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 4).
  • BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95

    Sorgfaltspflichten eines Kfz-Reparaturunternehmens beim Abstellen reparierter

    Auszug aus LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1977, 376; NJW-RR 1997, 342), der sich das Gericht anschließt, trifft den Werkunternehmer sowohl in der Vertragsanbahnungsphase aus auch in der Zeit während und nach Durchführung des ihm erteilten Auftrages die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelang oder seiner Einwirkung unmittelbar ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren.
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