Rechtsprechung
   LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3331
LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18 (https://dejure.org/2019,3331)
LG München II, Entscheidung vom 15.02.2019 - 13 O 3243/18 (https://dejure.org/2019,3331)
LG München II, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 13 O 3243/18 (https://dejure.org/2019,3331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,3331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Abgasskandal, Zahlung von Nutzungsentgelt, Rückabwicklung des Kaufvertrages

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 3, § 823 Abs. 2, § 826; StGB § 263; EG-FGV § 27; FZE § 5 Abs. 1
    Abgasskandal: Rückabwicklung des Kaufvertrags und Zahlung von Nutzungsersatz

  • verkehrslexikon.de

    Herstellerhaftung des vom Dieselskandal betroffenen Motors beim Gebrauchtwagenkauf

  • rewis.io

    Abgasskandal: Rückabwicklung des Kaufvertrags und Zahlung von Nutzungsersatz

  • ra.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz des Fahrzeugherstellers wegen Abschaltvorrichtung ist um Nutzungsvorteile zu kürzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abgasskandal: Rückabwicklung des Kaufvertrags und Zahlung von Nutzungsersatz

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18
    So ist Harke der Auffassung, die Entscheidung des EuGH vom 17. April 2008, in welcher dieser zu dem Schluss kam, Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie) erlaube keine Nutzungsersatzpflicht des Käufers für die im Rahmen einer Nachlieferung nach § 439 BGB ausgetauschte mangelhafte Sache (Rs. C-404/06, Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, NJW 2008, 1433) stelle einen "Parallelfall" dar, weshalb das dortige "Wertungsprinzip" auch Geltung für die hiesige Fallkonstellation "erheische" (VuR 2017, 83, 90 f.; siehe auch LG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018, 21 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801, Rn 13, wo für die Auffassung, ein Nutzungsersatz widerspreche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung, auf diese Entscheidung verwiesen wird).

    Der EuGH lässt in der Entscheidung vielmehr erkennen, dass im Fall einer Vertragsauflösung - welcher der hiesigen Konstellation deutlich näher ist als eine Nachlieferung - der 15. Erwägungsgrund der Richtlinie heranzuziehen sei (siehe EuGH, NJW 2008, 1433 Rn 38 f.).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann" (BGH, Urteil vom 28.06.2016, VI ZR 536/15, juris Rn 16).

    Es ist daher nicht relevant, ob ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB die sittenwidrigen Handlungen begangen hat oder ob dies in Ermangelung eines erforderlichen verfassungsmäßig berufenen Vertreters ein Verrichtungsgehilfe war - solange nur eine natürliche Person sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 826 BGB in sich vereint (siehe zu diesem Erfordernis BGH, Urteil vom 28.06.2016, VI ZR 536/15, juris Rn 13, 23).

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18
    Ein die Erhöhung dieser Zahl rechtfertigender Umfang bzw. Schwierigkeit der Sache (siehe zur Maßgeblichkeit dieser Fragestellung BGH, Urteil vom 11.07.2012, VIII ZR 323/11, juris) lag nicht vor.
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18
    Denn die Rechtsprechung nimmt für die Fälle, in denen eine juristische Person keinen verfassungsmäßigen Vertreter für eine bedeutsame wesensmäßige Funktion bestellt hat, ein Organisationsverschulden der juristischen Person an mit der Folge, dass sich die juristische Person dann so behandeln lassen muss, als wäre die handelnde Person ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB (siehe BGH, Urteil vom 08.07.1980, VI ZR 158/78, juris Rn 63 = NJW 1980, 2810, für den Fall einer durch einen Zeitungsredakteur vorgenommenen üblen Nachrede, die mangels Kontrolle von keinem (eigentlichen) verfassungsmäßigen Vertreter unterbunden wurde; Palandt/Ellenberger, aaO, § 31 Rn 7).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18
    - Ein grundlegendes Prinzip des deutschen Schadensersatzrechts ist es, dass der Geschädigte zwar den Schaden ersetzt erhält, der Schädiger aber keinen "Strafschadensersatz" zahlen muss und der Geschädigte entsprechend nicht am Schaden verdienen darf (BGH, Urteil vom 04.06.1992, IX ZR 149/91, juris Rn 73 = BGHZ 118, 312; siehe auch Staudinger/Kaiser, BGB, Neubearbeitung 2017, Vorbem. zu §§ 249 ff. Rn 2).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18
    (aa) Es ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass einen Schaden im Sinne dieser Norm - trotz objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung - auch erleidet, wer "durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrags gebracht worden ist, den er sonst nicht geschlossen hätte, und die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist" (BGH, Urteil vom 21.12.2004, VI ZR 306/03, juris Rn 16 = BGHZ 161, 361).
  • LG Braunschweig, 29.11.2017 - 3 O 331/17

    Abgasskandal; Anfechtung; Rücktritt; Schadensersatz

    Auszug aus LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18
    Folglich erklärt der Fahrzeughersteller konkludent mit dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs bzw. der Hersteller einer bestimmten der Zulassung unterliegenden Fahrzeugkomponente, wie es der Motor darstellt, mit dem Inverkehrbringen der Komponente, dass das jeweilige Produkt ohne Manipulationen den behördlichen Zulassungsprozess durchlaufen hat (so auch LG Bochum, Urteil vom 29.12.2017, 6 O 96/17, juris Rn 61; nicht überzeugend LG Braunschweig, Urteil vom 29.11.2017, 3 O 331/17 Rn 21, wo eine mangelnde Aufklärungspflicht des Autoherstellers über die Verwendung der Software damit begründet wird, nach dem Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts vom 15. Oktober 2015 drohe keine Stilllegung des Fahrzeugs; hierbei wird erkennbar auf einen falschen Zeitpunkt Jahre nach dem Kaufvertragsschluss abgestellt, obwohl bei Erwerb des Fahrzeugs völlig unklar war, wie das Kraftfahrt-Bundesamt bei Entdeckung der Manipulation vorgehen würde).
  • LG Bochum, 29.12.2017 - 6 O 96/17

    Abgasskandal: Alfa Romeo - Hersteller - Delikt

    Auszug aus LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18
    Folglich erklärt der Fahrzeughersteller konkludent mit dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs bzw. der Hersteller einer bestimmten der Zulassung unterliegenden Fahrzeugkomponente, wie es der Motor darstellt, mit dem Inverkehrbringen der Komponente, dass das jeweilige Produkt ohne Manipulationen den behördlichen Zulassungsprozess durchlaufen hat (so auch LG Bochum, Urteil vom 29.12.2017, 6 O 96/17, juris Rn 61; nicht überzeugend LG Braunschweig, Urteil vom 29.11.2017, 3 O 331/17 Rn 21, wo eine mangelnde Aufklärungspflicht des Autoherstellers über die Verwendung der Software damit begründet wird, nach dem Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts vom 15. Oktober 2015 drohe keine Stilllegung des Fahrzeugs; hierbei wird erkennbar auf einen falschen Zeitpunkt Jahre nach dem Kaufvertragsschluss abgestellt, obwohl bei Erwerb des Fahrzeugs völlig unklar war, wie das Kraftfahrt-Bundesamt bei Entdeckung der Manipulation vorgehen würde).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2017 - 5 Sa 44/17

    Gemeinschaftlicher Gerichtsstand mehrerer wegen arglistiger Täuschung beim

    Auszug aus LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18
    Auch wenn der Kläger den (kompletten) Kaufpreis am Sitz des Autohauses aus der Hand gegeben hätte, ist sein Vermögen dauerhaft an seinem Wohnsitz in Gi. geschädigt worden, womit das Landgericht München II örtlich zuständig ist (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2017, 5 Sa 44/17, NJW-RR 2018, 573 Rn 23, welches auch den Wohnsitz des Klägers als den Ort des Eintritts des Vermögensschadens ansieht).
  • LG Augsburg, 14.11.2018 - 21 O 4310/16

    VW muss Schummel-Diesel wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

    Auszug aus LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18
    So ist Harke der Auffassung, die Entscheidung des EuGH vom 17. April 2008, in welcher dieser zu dem Schluss kam, Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie) erlaube keine Nutzungsersatzpflicht des Käufers für die im Rahmen einer Nachlieferung nach § 439 BGB ausgetauschte mangelhafte Sache (Rs. C-404/06, Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, NJW 2008, 1433) stelle einen "Parallelfall" dar, weshalb das dortige "Wertungsprinzip" auch Geltung für die hiesige Fallkonstellation "erheische" (VuR 2017, 83, 90 f.; siehe auch LG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018, 21 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801, Rn 13, wo für die Auffassung, ein Nutzungsersatz widerspreche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung, auf diese Entscheidung verwiesen wird).
  • LG Augsburg, 05.12.2018 - 21 O 3267/17

    Verkauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware ist sittenwidriges

  • LG Ingolstadt, 08.04.2021 - 34 O 2247/20

    Fortwirkende sittenwidrige Täuschung bei Weiterverkauf

    Selbst wenn das Gericht die Entscheidung an entscheidenden Weichen mit dem Verstoß gegen europarechtliche Normen begründet, kann - angesichts der derzeitigen Klagewelle - schon aus rechtstatsächlichen Gründen nicht angenommen werden, dass der nach deutschem Recht gebotene (aA Heese NJW 2019, 257) Abzug von Nutzungsersatz die Durchsetzung europäischen Normen hindert (im Ergebnis ebenso LG Krefeld BeckRS 2019, 1580 Rn. 38 ff.; LG München II, BeckRS 2019, 1631 Rn. 53 ff.).

    Abzustellen ist dabei auf die nach dem Urteil begründete Forderung (OLG München, BeckRS 2016 Rn. 4574 Rn. 31; aA wohl LG München II BeckRS 2019, 1631 Rn. 63 f., das auf den 34 O 2247/20 - Seite 19 - Zeitpunkt des anwaltlichen Schreibens abstellt und den Nutzungsersatz bezogen auf diesen Zeitpunkt "zurückrechnet").

  • LG Ingolstadt, 23.07.2020 - 34 O 3157/19

    Schadensersatz, Fahrzeug, Kaufvertrag, Annahmeverzug, Kaufpreis, Bescheid,

    Selbst wenn das Gericht die Entscheidung an entscheidenden Weichen mit dem Verstoß gegen europarechtliche Normen begründet, kann - angesichts der derzeitigen Klagewelle - schon aus rechtstatsächlichen Gründen nicht angenommen werden, dass der nach deutschem Recht gebotene (aA Heese NJW 2019, 257) Abzug von Nutzungsersatz die Durchsetzung europäischen Normen hindert (im Ergebnis ebenso LG Krefeld BeckRS 2019, 1580 Rn. 38 ff.; LG München II, BeckRS 2019, 1631 Rn. 53 ff.).

    Abzustellen ist dabei auf die nach dem Urteil begründete Forderung (OLG München, BeckRS 2016 Rn. 4574 Rn. 31; aA wohl LG München II BeckRS 2019, 1631 Rn. 63 f., das auf den Zeitpunkt des anwaltlichen Schreibens abstellt und den Nutzungsersatz bezogen auf diesen Zeitpunkt "zurückrechnet").

  • LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19

    Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs im sog. Diesel-Abgasskandal

    Eine solche Konstellation ist nach 119 Jahren Existenz von § 826 BGB und dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot keine, die für eine richterrechtliche Durchbrechung des letztgenannten Prinzips spricht (LG München II (13. Zivilkammer), Endurteil vom 15.02.2019 - 13 O 3243/18).

    Weshalb die Mitgliedstaaten für den Fall einer vorsätzlichen Begehungsweise des Verkäufers auf Vertragsbasis Nutzungsersatzpflichten des Käufers vorsehen können sollen, für den Fall einer vorsätzlichen Begehungsweise des Herstellers auf deliktischer Basis aber nicht, erschließt sich nicht (LG München II (13. Zivilkammer), Endurteil vom 15.02.2019 - 13 O 3243/18).

  • LG Aschaffenburg, 06.09.2019 - 32 O 395/18

    Schadensersatz, Fahrzeug, Abgasskandal, Software, dieselmotor

    Der Fahrzeughersteller erklärt konkludent mit dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs, dass das jeweilige Produkt ohne Manipulation den behördlichen Zulassungsprozess durchlaufen hat (vgl. LG München, Urteil v. 15.02.2019, Az. 13 O 3243/18, Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht