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   LG Düsseldorf, 22.03.2013 - 13 O 351/12 U   

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https://dejure.org/2013,10716
LG Düsseldorf, 22.03.2013 - 13 O 351/12 U (https://dejure.org/2013,10716)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2013 - 13 O 351/12 U (https://dejure.org/2013,10716)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2013 - 13 O 351/12 U (https://dejure.org/2013,10716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • stroemer.de

    Ahnentafeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch eines Vereins bzgl. Veröffentlichung von Ahnentafeln mit Benennung der Zwingernamen und Züchtern von Doggen hinsichtlich Krankheiten durch Zucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Rechtsverletzung eines Zuchtvereins durch Veröffentlichung von Ahnentafeln inkl. Zwingernamen und Züchtern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch eines Hundezüchtervereins bzgl. Veröffentlichung von Ahnentafeln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch eines Hundezüchtervereins bzgl. Veröffentlichung von Ahnentafeln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Ahnentafeln auf Webseite

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2013 - 13 O 351/12
    Grundlage der Klagebefugnis bei einer Verbandsklage aus abgeleitetem Recht ist vielmehr eine Ermächtigung (vgl BGH VersR 2012, 250 ff, BGH NJW 2007, Seite 67 ff.).

    Diese Ermächtigung muss ihrerseits wirksam sein und den Vorgaben des Rechtsberatungsgesetzes genügen (vgl. BGH NJW 2007, Seite 67 ff.).

  • BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 118/10

    Gewillkürte Prozessstandschaft eines Interessenverbands von Kfz-Vertragshändlern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2013 - 13 O 351/12
    Grundlage der Klagebefugnis bei einer Verbandsklage aus abgeleitetem Recht ist vielmehr eine Ermächtigung (vgl BGH VersR 2012, 250 ff, BGH NJW 2007, Seite 67 ff.).
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