Rechtsprechung
LG Bochum, 16.06.2010 - I-13 O 37/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Verstoß gegen Grundsätze einer Internetplattform nicht zwingend ein Wettbewerbsverstoß
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Qualifikation eines Verstoßes gegen das Verbot der Veröffentlichung von mehr als drei identischen Angeboten auf einem Online-Marktplatz als Wettbewerbsverstoß
- info-it-recht.de
Ein Verstoß gegen Grundsätze einer Internet-Plattform ist nicht zwingend auch ein Wettbewerbsverstoß (Verneint: Gezielte Behinderung und allgemeine Marktbehinderung)
- anwalt24.de (Kurzinformation und Volltext)
Entwarnung: Verstoß gegen eBay Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Artikeln nicht abmahnbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3; 4 Nr. 11; 8 UWG
Ein Verstoß gegen die eBay-Grundsätze stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar - mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nichtbeachtung interner Regeln einer Internetplattform
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Ist das Einstellen von mehr als 3 identischen Artikeln bei eBay wettbewerbswidrig (also abmahnbar)?
Verfahrensgang
- LG Bochum, 16.06.2010 - I-13 O 37/10
- OLG Hamm, 21.12.2010 - 4 U 142/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85
Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage …
Auszug aus LG Bochum, 16.06.2010 - 13 O 37/10
Das Feststellungsinteresse des zu Unrecht abgemahnten Klägers ist entfallen, als die Beklagte nach Verhandlung über ihre Widerklage die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurücknehmen konnte (vgl. BGH NJW 1987, 2680).
- OLG Hamm, 21.12.2010 - 4 U 142/10
EBay Vertragsverstoß überschreitet nicht die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit
Unter Aufhebung des am 16.06.2010 verkündeten Urteils des Landgerichtes Bochum zum Aktenzeichen I-13 O 37/10.
Rechtsprechung
LG Hannover, 17.09.2010 - 13 O 37/10 |
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.09.2010 - 13 O 37/10
- OLG Celle, 09.12.2010 - 8 U 200/10