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   LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06   

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LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06 (https://dejure.org/2006,7655)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02.06.2006 - 13 O 4/06 (https://dejure.org/2006,7655)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 13 O 4/06 (https://dejure.org/2006,7655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügung gegen die Ausstrahlung eines Films über ein polizeiliches Verhör aufgrund einer Kindesentführung durch eine Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts; Androhung von Schmerzen gegenüber dem Entführer während des polizeilichen Verhörs; Erforderlichkeit einer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Fall Gäfgen

    Art. 2 Abs. 1, 5 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • michael-heuchemer.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Schmerzen, wie du sie noch nie erlebt hast" (Dr. Bernhard von Becker; NJW 2007, 662)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 695
  • GRUR 2007, 443 (Ls.)
  • ZUM 2006, 951
  • afp 2006, 576
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06
    Jedermann darf grundsätzlich selbst und allein bestimmen, ob und inwieweit andere sein Lebensbild im Ganzen oder bestimmte Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen (BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach I -).

    Wenn der Einzelne als in der Gemeinschaft lebender Bürger durch sein Verhalten die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens berührt, können sich Einschränkungen seines ausschließlichen Bestimmungsrechts über seinen Privatbereich ergeben, soweit dieser nicht zum unantastbaren innersten Lebensbereich gehört (BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach I-).

    Erst wenn die Wahrnehmung der Rundfunkfreiheit mit anderen Rechtsgütern in Konflikt gerät, kann es auf das mit der konkreten Sendung verfolgte Interesse, die Art und Weise der Gestaltung und die erzielte oder voraussehbare Wirkung ankommen (BVerfGE 35, 202, 222 f. - Lebach I -).

    An der öffentlichen Berichterstattung über eine Straftat besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse, dem für die aktuelle Berichterstattung im allgemeinen der Vorrang gegenüber dem damit verbundenen Einbruch in den Persönlichkeitsbereich des Täters zukommt (BVerfGE 35, 202, 231 - Lebach I).

    Eine solche aktuelle Berichterstattung über eine schwere Straftat rechtfertigt nicht allein die Namensnennung und Abbildung des Täters, sie schließt grundsätzlich auch sein persönliches Leben ein, soweit es in unmittelbarer Beziehung zur Tat steht, Aufschlüsse über die Motive oder andere Tatvoraussetzungen gibt und für die Bewertung der Schuld des Täters aus der Sicht des modernen Strafrechts als wesentlich erscheint (BVerfGE 35, 202, 233 - Lebach I).

    Andererseits bleibt der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verfügungsklägers - soweit er nach den vorstehenden Ausführungen (oben 1.) anzunehmen sein sollte - hinsichtlich seines Gewichtes deutlich zurück hinter demjenigen eines Dokumentarspieles, wie es insbesondere der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.06.1973 (BVerfGE 35, 202 - Lebach I) zugrunde lag.

    Hinzu kommt, dass das Dokumentarspiel auch bei noch so enger Anlehnung an die Wirklichkeit nicht ohne dichterisches Beiwerk auskommen kann, ohne dass der Zuschauer dies ohne weiteres erkennen könnte (BVerfGE 35, 202, 229 - Lebach I).

    Nicht mehr zulässig ist hingegen eine spätere Darstellung des Täters und seiner Tat, wenn und soweit sie seine Resozialisierung zu gefährden geeignet ist (BVerfGE 35, 202, 233 ff. - Lebach I).

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06
    Es kann die Wiedergabe von Teilinformationen genügen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierten Adressaten ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (BGH, NJW 2005, 2844 - Esra -, Abs.-Nr. 10 bei juris).

    Ist die in Rede stehende Figur in ein künstlerisches Werk eingebettet, ist zu beachten, ob und inwieweit das "Abbild" gegenüber dem "Urbild" durch die künstlerische Gestaltung des Stoffs und seine Ein- und Unterordnung in den Gesamtorganismus des Kunstwerkes so verselbständigt erscheint, dass das Individuelle, Persönlich-Intime zugunsten des Allgemeinen, Zeichenhaften der "Figur" objektiviert ist (BVerfGE 30, 173, 195 - "Mephisto"; BGH, NJW 2005, 2844 - Esra -, Abs.-Nr. 10 bei juris).

    Lehnt sich eine Romanfigur an eine reale Person an, wird diese nicht bereits aufgrund der Einbettung in die Erzählung zum verselbständigten Abbild (BGH, NJW 2005, 2844 - Esra -, Abs.-Nr. 22 bei juris).

    Teilweise ähnlichen Kriterien folgt bei der Darstellung einer Person in einem Kunstwerk die Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit: Wenn eine das Kunstspezifische berücksichtigende Betrachtung ergibt, dass der Künstler ein "Porträt" des "Urbildes" gezeichnet hat oder gar zeichnen wollte, kommt es auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung der "Verfälschung" für den Ruf des Betroffenen oder für sein Andenken an (BGH, NJW 2005, 2844 - Esra -, Abs.-Nr. 19, 21 bei juris).

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

    Auszug aus LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06
    Dies ist dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.12.2004 (2 BvR 1249/04, NJW 2005, 656) zu entnehmen und vom Verfügungskläger in der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren auch nicht in Abrede gestellt worden.

    Am Tag der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren waren seit der Rechtskraft der Verurteilung des Verfügungsklägers rund 2 Jahre vergangen, seit der Nichtannahme seiner Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.12.2004 (2 BvR 1249/04, NJW 2005, 656) sowie seit der Verurteilung des ehemaligen Polizeivizepräsidenten von Frankfurt Wolfgang Daschner und des mitangeklagten Polizeibeamten durch Urteil des LG Frankfurt am Main vom 20.12.2004 rund 17 Monate und seit der Veröffentlichung der bisher letzten Entscheidung zu diesem Fall in der juristischen Fachliteratur (LG Frankfurt am Main, Urt. v. 20.12.2004, NJW 2005, 692) rund 15 Monate.

  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 35/04

    Urteil gegen Magnus Gäfgen im Entführungsfall Jakob von Metzler rechtskräftig

    Auszug aus LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06
    Das Urteil ist rechtskräftig seit dem revisionsverwerfenden Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 21.05.2004 - 2 StR 35/04 -.

    Das Urteil ist seit dem 21.05.2004 rechtskräftig (Enstcheidung des BGH vom 21.05.2004 - 2 StR 35/04 -).

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2004 - 27 KLs 4/04

    Folter-Androhung - Polizeipräsident Daschner zu Geldstrafe verurteilt

    Auszug aus LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06
    Der Polizei-Vizepräsident und der weitere Polizeibeamte, der dem Verfügungsbeklagten die Schmerzen angedroht hatten, wurden deswegen mit Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20.12.2004 (NJW 2005, 692) der Nötigung im Amt bzw. der Verleitung dazu für schuldig befunden.

    Am Tag der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren waren seit der Rechtskraft der Verurteilung des Verfügungsklägers rund 2 Jahre vergangen, seit der Nichtannahme seiner Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.12.2004 (2 BvR 1249/04, NJW 2005, 656) sowie seit der Verurteilung des ehemaligen Polizeivizepräsidenten von Frankfurt Wolfgang Daschner und des mitangeklagten Polizeibeamten durch Urteil des LG Frankfurt am Main vom 20.12.2004 rund 17 Monate und seit der Veröffentlichung der bisher letzten Entscheidung zu diesem Fall in der juristischen Fachliteratur (LG Frankfurt am Main, Urt. v. 20.12.2004, NJW 2005, 692) rund 15 Monate.

  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06

    Kannibale von Rotenburg

    Auszug aus LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06
    Ohne Erfolg beruft sich der Verfügungskläger auf die "Rohtenburg"-Entscheidung des KG Berlin (Urt. v. 03.03.2006 - 14 W 10/06), wonach auch derjenige, der als Täter einer aufsehenerregenden Straftat relative Person der Zeitgeschichte ist, nicht hinnehmen muss, dass diese Tat zum Gegenstand eines als "Real-Horrorfilm" angekündigten Spielfilms gemacht wird.
  • KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Romanveröffentlichung: Frage der

    Auszug aus LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06
    Die Grenze des Zulässigen ist allerdings nicht erst bei einer einseitigen Horrordarstellung überschritten, sondern bereits dann, wenn das Lebensbild einer bestimmten Person, die deutlich erkennbar als Vorbild gedient hat, durch frei erfundene Zutaten grundlegend negativ entstellt wird, ohne dass dies als satirische oder sonstige Übertreibung erkennbar ist (KG, Urt. v. 15.04.2004, NJW-RR 2004, 1415, Abs.-Nr. 27 bei juris).
  • RG, 25.03.1922 - I 5/22

    Patenstreitverfahren; Kostenpflicht bei Klagezurücknahme

    Auszug aus LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06
    Der Verfügungskläger ist durch Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.07.2003 wegen der Entführung und Ermordung des Jakob von Metzler verurteilt worden (LG Frankfurt am Main, Urt. v. 28.07.2003 - 5/22 Ks 2/30 - 3490 Js 23018/02, 5-22 Ks 2/03 - 3490 Js 230118/02).
  • LG Frankfurt/Main, 15.11.2019 - 30 O 214/18

    Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Saunabetreibers.

    Auszug aus LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06
    Der Verfügungskläger ist durch Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.07.2003 wegen der Entführung und Ermordung des Jakob von Metzler verurteilt worden (LG Frankfurt am Main, Urt. v. 28.07.2003 - 5/22 Ks 2/30 - 3490 Js 23018/02, 5-22 Ks 2/03 - 3490 Js 230118/02).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06
    Ist die in Rede stehende Figur in ein künstlerisches Werk eingebettet, ist zu beachten, ob und inwieweit das "Abbild" gegenüber dem "Urbild" durch die künstlerische Gestaltung des Stoffs und seine Ein- und Unterordnung in den Gesamtorganismus des Kunstwerkes so verselbständigt erscheint, dass das Individuelle, Persönlich-Intime zugunsten des Allgemeinen, Zeichenhaften der "Figur" objektiviert ist (BVerfGE 30, 173, 195 - "Mephisto"; BGH, NJW 2005, 2844 - Esra -, Abs.-Nr. 10 bei juris).
  • OLG Hamburg, 10.02.1994 - 3 U 238/93

    Straftäter - keine absolute Person der Zeitgeschichte / Honka II

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Rechtsprechung
   LG Hannover, 04.08.2006 - 13 O 4/06   

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LG Hannover, 04.08.2006 - 13 O 4/06 (https://dejure.org/2006,69283)
LG Hannover, Entscheidung vom 04.08.2006 - 13 O 4/06 (https://dejure.org/2006,69283)
LG Hannover, Entscheidung vom 04. August 2006 - 13 O 4/06 (https://dejure.org/2006,69283)
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