Rechtsprechung
LG Wuppertal, 08.05.2013 - 13 O 70/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bäckerei
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Bäckerei
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
"Bäckerei", in der nicht gebacken wird, ist keine irreführende Bezeichnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der Voraussetzungen einer unlauteren Wettbewerbshandlung i.S.d. § 3 UWG (hier: Werbung einer Bäckerei als Familienbäckerei und Cafe)
- kanzlei.biz
Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an die Bezeichnung "Bäckerei"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Auch Backshops und reine Verkaufsfilialen dürfen sich "Bäckerei” nennen - eine eigene Backstube ist nicht erforderlich
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Auch Backshops und reine Verkaufsfilialen dürfen als "Bäckerei" bezeichnet werden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Bäckerei in der nicht gebacken wird
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung "Bäckerei" für reines Aufback-Geschäft nicht irreführend
- franchiserecht-blog.de (Kurzinformation)
Fähigkeiten eines Bäckers
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bäckerei darf sich auch ohne Backstube "Bäckerei" nennen
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 170
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Nürnberg, 13.06.2006 - 3 U 517/06
Unterlassung von Störungen des Gewerbebetriebs ; Nachträglicher Wegfall des …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.05.2013 - 13 O 70/12
Die Rechtsprechung des OLG Nürnberg (NJW-RR 2007, 551), wonach der Hinweis eines Handwerkers, er betreibe "Spenglerei und Installation", irreführend sei, wenn er tatsächlich nicht für das Spengler-, Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen sei, ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. - OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 6 U 36/05
Wettbewerbsverstoß: Zulassungsregelungen der Handwerksordnung als …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.05.2013 - 13 O 70/12
Sie stellen bestimmte Qualitätsanforderungen an den Unternehmer und dienen daher auch dazu, im Interesse der Abnehmer von Handwerksleistungen einen gewissen Qualitäts- und Sicherheitsstandard zu garantieren (OLG Frankfurt, GRUR 2005, 695 mwN).