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   LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12   

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LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12 (https://dejure.org/2013,34012)
LG Kiel, Entscheidung vom 01.11.2013 - 13 O 99/12 (https://dejure.org/2013,34012)
LG Kiel, Entscheidung vom 01. November 2013 - 13 O 99/12 (https://dejure.org/2013,34012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 823 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 BGB
    Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen nicht unternommener Sicherungsmaßnahmen bzgl. bestehender Rutschgefahr in der Fußgängerzone

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen die öffentliche Hand wegen Ausrutschens auf Sprottenplatten auf einer Straße in der Innenstadt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadt haftet für Sturz einer Fußgängerin auf rutschiger "Sprotten-Platte"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Stadt haftet für Sturz einer Fußgängerin auf rutschiger "Sprotten-Platte"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Naumburg, 16.09.2011 - 10 U 3/11

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Fußgängers durch eine Kante

    Auszug aus LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12
    Auch das OLG Naumburg hielt ein Schmerzensgeld in einem vergleichbaren Fall von 2.000,00 EUR für angemessen (OLG Naumburg, Urteil vom 16. September 2011, Az. 10 U 3/11).
  • OLG Celle, 25.01.2007 - 8 U 161/06

    Bestuhlung; Brille; Fahrweg; Fußgänger; Fußgängerverkehr; Fußgängerzone;

    Auszug aus LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren (BGH NJW-Rechtsprechungsreport 2003, Seite 1459, 0LG Celle, NJOZ 2007, Seite 3881, 3882).
  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

    Auszug aus LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12
    Maßgeblich ist dabei, für welche Art von Verkehr ein Weg nach seinem äußeren Befund unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsauffassung gewidmet ist (BGH, Versicherungsrecht 89, Seite 847, Palandt, Kommentar zum BGB, § 823 Rn. 221).
  • AG Augsburg, 12.07.1989 - 1 C 5893/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12
    Das Amtsgericht Augsburg hielt bei einem Verrenkungsbruch des oberen linken Sprunggelenkes unter Zugrundelegung eines 25 %igen Mitverschuldens ein Schmerzensgeld von 3.000,00 DM für angemessen (AG Augsburg, ZfS 1989, Seite 407).
  • OLG Oldenburg, 20.12.1985 - 6 U 72/85

    Fußgängerzone; Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde; Gefahren aus Bodenbelag;

    Auszug aus LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12
    Gerade der innerstädtische Bereich ist nach Art und Zweckbestimmung ganz auf die Bedürfnisse von Fußgängern zugeschnitten (Urteil des OLG Odenburg vom 20. Dezember 1985 - Az. 6 U 72/85).
  • BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53

    Verkehrssicherung auf Bundesstraßen

    Auszug aus LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12
    Verpflichtet ist im Ausgangspunkt derjenige, der den Verkehr tatsächlich zulässt und den sich daraus ergebenden Gefahren begegnen kann (BGHZ 16, 95, Palandt, Kommentar zum BGB, § 823, Rn. 220).
  • OLG München, 22.12.1988 - 1 U 3348/88

    Schmerzensgeld; Bemessung; Verletzter Fußgänger; Mitverschulden; Benutzung eines

    Auszug aus LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12
    So hat beispielsweise das OLG München ein Schmerzensgeld von 2.500,00 DM für angemessen gehalten, indem eine Frau eine Knöchelfraktur erlitt (OLG München, Urteil vom 22. Dezember 1988, Az. 1 U 3348/88).
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus LG Kiel, 01.11.2013 - 13 O 99/12
    Verpflichtet ist derjenige, der für den Bereich der Gefahrenquelle verantwortlich ist und in der Lage ist, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen (BGH Versicherungsrecht 2006, Seite 803, Palandt, Kommentar zum BGB, § 823 Rn. 48).
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   LG Frankfurt/Main, 14.05.2013 - 13 O 99/12   

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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.05.2013 - 13 O 99/12 (https://dejure.org/2013,34339)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 13 O 99/12 (https://dejure.org/2013,34339)
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