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   OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 13 OA 70/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6705
OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 13 OA 70/10 (https://dejure.org/2010,6705)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.05.2010 - 13 OA 70/10 (https://dejure.org/2010,6705)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 13 OA 70/10 (https://dejure.org/2010,6705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gebührenrechtsfremde Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 S. 1 RVG; § 11 Abs. 5 S. 1 RVG; § 767 Abs. 2 ZPO
    Ausschluss einer Vergütungsfestsetzung durch die bloße Geltendmachung einer gebührenrechtsfremden Einwendung oder Einrede; Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Überprüfung der Einwendung oder Einrede hinsichtlich inhaltlicher Richtigkeit im Festsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss einer Vergütungsfestsetzung durch die bloße Geltendmachung einer gebührenrechtsfremden Einwendung oder Einrede; Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Überprüfung der Einwendung oder Einrede hinsichtlich inhaltlicher Richtigkeit im Festsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss einer Vergütungsfestsetzung durch die bloße Geltendmachung einer gebührenrechtsfremden Einwendung oder Einrede; Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Überprüfung der Einwendung oder Einrede hinsichtlich inhaltlicher Richtigkeit im Festsetzungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 662
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07

    Kein Untersuchungsgrundsatz im Vergütungsfestsetzungsverfahren; Ablehnung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 13 OA 70/10
    Etwas anderes kann anknüpfend an den Rechtsgedanken der missbräuchlichen Rechtsausübung nur dann gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung "aus der Luft gegriffen", also offensichtlich haltlos ist bzw. ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt erfolgt (vgl. zu diesen Maßstäben: OVG NRW, Beschl. v. 06.04.2010 - 17 E 145/10 - Bayer. VGH, Beschl. v. 02.04.2009 - 13 M 09.322 -, Hess. VGH, Beschl. v. 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07 -, jeweils zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2010 - 17 E 145/10

    Rechtmäßigkeit eines Vergütungsfestsetzungsantrags nach Erhebung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 13 OA 70/10
    Etwas anderes kann anknüpfend an den Rechtsgedanken der missbräuchlichen Rechtsausübung nur dann gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung "aus der Luft gegriffen", also offensichtlich haltlos ist bzw. ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt erfolgt (vgl. zu diesen Maßstäben: OVG NRW, Beschl. v. 06.04.2010 - 17 E 145/10 - Bayer. VGH, Beschl. v. 02.04.2009 - 13 M 09.322 -, Hess. VGH, Beschl. v. 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07 -, jeweils zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 02.04.2009 - 13 M 09.322

    Erinnerung des Rechtsanwalts gegen die Aufhebung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 13 OA 70/10
    Etwas anderes kann anknüpfend an den Rechtsgedanken der missbräuchlichen Rechtsausübung nur dann gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung "aus der Luft gegriffen", also offensichtlich haltlos ist bzw. ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt erfolgt (vgl. zu diesen Maßstäben: OVG NRW, Beschl. v. 06.04.2010 - 17 E 145/10 - Bayer. VGH, Beschl. v. 02.04.2009 - 13 M 09.322 -, Hess. VGH, Beschl. v. 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07 -, jeweils zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 22 C 12.1418

    (Antrag auf Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung; Beachtlichkeit des Einwandes

    Nicht erforderlich ist es namentlich, dass die Einwendung oder Einrede schlüssig dargelegt wird (BayVGH vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2693 BayVBl 2009, 158; vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2676 RdNr. 7; vom 2.4.2009 Az. 13 M 09.322 RdNr. 14; OVG SH vom 2.6.2006 NJW 2007, 2204; HessVGH vom 19.7.2007 NJW 2007, 3738; OVG NRW vom 15.6.2009 Az. 8 E 567/09 RdNr. 23; NdsOVG vom 19.5.2010 NVwZ-RR 2010, 662; SächsOVG vom 29.12.2011 Az. 1 E 123/10 RdNr. 4).

    Dies hat zur Folge, dass sowohl gebühren- als auch nichtgebührenrechtliche Einwände, die bereits vor dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt entstanden sind, wegen der sich aus dieser Vorschrift ergebenden Präklusionswirkung auch mit einer Vollstreckungsabwehrklage nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. HessVGH vom 19.7.2007, a.a.O., S. 3739; NdsOVG vom 19.5.2010, a.a.O.).

    Auf der anderen Seite darf der Umstand, dass das Gesetz dem Anspruchsgegner im Festsetzungsverfahren die Rechtsmacht einräumt, durch die bloße Berufung auf nichtgebührenrechtliche Gesichtspunkte das Erwirken eines Titels im vereinfachten Verfahren nach § 11 RVG auszuschließen (so z.B. HessVGH vom 19.7.2007, a.a.O., S. 3738; NdsOVG vom 19.5.2010, a.a.O.), nicht dazu führen, dass der in § 11 RVG zum Ausdruck gelangende Wille des Gesetzgebers, Rechtsanwälten die Möglichkeit zu eröffnen, wegen ihrer Entgeltforderungen einen vollstreckbaren Titel in einem vereinfachten Verfahren zu erlangen und die Gerichte von Vergütungsklagen zu entlasten (vgl. zu diesen Zielsetzungen des § 11 RVG Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, RdNr. 142 zu § 11), in ungerechtfertigter Weise entwertet wird.

  • OLG Brandenburg, 20.08.2019 - 6 W 69/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung

    Unbeachtet bleiben können deshalb nur handgreiflich unrichtige oder offensichtlich aus der Luft gegriffene Behauptungen (OLG Brandenburg, aaO; ferner OLG Koblenz, BeckRS 2013, 01025; OVG Lüneburg, AGS 2010, 493, 494; LAG Berlin-Brandenburg, NZA-RR 2008, 205; OLG Frankfurt/Main, NJOZ 2006, 3707; OVG Schleswig, NJW 2007, 2204).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 5 KO 121/13

    Erinnerungsverfahrens gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss: Keine Aufhebung

    Dass die Prüfung der nicht im Gebührenrecht begründeten Einwendungen und Einreden ausgeschlossen ist, erklärt sich aus dem Charakter des Vergütungsfestsetzungsverfahrens als einem vereinfachten zivilrechtlichen Gebührenprozess zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt [Nds. OVG, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 13 OA 70/10 - NVwZ-RR 2010, S. 662].
  • OVG Sachsen, 29.12.2011 - 1 E 123/10

    Beschwerde, Erinnerung, Vergütungsfestsetzungsverfahren, gebührenrechtliche

    Etwas anderes kann anknüpfend an den Rechtsgedanken der missbräuchlichen Rechtsausübung nur dann gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung "aus der Luft gegriffen", also offensichtlich haltlos ist bzw. ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt erfolgt (NdsOVG, Beschl. v. 19. Mai 2010 - 13 OA 70/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.04.2013 - 5 C 8/12

    Nicht gebührenrechtliche Einwendungen gegen Rechtsanwaltsgebührenfestsetzung

    Etwas anderes kann anknüpfend an den Rechtsgedanken der missbräuchlichen Rechtsausübung nur dann gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung "aus der Luft gegriffen", also offensichtlich haltlos ist bzw. ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt erfolgt (SächsOVG, Beschl. v. 29. Dezember 2011 - 1 E 123/10 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 23. August 2012 - 22 C 12.1418 -, juris Rn. 20, m. w. N.; NdsOVG, Beschl. v. 19. Mai 2010 - 13 OA 70/10 -, juris m. w. N.).
  • VG München, 14.01.2015 - M 12 M 14.728

    Erinnerung; Vergütungsfestsetzungsbeschluss; nicht gebührenrechtliche

    Etwas anderes kann anknüpfend an den Rechtsgedanken der missbräuchlichen Rechtsausübung nur dann gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung "aus der Luft gegriffen", also offensichtlich haltlos ist bzw. ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt erfolgt (SächsOVG, B.v. 12.4.2013 - 5 C 8/12 - juris; BayVGH, B.v. 23.8.2012 - 22 C 12.1418 - juris Rn. 20, m.w.N.; NdsOVG, B.v. 19.5.2010 - 13 OA 70/10 - juris m.w.N.).
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