Rechtsprechung
AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- verkehrslexikon.de
Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften durch das Foto einer Messanlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Auswertung der Originalmessdaten durch Sachverständige; Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis ...
- verkehrsanwaelte.de
- vut-verkehr.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
ESO ES 3.0
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0 ist unverwertbar
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
ES3.0: Fehlerhafte Messergebnisse bescheinigt - PTB: Verfahren nicht ordnungsgemäß geprüft
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Angriff der PTB auf den Freispruch zu ES 3.0 ist haltlos
- anwalt.de (Kurzinformation)
Freispruch: Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 dürfen nicht verwertet werden
Besprechungen u.ä. (2)
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18
Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist …
Über diese verfassungsrechtliche Begründung hinaus folgt dies beim Einsatz von Verkehrsüberwachungstechnik, wie sie regelmäßig bei der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Einsatz kommt, auch daraus, dass die aus dem Mess- und Eichgesetz folgende Zulassung von Verkehrsmesstechnik ein in sich geschlossenes System der Beweisführung verlangt, bei dem die Übertragung auch nur von Teilen auf Privatpersonen zu einem Beweismittelbruch führt, der von den Gerichten nicht mehr nachvollzogen werden kann und daher in aller Regel zur Unverwertbarkeit des Beweismittels führt (Stichworte: standardisiertes Messverfahren, antizipiertes Sachverständigengutachten, verbindliche Anforderungen an die Verwendung von Verkehrsmesstechnik, Eichpflicht, Rückführbarkeit des Beweismittels; vgl. zu den Besonderheiten beim Einsatz des Messgeräts ESO 3.0: OLG Frankfurt Beschluss v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17; OLG Oldenburg, Beschluss v. 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16; AG Meißen, Urteil v. 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 i.V.m. mit der Widerlegenden Stellungnahme der PTB vom 06.04.2016). - OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Überprüfung einer Messung …
Die Entscheidung des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14) begründet für das Tatgericht keinen Anlass, das Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 sachverständig untersuchen zu lassen.Darüber hinaus bestünden aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Amtsgericht Meißen vom 29.05.2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14) konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung.
Die Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens ergibt sich auch nicht aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 (13 OWi 703 Js 21114/14, juris).
- OLG Hamm, 22.06.2016 - 1 RBs 131/15
Nicht ausgelesener ESO ES 3.0-Schlüssel (Public Key) begründet keine Zweifel am …
Die Entscheidung des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 - (juris) gibt hinsichtlich der Beurteilung des im vorliegenden Verfahren zur Anwendung gekommenen Messverfahrens als standardisiertes Messverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.2015 - III- 1 RBs 139/14 - m.w.N.) keinen Anlass für eine andere Beurteilung.
- AG Hildesheim, 20.11.2015 - 112 OWi 35 Js 26360/15
Akteneinsicht, Rohmessdaten, Herausgabe, standardisiertes Messverfahren
Bekannt ist ebenso das Urteil des Amtsgerichts Meißen (13 OWi 703 Js 21114/14), welches zu dem Ergebnis kommt, dass das ES 3.0 die Vorgaben an ein standardisiertes Verfahren nicht erfüllen kann. - OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16
Geschwindigkeitsmessung; Eso ES 3.0; standardisiertes Messverfahren
Hiermit stimmt auch eine weitere im Internet unter "Internetadresse" veröffentlichte Stellungnahme der PTB vom 06.04.2016 (dort S. 3 f.) zu einer Entscheidung des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 überein. - AG Daun, 04.04.2018 - 4a OWi 28/18
Akteneinsicht im Bußgeldverfahren, Umfang, Unterlagen
Dabei ergibt sich insbesondere aus der Entscheidung des AG Meißen vom 29. Mai 2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 - nichts Anderes. - AG Daun, 15.11.2017 - 4 OWi 68/17
Einsicht, Messunterlagen, Lebensakte, Falldatei usw.
Dabei ergibt sich insbesondere aus der Entscheidung des AG Meißen vom 29. Mai 2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14- nichts Anderes. - OLG Koblenz, 04.05.2016 - 2 OWi 4 SsBs 8/16
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Messung mit dem …
Entgegen den Ausführungen des Amtsgerichts Meißen im Urteil vom 29. Mai 2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14 - DAR 2015, 711 ) ist auch weiterhin davon auszugehen, dass es sich bei dem Messverfahren ES 3.0 um ein standardisiertes, mithin anerkanntes und Zuverlässigkeit bietendes Verfahren handelt, weil und solange die Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt fortbesteht (vgl. Senat, 2 OWi 4 SsRs 30/16 v. 04.04.2016 unter Verweis auf BGHSt 39, 291 ). - AG Daun, 06.03.2018 - 4 OWi 14/18
Bußgeldverfahren, Akteneinsicht, Umfang
Dabei ergibt sich insbesondere aus der Entscheidung des AG Meißen vom 29. Mai 2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 - nichts Anderes. - OLG Koblenz, 03.03.2016 - 1 OWi 4 SsBs 11/16
ES 3.0: "Der PTB vertrauen wir eher als dem AG Meißen."
Der Einzelrichter des Senats geht entgegen der von dem Betroffenen im Rahmen der Verfahrensrügen erhobenen Einwendungen und von der Rechtsprechung vereinzelt geäußerter Zweifel (s. jüngst AG Meißen - Urteil vom 29. Mai 2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 [juris]) weiterhin davon aus, dass es sich bei dem Messverfahren ES 3.0 um ein standardisiertes, mithin anerkanntes und Zuverlässigkeit bietendes Verfahren handelt (s. etwa Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2009 - 1 SsRs 71/09, vom 22. Juli 2013 - 1 SsRs 31/13, vom 7. Juli 2014 - 1 SsBs 21/14; OLG Koblenz [2. - AG Kerpen, 21.06.2016 - 49 OWi 1748/15
"Das Gericht geht von der Sachkunde des GFU-Gutachters aus"
- AG Daun, 06.03.2018 - 4 OWi 13/18
Einsicht in die Lebensakte/Wartungsnachweise