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   OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17   

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OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17 (https://dejure.org/2017,21380)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2017 - 13 PA 104/17 (https://dejure.org/2017,21380)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 (https://dejure.org/2017,21380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34a AsylVfG; § 60 Abs 5 AufenthG; § 60 Abs 7 S 1 AufenthG; § 60a Abs 2 S 1 AufenthG; § 60a Abs 2c AufenthG; Art 3 MRK; Art 7 Abs 1 Buchst a EGV 1560/2003
    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Ausländerbehörde; Bundesamt; Dublin; Entscheidungskompetenz; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; Reiseunfähigkeit; Überstellung; Verhältnismäßigkeit; vorwirkende Verhaltenspflichten; zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 10 CE 15.810

    Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsverbot, Asylantrag,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
    Vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung des geltend gemachten Wiederaufgreifensanspruchs ist dann mittels eines Antrags nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu suchen, mit dem eine vorläufige Verhinderung der angeordneten Abschiebung erreicht werden soll, indem der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträgerin des Bundesamts aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der früheren Mitteilung und der bestandskräftigen Abschiebungsanordnung abgeschoben werden darf (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 -, juris Rn. 5).

    Anderes gilt unter Berücksichtigung des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) nur in (zeitlich) extrem zugespitzten Ausnahmefällen, in denen auf dem dargelegten vorrangigen Rechtsschutzweg eine vorläufige Aussetzung der Abschiebung für den Betroffenen nicht mehr erreichbar ist, etwa weil die begehrte Mitteilung des Bundesamts an die Ausländerbehörde offensichtlich zu spät käme (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.4.2015, a.a.O. Rn. 5 f.).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
    - Dublin-Durchführungsverordnung -) verlangen, nach Belgien nicht aufgrund der bestandskräftigen Abschiebungs anordnung des Bundesamts im Wege des Verwaltungs zwangs zurückgeführt zu werden, sondern stattdessen ermöglicht zu bekommen, (gesichert) freiwillig dorthin auszureisen, d.h. eine sog. "selbstorganisierte Überstellung" zu bewirken (vgl. zu dieser Ausnahme BVerwG, Urt. v. 17.9.2015 - 1 C 26.14 -, BVerwGE 153, 24, juris Rn. 24).

    Für eine derartige - bei Lichte besehen lediglich die Form der Rückführung in Dublin-Fällen betreffende - Verhältnismäßigkeitsprüfung wäre zwar nicht das Bundesamt, sondern die Antragsgegnerin als Ausländerbehörde zuständig (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.9.2015, a.a.O., Rn. 25).

  • OVG Hamburg, 03.12.2010 - 4 Bs 223/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, inlandsbezogenes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
    Insoweit besteht eine von der gewöhnlichen Rollenverteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde abweichende "Gesamtzuständigkeit" des Bundesamts, die eine Entscheidung aus "einer Hand" sichern soll (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 3.12.2010 - 4 Bs 223/10 -, juris Rn. 13, 16).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 13 MC 22/12

    Prüfungsumfang des Bundesamtes und vorläufiger Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
    aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; Senatsbeschl. v. 20.2.2017 - 13 ME 251/16 -, V.n.b., S. 3 des Beschlussabdrucks, und - grundlegend - v. 2.5.2012 - 13 MC 22/12 -, InfAuslR 2012, 298, juris Rn. 27; siehe aber auch BVerwG, Beschl. v. 27.3.2017 - 1 B 23.17 -, juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
    Gegebenenfalls hat das Bundesamt die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 -, juris Rn. 4).
  • VG Karlsruhe, 19.05.2014 - A 9 K 3615/13

    Erlass einer Abschiebungsanordnung; inlandsbezogenes Abschiebungsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
    In diesem Fall ist allenfalls noch Raum für eine Ausstellung der Duldungsbescheinigung nach § 60a Abs. 4 AufenthG durch die Ausländerbehörde (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 19.5.2014 - A 9 K 3615/13 -, juris Rn. 4 a.E.).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
    Es hat damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris Rn. 11 m.w.N. insbes.
  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
    Die Abschiebung der Antragsteller kann derzeit - allenfalls - nach Belgien auf der Grundlage der in Ziffer 2. des bestandskräftigen Dublin-Bescheides des Bundesamts vom 8. November 2013 (Bl. 82 f. der BA 002 I) enthaltenen Abschiebungsanordnung, die auf Folge- und Wiederaufgreifensantrag durch Bundesamtsbescheid vom 27. September 2016 (Bl. 288 ff. der BA 002 II) aufrechterhalten wurde, erfolgen, soweit diese nicht bereits durch die erstmalige Überstellung der Antragsteller nach Belgien vom 22. Februar 2016 verbraucht worden ist und wirksam geblieben ist, was das Bundesamt zu prüfen haben wird (vgl. zu der problematischen "Konservierung" der Zuständigkeit nach Dublin-Regeln BVerwG, Beschl. v. 27.4.2016 - 1 C 22.15 -, juris Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 27.03.2017 - 1 B 23.17

    Revisionszulassung; Voraussetzung für das Feststehen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
    aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; Senatsbeschl. v. 20.2.2017 - 13 ME 251/16 -, V.n.b., S. 3 des Beschlussabdrucks, und - grundlegend - v. 2.5.2012 - 13 MC 22/12 -, InfAuslR 2012, 298, juris Rn. 27; siehe aber auch BVerwG, Beschl. v. 27.3.2017 - 1 B 23.17 -, juris Rn. 1).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17

    Abschiebevorgang; Abschiebung; Albanien; Depression; Duldung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
    Die von den Antragstellern eingereichten, seit Juli 2016 ausgestellten Atteste des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie G. und der Familientherapeutin H. (insbes. Bl. 29 bis 31 der Sonderheftung "Medizinische Unterlagen" in der BA 002 II) führen Art und Ausmaß der prognostizierten Folgen der psychischen Erkrankungen der Antragstellerin zu 2. für den Abschiebevorgang nicht in der von § 60a Abs. 2c Satz 3 i.V.m. Abs. 2d AufenthG geforderten Weise auf (vgl. zu den Anforderungen Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 7), so dass sie nicht geeignet sind, eine krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit der Antragstellerin zu 2. zu belegen.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder

    Die Frage, ob eine Unterkunft und die übrige materielle Grundausstattung vorhanden sind, ist im Rahmen der Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG als zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis von der Beklagten zu prüfen (Saarländisches OVG, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris Rn. 28; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.09.2017 - 13 ME 157/17 -, juris Rn. 8 und 10, und Beschluss vom 20.06.2017 - 13 PA 104/17 -, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz wegen Verletzung

    Denn es setzt sich nicht damit auseinander, dass bei dem vorliegenden Hauptsacheverfahren, bei dem es um das Wiederaufgreifen des Verfahrens in Bezug auf die Feststellung von Abschiebungsverboten geht, nach ganz herrschender Ansicht in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung des geltend gemachten Wiederaufgreifensanspruchs statthaft ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11; mit gleichem Ergebnis Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.).

    Darüber hinaus entspricht der Tenor der von der Beschwerdeführerin begehrten Sicherungsanordnung dem, was in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen als statthaftes Rechtsschutzziel eines entsprechenden Antrags angesehen wurde (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris, Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810; 10 C 15.813 -, juris, Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris, Rn. 6 ff.; VG München, Beschluss vom 14. März 2019 - M 5 S 19.50043 -, juris, Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2018 - 13 PA 39/18

    Verpflichtung der Ausländerbehörde auf Mitteilung des Überstellungstermins bei

    In beiden Fällen muss der Abzuschiebende mit der jederzeitigen Durchführung der Abschiebung rechnen, soweit nicht wegen nachträglichen Eintritts von Duldungsgründen eine Aussetzung der Abschiebung (etwa) nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG durch die Ausländerbehörde erfolgt bzw. wegen nachträglich eintretender inlands- oder zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse die Abschiebungsanordnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge suspendiert oder aufgehoben wird (vgl. zu Letzterem Senatsbeschl. v. 20.6.2017 - 13 PA 104/17 -, juris Rn. 17).

    EU Nr. L 39 v. 8.2.2014, S. 1; vgl. zur "selbstorganisierten Überstellung" BVerwG, Urt. v. 17.9.2015, a.a.O., Rn. 15, 24; Senatsbeschl. v. 20.6.2017, a.a.O., Rn. 21).

    Soweit eine Überstellung über die bloße Anwesenheit hinaus (etwa aus gesundheitlichen Gründen) eine besondere Mitwirkung des zu überstellenden Ausländers erfordern sollte, auf die sich dieser in Kenntnis des Termins vorbereiten müsste - wofür sich im vorliegenden Fall ohnehin keine Anhaltspunkte ergeben -, wäre dies keine Frage einer Mitteilungspflicht, sondern eine der rechtlichen Zulässigkeit (des "Ob") der Abschiebung zu dem von der Behörde vorgesehenen Zeitpunkt ("wann") in Abhängigkeit von einer bestimmten Gestaltung des Abschiebevorgangs (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 20.6.2017, a.a.O., Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 12 S 2546/22

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

    Darüber hinaus kommt auch beim Folgeschutzantrag ausnahmsweise in zeitlich zugespitzten Ausnahmefällen vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO gegenüber dem Rechtsträger der Ausländerbehörde in Betracht, wenn effektiver Rechtsschutz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr rechtzeitig erreicht werden kann (vgl. etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.06.2017 - 13 PA 104/17 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2019 - 10 LA 21/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Bundesamt; Dublin-Verfahren;

    Zum einen besteht in Dublin-Verfahren eine "Gesamtzuständigkeit" des Bundesamts zur Prüfung inlandsbezogener und zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (Senatsurteil vom 29.05.2018 - 10 LB 160/18 -, nicht veröffentlicht; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.06.2017 - 13 PA 104/17 -, juris Rn. 16 m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris Rn. 19 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.07.2016 - 13 A 1859/14.A -, juris Rn. 125), wenn das Bundesamt eine Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG verfügt hat.
  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 CE 19.1304

    Unzulässiger Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO mangels Rechtsschutzbedürfnis

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung hat das Bundesamt beim Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylVfG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4; B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 13.2.2019 - 11 S 401/19 - juris -Ls-; OVG NW, B.v. 2.1.2019 - 13 A 4599/18.A - juris Rn. 8; OVG RhPf, B.v. 20.7.2017 - 7 B 11085/17 - juris -Ls-; NdsOVG, B.v. 20.6.2018 - 13 PA 104/17 - juris Rn. 16).

    Ein im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG (denkbarer) Ausnahmefall von der oben dargelegten Rechtsschutzsystematik beim Vollzug einer bestandskräftigen Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylG (s. hierzu: BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 13.2.2019 - 11 S 401/19 - juris Rn. 12; OVG RhPf, B.v. 20.7.2017 - 7 B 11085/17 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 20.6.2018 - 13 PA 104/17 - juris Rn. 17) ist im Fall des Antragstellers nicht gegeben.

  • VG Regensburg, 20.08.2018 - RN 14 E 18.50544

    Erfolgloser Eilrechtsschutz einer Staatsangehörigen aus Sierra-Leone gegen eine

    Das Bundesamt hat damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. NdsOVG, B.v. 20.6.2017 - 13 PA 104/17 - juris; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris; VG Regensburg, B.v. 7.10.2013 - RN 8 S 13.30403).

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung des geltend gemachten Wiederaufgreifensanspruchs ist dann mittels eines Antrags nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu suchen, mit dem eine vorläufige Verhinderung der angeordneten Abschiebung erreicht werden soll, indem der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträgerin des Bundesamts aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der früheren Mitteilung und der bestandskräftigen Abschiebungsanordnung abgeschoben werden darf (vgl. NdsOVG, B.v. 20.6.2017 - 13 PA 104/17 - juris; BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - jruis).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2018 - 10 LB 83/17
    Die Frage, ob eine Unterkunft und die übrige materielle Grundausstattung vorhanden sind, ist im Rahmen der Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG als zielstaats bezogen es Abschiebungshindernis von der Beklagten zu prüfen (Saarländisches OVG, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 - , juris Rn. 28; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Be­ schluss vom 07.09.2017 - 13 ME 157/17 - , juris Rn. 8 und 10, und Beschluss vom 20.06.2017 - 13 PA 104/17 - , juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 10 LA 116/17

    Abschiebungsandrohung gegenüber einem Ausländer wegen internationaler

    Es hat damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.06.2017 - 13 PA 104/17 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.04.2015 - 10 CE 15.810 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2019 - 13 A 4599/18

    Beachtung inländischer Vollstreckungshindernisse in Verfahren nach der Dublin

    vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 13 PA 104/17 -, juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Januar 2017 - 11 S 2301/16 -, juris, Rn. 19; Bay. VGH, Urteil vom 7. April 2016 - 20 B 14.30214 -, juris, Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Februar 2016 - 1 A 11081/14 -, juris, Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2011 - 18 B 1060/11 -, juris, Rn. 4, jeweils m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2018 - 10 LB 160/18
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22

    Abschiebungsanordnung; Beschwerdeausschluss; Corona-Test; Gesamtzuständigkeit

  • OVG Bremen, 12.03.2021 - 2 B 360/20

    Ausstellung einer Duldungsbescheinigung nach einer Anweisung des Bundesamtes an

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 8 ME 15/19

    Abschiebungsanordnung; Anzeigepflicht; Anzeigepflicht für Aufenthalte außerhalb

  • VG Minden, 02.08.2017 - 10 L 435/17
  • VG Minden, 05.01.2018 - 12 K 1744/17

    Stellen eines Antrags auf internationalen Schutz durch einen Asylsuchenden

  • VG Minden, 13.01.2018 - 12 L 2405/17
  • OVG Sachsen, 03.08.2023 - 3 B 132/23

    Abschiebung; Bindungswirkung; effektiver Rechtsschutz

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2022 - 13 ME 127/22

    Abschiebebedingungen; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot,

  • VG Hannover, 03.07.2018 - 5 B 4296/18

    Antrag auf internationalen Schutz; Wiederaufnahmeersuchen; Zuweisungsbescheid;

  • VG Hannover, 16.08.2022 - 5 B 2129/22

    Asylantrag; Asylfolgeantrag; einstweilige Anordnung; Erwerbstätigkeit; familiäres

  • VG Hannover, 13.07.2022 - 5 B 1532/22

    Einstweiliger Rechtsschutz; Folgeantrag; isolierter Folgeschutzantrag;

  • VG München, 14.03.2019 - M 5 S 19.50043

    Eilverfahren zur Sicherung des Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens

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