Rechtsprechung
LG Leipzig, 05.02.2021 - 13 Qs 4/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Einziehung, Vollstreckung, Absehen
- strafrechtsiegen.de
Absehen von Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung - § 459 Abs. 5 Satz 1 StPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einziehung: Absehen von der Vollstreckung, wenn kein Vermögen (mehr) da ist
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 12.08.2020 - 204 Ls 105 Js 11314/19
- LG Leipzig, 05.02.2021 - 13 Qs 4/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …
Auszug aus LG Leipzig, 05.02.2021 - 13 Qs 4/21
Insoweit muss bedacht werden, dass nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofes (NStZ-RR 18, 241) sich ein Verurteilter quasi stets auf Entreicherung berufen kann, sofern er über kein Vermögen verfügt.Insoweit könne sich auch der Täter erfolgreich auf eine Entreicherung berufen, unabhängig davon zu welchem Zweck (vgl. BGH NStZ-RR 18, 241 m.w.N.).
- BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren …
Auszug aus LG Leipzig, 05.02.2021 - 13 Qs 4/21
Dabei schreibt § 459 g Abs. 5 S. 1 StPO in der aktuellen Gesetzesfassung zwingend vor, dass eine Vollstreckung zu unterbleiben hat, wenn der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Tatbeteiligten vorhanden ist (vgl. BGH Beschluss vom 22.02.2018 - 3 StR 577/17 ), wobei eine wertende Entscheidung des zuständigen Gerichts nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2017, 14 m.w.N.).