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   BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95   

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https://dejure.org/1996,155
BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95 (https://dejure.org/1996,155)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1996 - 13 RJ 23/95 (https://dejure.org/1996,155)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1996 - 13 RJ 23/95 (https://dejure.org/1996,155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rentenversicherungsträger - Hinweispflicht - Regelaltersrente - Dreimonatsfrist - Herstellungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 168
  • MDR 1997, 662
  • NZS 1997, 327
 
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Wird zitiert von ... (145)

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 22.10.1996, BSGE 79, 168, 173 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1; so auch BSG 5. Senat vom 7.7.1998, SozR 3-2600 § 115 Nr. 3 S 22; BSG 5. Senat vom 22.10.1998, SozR 3-2600 § 115 Nr. 4 S 27), dass den Berechtigten nach § 115 Abs. 6 SGB VI ein subjektives Recht (Anspruch) auf Erteilung des Hinweises zusteht.
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Soweit der Widerspruchsbescheid das Korrekturbegehren des Klägers als auf die gesamte Zeit seit Rentenbeginn gerichtet angesehen und abgelehnt und dadurch auch dem Ausgangsbescheid seine maßgebliche Gestalt gegeben hat (vgl § 95 SGG) , ist die Entscheidung aufgrund der klar zum Ausdruck gebrachten Beschränkung der Berufung auf Rentenbezugszeiten ab dem 1.1.2019 für den davor liegenden Zeitraum bestandskräftig geworden (vgl BSG Urteil vom 22.10.1996 - 13 RJ 23/95 - juris RdNr 23, insoweit in BSGE 79, 168 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 nicht abgedruckt).

    Dieses sog "Rentenbeginn-Prinzip" (s hierzu BSG Urteil vom 22.10.1996 - 13 RJ 23/95 - BSGE 79, 168, 170 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 S 3 f; BSG Urteil vom 9.12.1997 - 8 RKn 1/97 - BSGE 81, 251, 253 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2 S 14) wird ergänzt durch die Vorgabe in § 306 Abs. 1 SGB VI. Danach werden bei einem bestehenden Anspruch auf Leistung einer Rente die der Rente zugrunde gelegten persönlichen EP aus Anlass einer Änderung rentenrechtlicher Vorschriften nicht neu bestimmt; dies gilt nur dann nicht, soweit in den folgenden Vorschriften etwas anderes geregelt ist (zum Vorrang von ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen, die von dem Grundsatz abweichen, s auch § 300 Abs. 5 SGB VI).

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Die Beklagte könne sich nicht darauf berufen, dass der Kläger aus dem noch vorhandenen Versicherungsverlauf aus dem Jahre 1987, siebeneinhalb Jahre vor dem möglichen Rentenbeginn, seine Rechte hätte erkennen können (Hinweis auf BSG vom 22.10.1996, SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).
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