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   BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95   

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BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95 (https://dejure.org/1997,12049)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 13 RJ 29/95 (https://dejure.org/1997,12049)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 13 RJ 29/95 (https://dejure.org/1997,12049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Begriff der Erwerbsunfähigkeit - Verweis auf Beschäftigungsmöglichkeiten, die auf Grund des Restleistungsvermögens noch in Betracht kommen - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95
    Nach der vom Großen Senat bestätigten Rechtsprechung des BSG (vgl den Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 10 ff mwN) ist einem Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen, die er noch ausüben kann.

    Nur so erscheint eine "vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe" gewährleistet, wie sie der Große Senat des BSG in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 (vgl zB GS 2/95 Umdr S 19) vorausgesetzt hat.

    Kommt das LSG nach weiterer Sachaufklärung zu dem Ergebnis, daß eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, ist außerdem zu prüfen, ob für die dann zu benennende Verweisungstätigkeit der Arbeitsmarkt verschlossen ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 137, 139; Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr. S. 14).

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95
    Im Hinblick darauf, daß der Große Senat des BSG die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl die Vorlagebeschlüsse vom 24. November 1994 - 13 RJ 19/93 - ua) auch mit Rücksicht auf zwischenzeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl §§ 43, 44 SGB VI in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.
  • BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94

    Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Verschlossenheit des allgemeinen

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95
    In diesem Zusammenhang ist auch die Bedeutsamkeit des Anfalleidens auf der Basis der Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. November 1995 (BSGE 77, 43) zu prüfen.
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95
    Eine präzise Bezeichnung von einzelnen Tätigkeiten, wie sie notwendig ist, wenn bereits feststeht, daß zB eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt (vgl zu den Präzisierungsanforderungen BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 S 19; BSG, Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 24/90 -), ist auf der vorausgehenden Überlegungsstufe, bei der geprüft wird, wieweit der allgemeine Arbeitsmarkt durch die Behinderungen eingeschränkt ist, noch nicht erforderlich.
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95
    Der geltend gemachte Anspruch auf EU/BU-Rente richtet sich noch nach den Bestimmungen des Vierten Buches der Reichsversicherungsordnung (RVO), weil der Kläger den Rentenantrag bereits vor dem 1. April 1992 gestellt hat und sich der geltend gemachte Anspruch auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 bezieht (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ; vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95
    Dazu hat nach Auffassung des erkennenden Senats der Große Senat in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 hinreichend deutlich gemacht, daß die Frage, ob im konkreten Fall eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung anzunehmen ist, nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere auch der dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen, zutreffend beantwortet werden kann (vgl bereits BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    In diesem Fall genügt die Benennung von "Arbeitsfeldern", von "Tätigkeiten der Art nach" oder von "geeigneten Tätigkeitsfeldern", die der Versicherte ausfüllen könnte (vgl BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 24; Senatsurteile vom 19.8.1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 - Juris RdNr 30; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f; vom 9.9.1998 - B 13 RJ 35/97 R - Juris RdNr 24; vom 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - Juris RdNr 32; BSG 5. Senat vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43; vom 11.5.1999 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 73 f; vom 10.12.2003 - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 23; sog "kleines Benennungsgebot": vgl Köbl, aaO RdNr 168; Gürtner in Kasseler Komm, § 43 SGB VI RdNr 47, Stand April 2010; Spiolek, SGb 1999, 509, 510; kritisch Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 43 RdNr 42, Stand Juni 2011; aA wohl Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009, S 108) .
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Es genügt die Benennung von "Arbeitsfeldern", von "Tätigkeiten der Art nach" oder von "geeigneten Tätigkeitsfeldern", die der Versicherte ausfüllen könnte (vgl BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 24; Senatsurteile vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43; vom 11.5.1999 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 73 f; vom 10.12.2003 - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 23; BSG vom 19.8.1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 - Juris RdNr 30; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f; vom 9.9.1998 - B 13 RJ 35/97 R - Juris RdNr 24; vom 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - Juris RdNr 32; sog "kleines Benennungsgebot": vgl Köbl in Ruland/Försterling, Gemeinschaftskommentar zum SGB VI, § 43 RdNr 168, Stand Oktober 2006; Gürtner in Kasseler Komm, § 43 SGB VI RdNr 47, Stand April 2010; Spiolek, SGb 1999, 509, 510; kritisch Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 43 RdNr 42, Stand März 2012; aA wohl Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009, S 108) .
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Er beschreibt - unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Sachlage im Einzelfall (vgl dazu BSG Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 und insbesondere Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 60 f) - diejenigen Fallkonstellationen, in denen die breite Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt entfällt.

    Es genügt vielmehr - wie der 13. Senat unter Bezugnahme auf den Beschluß des Großen Senats (aaO § 44 Nr. 8 S 25) bereits ausgeführt hat - die Nennung eines Arbeitsfeldes oder von Tätigkeiten der Art nach, die der Versicherte ausfüllen könnte (BSG Urteile vom 19. August 1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 und vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f).

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    In einem solchen Fall genügt die Benennung von "Arbeitsfeldern", von "Tätigkeiten der Art nach" oder von "geeigneten Tätigkeitsfeldern", die der Versicherte ausfüllen könnte (vgl ausführlich Senatsurteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen - unter Hinweis auf: BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 24; Senatsurteil vom 19.8.1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 - Juris RdNr 30; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f; vom 9.9.1998 - B 13 RJ 35/97 R - Juris RdNr 24; vom 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - Juris RdNr 32; BSG 5. Senat vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43; vom 10.12.2003 - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 23) .
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Im einzelnen wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94, 13 RJ 31/95, 13 RJ 29/95, 13 RJ 85/96, 13 RJ 11/96, 13 RJ 21/95 ua - verwiesen.
  • LSG Berlin, 24.08.2004 - L 16 RJ 97/99

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit

    Vor der Frage, ob bei dem Kläger eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische schwere Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 29/95 = SozSich 1998, 111; Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 = SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S. 60 f.) und somit die Pflicht zur Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit besteht, ist nach der gesetzlichen Vorgabe in § 44 Abs. 2 SGB VI zunächst zu prüfen, ob es in der Arbeitswelt typischerweise noch eine Tätigkeit gibt, die dem Leistungsvermögen des Klägers entspricht und welche Einkünfte gegebenenfalls aus dieser Tätigkeit erzielt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 25. März 1998 -B 5 RJ 46/97 R- nicht veröffentlicht).
  • LSG Bayern, 12.02.2003 - L 16 RJ 229/02

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bzw.

    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (BSGE 80, 24) ist einem Versicherten, der - wie der Kläger - zumindest leichte Arbeiten verrichten kann und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ungelernter Tätigkeiten verweisbar ist, eine konkrete Verweisungstätigkeit nur zu benennen, wenn bei ihm eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, da in diesem Fall nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die an sich noch mögliche Vollzeittätigkeit eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen vorhanden ist (vgl. BSG Urteil vom 19.08.1997 - B 13 RJ 29/95 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - L 5 R 1054/10
    Eine schwere spezifische Leistungsbehinderung, die eine entsprechende Benennungspflicht auslösen würde (vgl. BSG, Urt. v. 19.8.1997, - 13 RJ 29/95 - Urt. v. 5.10.2005, - B 5 RJ 6/05 R -) liegt auch mit der seit langem bestehenden Schwerhörigkeit des Klägers nicht vor.
  • BSG, 29.09.2008 - B 13 R 259/08 B
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des BSG, von der nach Darstellung des Klägers auch das LSG ausgegangen ist, genügt in diesen Fällen die Benennung eines Arbeitsfeldes oder von Tätigkeiten der Art nach, die der Versicherte ausfüllen könnte (Senatsurteile vom 19.8.1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 und vom 20.8.1997 - 13 RJ 39/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2002 - L 1 RA 242/00
    Das BSG hat in diesem Zusammenhang betont, es komme darauf an, im Einzelfall die Leistungseinschränkungen insgesamt in ihrer konkreten Bedeutung für die Einsetzbarkeit des Versicherten zu bewerten (vgl. BSG, Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996, Az: GS 2/95; BSG, Urteil vom 19. August 1997, Az: B 13 RJ 29/95).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 R 5693/09
  • LSG Bayern, 26.02.2003 - L 16 RJ 610/99
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2010 - L 11 R 4048/09
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