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   BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93   

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https://dejure.org/1994,98
BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93 (https://dejure.org/1994,98)
BSG, Entscheidung vom 29.03.1994 - 13 RJ 35/93 (https://dejure.org/1994,98)
BSG, Entscheidung vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 (https://dejure.org/1994,98)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 564
 
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Wird zitiert von ... (489)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Diese Berufsgruppen werden ausgehend von der Bedeutung, die Dauer und Umfang der Ausbildung für den Beruf haben, gebildet (BSG, Urteil v. 29.3.1994, 13 RJ 35/93).

    Ausschlaggebend hierfür ist vielmehr die Qualität der verrichteten Arbeit, d.h. der aus einer Mehrzahl von Faktoren ermittelte Wert der Arbeit für den Betrieb (BSG, Urteil v. 29.3.1994, 13 RJ 35/93).

  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

    Das LSG hat unberücksichtigt gelassen, daß es nach der Rechtsprechung des BSG für die Verweisbarkeit eines angelernten Arbeiters von Bedeutung ist, ob er dem oberen oder dem unteren Bereich dieser Gruppe angehört (vgl eingehend dazu BSG Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN).

    Während unteren Angelernten grundsätzlich alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts sozial zuzumuten sind, müssen sich Verweisungstätigkeiten für obere Angelernte durch Qualitätsmerkmale auszeichnen, zB das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher und betrieblicher Vorkenntnisse (stRspr, vgl BSG Urteile vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 - BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132, vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 143 und vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

    Aus der eingeschränkten Verweisbarkeit folgt, daß mindestens eine zumutbar in Betracht kommende Verweisungstätigkeit konkret zu bezeichnen ist (BSG Urteile vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 - BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132, vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 143 und vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

    Um darzulegen, daß die genannten Tätigkeiten von nicht nur geringem qualitativen Wert sind, hätte das LSG hingegen zusätzlich Feststellungen zu den qualitätsbestimmenden Anforderungen treffen müssen (BSG Urteile vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 143, vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 und vom 25. Oktober 1995 - 5 RJ 30/95 - nicht veröffentlicht).

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    "Bisheriger Beruf" ist in der Regel die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, von der auch bei nur kurzfristiger Ausübung auszugehen ist, wenn sie zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten gewesen ist (Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
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