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   BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93   

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BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93 (https://dejure.org/1993,8352)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1993 - 13 RJ 37/93 (https://dejure.org/1993,8352)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 37/93 (https://dejure.org/1993,8352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit - Anspruch auf rechtliches Gehör in einem sozialgerichtlichen Verfahren - Rechtmäßigkeit der Verhandlung in Abwesenheit des Klägers in der Sozialgerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 19/92

    Anspruch eines Arztes auf Wiederzulassung zur kassenärztlichen Versorgung;

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
    Dabei ist dem Anspruch auf rechtliches Gehör in der Regel dadurch genügt, daß das Gericht die mündliche Verhandlung anberaumt (§ 110 Abs. 1 Satz 1 SGG), der Beteiligte bzw sein Prozeßbevollmächtigter ordnungsgemäß geladen und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzen Termin eröffnet wird (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 19/92).

    Ein Termin zur mündlichen Verhandlung kann - und ggf muß - jedoch gemäß § 202 SGG i.V.m. dem entsprechend anwendbaren § 227 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) bei Vorliegen erheblicher Gründe aufgehoben werden (vgl BSG, Urteil vom 27. Januar 1993, aaO).

    Der Beteiligte darf dann darauf vertrauen, daß er noch Gelegenheit zur persönlichen Äußerung erhält (vgl BSGE 47, 35, 37; BSG, Urteil vom 27. Januar 1993, aaO).

    Diese Entscheidung dürfte in Widerspruch zu den Urteilen des BSG vom 1. August 1978 - 7 RAr 42/77 - (BSGE 47, 35) und vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 19/92 - stehen.

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 42/77

    Anspruch gegen das Arbeitsamt auf Gewährung eines "Pendler"-Darlehens für den

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
    Der Beteiligte darf dann darauf vertrauen, daß er noch Gelegenheit zur persönlichen Äußerung erhält (vgl BSGE 47, 35, 37; BSG, Urteil vom 27. Januar 1993, aaO).

    Diese Entscheidung dürfte in Widerspruch zu den Urteilen des BSG vom 1. August 1978 - 7 RAr 42/77 - (BSGE 47, 35) und vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 19/92 - stehen.

  • BSG, 12.10.1988 - 3 BK 7/88
    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
    Mit Beschluß vom 12. Oktober 1988 - 3 BK 7/88 - hat der 3. Senat des BSG allerdings die Auffassung vertreten, daß das Vertrauen des Klägers nicht in dieser Weise geschützt sei, wenn das Gericht in der Terminsmitteilung, mit der es das persönliche Erscheinen angeordnet habe, zugleich auf § 126 SGG hingewiesen habe.
  • BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65

    Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Arbeitswilligkeit - Arbeitsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
    Da die Meldung beim AA nicht zu den notwendigen Merkmalen der Arbeitslosigkeit gehört (vgl BSGE 21, 21; 29, 120; 35, 85), ist ihr Fehlen nicht von vornherein schädlich.
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
    Da sich der Kläger nicht darauf beschränkt hat zu rügen, daß ihm die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vor dem LSG zu Unrecht versagt worden sei, sondern vorsorglich auch dargelegt hat, was er im Termin vorgetragen hätte, kommt es auf die von ihm aufgeworfene Frage, ob seine Bezeichnungspflicht tatsächlich so weit reicht (vgl dazu BVerwG, NJW 1992, 3185), hier nicht an.
  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
    Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden (§ 124 Abs. 1 SGG), muß den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren Standpunkt in einer mündlichen Verhandlung darzulegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 4 S 5 mwN).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
    Der Anspruch des Klägers auf Arg wegen Arbeitslosigkeit richtet sich noch nach dem durch Art. 6 Nr. 24 des Gesetzes zur Reform der Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 ) vom 18. Dezember 1989 (BGBl 1, 2261) gestrichenen Vierten Buch der RVO, da er seinen Rentenantrag bereits im Januar 1990 gestellt hat und sich dieser auch auf Leistungen vor dem 1. Januar 1992 bezieht (vgl § 300 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches ; dazu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 30/91

    Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld (ARG) wegen Arbeitslosigkeit - Ausübung

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
    Denn in die Übergangsvorschrift sollten alle diejenigen Versicherten einbezogen werden, die sich auf die neue Regelung des § 1248 Abs. 2 Sätze 2 und 3 RVO nicht einstellen konnten, weil sie spätestens am 1. Januar 1982 arbeitslos waren und trotz Arbeitswilligkeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres keinen Arbeitsplatz finden konnten (vgl Begr zum Entw des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 , BT-Drucks 9/2074, S 106; hierzu auch BSG SozR 5750 Art. 2 § 7 S 3; BSG, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 30/91 -, Umdr S 6 f).
  • Drs-Bund, 04.11.1982 - BT-Drs 9/2074
    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
    Denn in die Übergangsvorschrift sollten alle diejenigen Versicherten einbezogen werden, die sich auf die neue Regelung des § 1248 Abs. 2 Sätze 2 und 3 RVO nicht einstellen konnten, weil sie spätestens am 1. Januar 1982 arbeitslos waren und trotz Arbeitswilligkeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres keinen Arbeitsplatz finden konnten (vgl Begr zum Entw des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 , BT-Drucks 9/2074, S 106; hierzu auch BSG SozR 5750 Art. 2 § 7 S 3; BSG, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 30/91 -, Umdr S 6 f).
  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 272/62
    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
    Da die Meldung beim AA nicht zu den notwendigen Merkmalen der Arbeitslosigkeit gehört (vgl BSGE 21, 21; 29, 120; 35, 85), ist ihr Fehlen nicht von vornherein schädlich.
  • BSG, 05.12.1972 - 4 RJ 107/72

    Altersruhegeld - Einjährige Arbeitslosigkeit - Frist - Fristbeginn - Meldung beim

  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 12/77

    Beamter - Ruhegeldanspruch - Arbeitsbereitschaft - Erfolgloser Rentenantrag

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII als Darlehen

    Der Durchführung des Termins in Abwesenheit der Klägerin stand schließlich auch nicht entgegen, dass zunächst ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden war, denn dies ersetzt nicht das allein maßgebliche Vorliegen eines erheblichen Grundes für eine Terminsaufhebung (BSG Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 37/93; LSG Brandenburg Urteil vom 06.08.2004 - L 10 AL 29/01).
  • BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 261/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Allein der Umstand, dass das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet gewesen sei, habe der Durchführung des Termins in Abwesenheit des Klägers nicht entgegengestanden (Hinweis auf Bundessozialgericht >BSG<, 16. Dezember 1993, 13 RJ 37/93), zumal das persönliche Erscheinen des Klägers vor dem Termin aufgehoben und ihm dies mitgeteilt worden sei.

    Zwar ist dem Anspruch auf rechtliches Gehör in der Regel dadurch genügt, dass das Gericht die mündliche Verhandlung anberaumt (§ 110 Abs. 1 Satz 1 SGG ), der Beteiligte ordnungsgemäß geladen und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Termin eröffnet wird (vgl BSG, 27. Januar 1993, 6 RKa 19/92, USK 93106; 16. Dezember 1993, 13 RJ 37/93, veröffentlicht in juris); jedoch muss ein Termin zur mündlichen Verhandlung gemäß § 202 SGG iVm § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO bei Vorliegen erheblicher Gründe aufgehoben werden (BSG, aaO; BSG 22. September 1999, B 5 RJ 22/98 R, veröffentlicht in juris).

    Denn auch nach Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens war für das LSG noch zur Zeit des Eingangs des zweiten Telefax mit Vorlage des ärztlichen Attestes erkennbar, dass der Kläger weiterhin darauf Wert legte, in der mündlichen Verhandlung gehört zu werden (vgl BSG, 16. Dezember 1993, 13 RJ 37/93, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 5/02 R

    Einseitige mündliche Verhandlung - Erkrankung des Klägers - Terminsverlegung -

    Im Zweifel ist bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Rückfrage bei dem betreffenden Beteiligten geboten (vgl dazu BSG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 37/93 -).
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