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   BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94   

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BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94 (https://dejure.org/1995,548)
BSG, Entscheidung vom 09.08.1995 - 13 RJ 43/94 (https://dejure.org/1995,548)
BSG, Entscheidung vom 09. August 1995 - 13 RJ 43/94 (https://dejure.org/1995,548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BSGE 76, 218
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94
    Die Voraussetzungen des dafür allein in Betracht kommenden § 103 Abs. 1 SGB X (vgl zB BSGE 72, 163, 165 = SozR 3-2200 § 183 Nr. 6) liegen nicht vor.

    Insoweit ist grundsätzlich nicht auf das Vorliegen der materiellen Anspruchsvoraussetzungen, sondern auf die Regelung durch einen Verwaltungsakt (oder ein Gerichtsurteil) abzustellen (vgl GemeinschaftsKomm zum SGB V/Wagner, § 50 RdNr 14; Kasseler Komm/Kater, § 103 SGB X RdNr 21; Hauck/Haines, SGB X/3, § 103 RdNr 14; ebenso schon zu § 183 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF: BSG SozR 2200 § 183 Nr. 1; BSGE 38, 198, 199 = SozR 2200 § 183 Nr. 4; BSGE 42, 256, 258 = SozR 1500 § 54 Nr. 14; BSGE 72, 163, 165 f = SozR 3-2200 § 183 Nr. 6).

    Dieser war jedoch nach der gesetzlichen Konstruktion nicht in dem Sinne eigenständig, daß er völlig unabhängig von dem Fortbestand des Rentenbescheides gewesen wäre (vgl BSGE 72, 163, 166f = SozR 3-2200 § 183 Nr. 6).

    Aus dem von der Klägerin in diesem Zusammenhang herangezogenen Urteil des BSG vom 25. September 1979 - 3 RK 22/79 (USK 79 145) läßt sich bereits insofern keine gegenteilige Rechtsauffassung herleiten, als diese Entscheidung zu § 183 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF ergangen ist, der damals noch einen Übergang des Rentenanspruchs auf die Krankenkasse (KK) vorsah (vgl dazu BSGE 72, 163, 167 f = SozR 3-2200 § 183 Nr. 6).

  • BSG, 25.09.1979 - 3 RK 22/79
    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94
    Diesem Ergebnis stehe auch nicht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 25. September 1979 - 3 RK 22/79 - (in USK 79 175) entgegen, wonach der Rentenanspruch ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 183 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung (RVO) alter Fassung (aF) auf die Krankenkasse der Disposition des Versicherten entzogen sei.

    Deshalb sei die Entscheidung des BSG vom 25. September 1979 - 3 RK 22/79 - nicht überholt.

    Aus dem von der Klägerin in diesem Zusammenhang herangezogenen Urteil des BSG vom 25. September 1979 - 3 RK 22/79 (USK 79 145) läßt sich bereits insofern keine gegenteilige Rechtsauffassung herleiten, als diese Entscheidung zu § 183 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF ergangen ist, der damals noch einen Übergang des Rentenanspruchs auf die Krankenkasse (KK) vorsah (vgl dazu BSGE 72, 163, 167 f = SozR 3-2200 § 183 Nr. 6).

  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 18/89

    Rücknahme des Antrags auf Beitragserstattung nach Abtretung des Anspruchs

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94
    Anders als bei Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts (vgl § 130 Abs. 1 S 1 BGB) ist der Beteiligte in einem Sozialverwaltungsverfahren an seinen Antrag nicht bereits mit dessen Zugang bei der Behörde gebunden (vgl BSGE 60, 79, 82 = SozR 4100 § 100 Nr. 1), vielmehr kann er ihn zumindest bis zum Erlaß des Verwaltungsaktes (vgl § 39 Abs. 1 S 1 SGB X) jederzeit zurücknehmen (vgl BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 1 S 5 mwN; dazu allgemein auch Hadré, VSSR 1973, 183, 195; Krause, VerwArch 1970, 297, 321).

    Um eine derartige Verfügung handelt es sich jedoch bei der Antragsrücknahme nicht; diese zielt nämlich nicht auf eine Disposition über Teile des entstandenen Rentenanspruchs, sondern läßt ein für die Leistungsgewährung notwendiges Tatbestandsmerkmal entfallen (vgl BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 13/90

    Erstattungsanspruch - Zusammenarbeit der Leistungsträger - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94
    Da ihr Erstattungsanspruch von vornherein entsprechend "vorbelastet" war, hat die Klägerin grundsätzlich alle rechtlich zulässigen Dispositionen gegen sich gelten zu lassen, die im Verhältnis zwischen dem Versicherten und der Beklagten über den Rentenanspruch getroffen worden sind (vgl dazu auch BSG SozR 1300 § 103 Nr. 3; BSG USK 8582; BSG SozR 3-1300 § 103 Nr. 4).
  • BSG, 04.06.1981 - 3 RK 50/80

    Hinausschieben des Rentenbeginns - Aufforderung zur Stellung eines

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94
    Um der Krankenkasse (KK) diesen gesetzgeberisch beabsichtigten Vorteil zu erhalten, hat das BSG bereits zu § 183 Abs. 7 und 8 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF, den Vorgängervorschriften des § 51 Abs. 1 und 2 SGB V, entschieden, daß der Versicherte, der entsprechend der Aufforderung der Krankenkasse (KK) einen Renten- oder Rehabilitations-Antrag gestellt hat, diesen nur noch mit Zustimmung der Kasse wirksam zurücknehmen oder beschränken kann (vgl BSGE 52, 26, 29 ff = SozR 2200 § 1248 Nr. 33; BSG USK 81 171).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 63/83

    Erstattungsansprüche einer Krankenkasse gegen Rentenversicherungsträger - enge

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94
    Da ihr Erstattungsanspruch von vornherein entsprechend "vorbelastet" war, hat die Klägerin grundsätzlich alle rechtlich zulässigen Dispositionen gegen sich gelten zu lassen, die im Verhältnis zwischen dem Versicherten und der Beklagten über den Rentenanspruch getroffen worden sind (vgl dazu auch BSG SozR 1300 § 103 Nr. 3; BSG USK 8582; BSG SozR 3-1300 § 103 Nr. 4).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94
    Anders als bei Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts (vgl § 130 Abs. 1 S 1 BGB) ist der Beteiligte in einem Sozialverwaltungsverfahren an seinen Antrag nicht bereits mit dessen Zugang bei der Behörde gebunden (vgl BSGE 60, 79, 82 = SozR 4100 § 100 Nr. 1), vielmehr kann er ihn zumindest bis zum Erlaß des Verwaltungsaktes (vgl § 39 Abs. 1 S 1 SGB X) jederzeit zurücknehmen (vgl BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 1 S 5 mwN; dazu allgemein auch Hadré, VSSR 1973, 183, 195; Krause, VerwArch 1970, 297, 321).
  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92

    Krankengeld - Anrechnung - Spitzbetrag - Bezugszeit

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94
    Unter dem "Beginn" einer solchen Leistung ist der Zeitpunkt zu verstehen, von dem an sie beansprucht werden kann (vgl BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4; Kasseler Komm/Höfler, § 50 SGB V RdNr 4).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94
    Unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes kann zwar ein Erstattungsanspruch der Krankenkasse (KK) abweichend von der rentenversicherungsrechtlichen Bescheidlage auch dann entstehen (oder bestehen bleiben), wenn sich die Verwaltungsentscheidung des Rentenversicherungsträgers zum Nachteil der Krankenkasse (KK) als offensichtlich fehlerhaft erweist (vgl zB BSGE 57, 146 ff [BSG 13.09.1984 - 4 RJ 37/83] = SozR 1300 § 103 Nr. 2); davon kann im vorliegenden Fall jedoch nicht ausgegangen werden.
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94
    Anders als bei Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts (vgl § 130 Abs. 1 S 1 BGB) ist der Beteiligte in einem Sozialverwaltungsverfahren an seinen Antrag nicht bereits mit dessen Zugang bei der Behörde gebunden (vgl BSGE 60, 79, 82 = SozR 4100 § 100 Nr. 1), vielmehr kann er ihn zumindest bis zum Erlaß des Verwaltungsaktes (vgl § 39 Abs. 1 S 1 SGB X) jederzeit zurücknehmen (vgl BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 1 S 5 mwN; dazu allgemein auch Hadré, VSSR 1973, 183, 195; Krause, VerwArch 1970, 297, 321).
  • BSG, 05.11.1974 - 4 RJ 111/73

    Anspruch einer Krankenkasse auf Erstattung des an eine inzwischen verstorbene

  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 74/78

    Anspruch auf Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Anforderungen an eine

  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 15/86

    Krankengeld - Rente wegen Berufsunfähigkeit - Ausübung einer selbständigen

  • BSG, 11.07.1974 - 4 RJ 225/73

    Anspruchs auf Rente - Übergangsgeld - Übergang auf die Krankenkasse - Anerkennung

  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 6/03 R

    Krankenversicherung - berechtigtes Interesse - Zustimmung - Krankenkasse - auf

    Demgemäß ist es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich statthaft, einen Rentenantrag bis zum Ergehen eines Rentenbescheides und auch darüber hinaus - etwa bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist - zurückzunehmen (zusammenfassend: BSGE 76, 218, 221 ff = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 S 9 ff mwN).

    Das gilt selbst dann, wenn damit der mit der Rentenbewilligung verbundene Wegfall einer anderen Sozialleistung verhindert wird, weil es sich nicht um einen nach den Grundsätzen des § 46 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) zu beurteilenden Verzicht handelt (so BSGE 76, 218, 222 = SozR aaO S 10).

    Diese Rechtsprechung ist auch unter der Geltung des § 51 SGB V aufrechterhalten worden (vgl BSGE 76, 218, 223 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 S 11).

    a) Nach der Rechtsprechung des BSG muss der Versicherte angesichts der oben dargestellten weit reichenden Rechtsfolgen, die ein Vorgehen der Krankenkasse gegenüber dem Versicherten auf der Grundlage des § 51 Abs. 1 SGB V auslöst, eindeutige Klarheit darüber erhalten, welche Konsequenzen für ihn mit einer daraufhin erfolgenden Beantragung von Leistungen zur Rehabilitation verbunden sind (so schon BSGE 76, 218, 224 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 S 12; Höfler in: Kasseler Kommentar, § 51 SGB V RdNr 11).

    Ebenso nötig ist ein Hinweis darauf, dass der Versicherte mit seiner ihm durch das Vorgehen der Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB V abverlangten Entscheidung, ob er einen Reha-Antrag stellt oder nicht, vor die Situation gestellt sein kann, damit nicht mehr ohne Weiteres und frei über seine Rentenantragstellung entscheiden zu können (vgl BSGE 76, 218, 224 aE = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 S 12; ebenso Terdenge in: Hauck/Noftz, SGB VI K § 116 RdNr 9; Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, aaO, § 116 SGB VI RdNr 53).

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Macht er von dieser sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis Gebrauch, verliert der Rentenbescheid seine Wirksamkeit (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 c der Gründe; BSG 9. August 1995 - 13 RJ 43/94 - juris-Rn. 20, 24, BSGE 76, 218) .
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Es hat diese Rechtsprechung auch unter Geltung des § 51 SGB V aufrechterhalten (BSGE 76, 218, 223 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 S 11; BSGE 101, 86 = SozR 4-2500 § 51 Nr. 2, RdNr 24 f; BSGE 94, 26 = SozR 4-2500 § 51 Nr. 1, RdNr 13 ff) .
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