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   BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97   

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https://dejure.org/1997,2374
BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97 (https://dejure.org/1997,2374)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1997 - 13 RJ 49/97 (https://dejure.org/1997,2374)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 49/97 (https://dejure.org/1997,2374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Fehlende Erforderlichkeit der Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - Schwere spezifische Leistungsbehinderung - Verschließung des Arbeitsmarktes für ...

  • Judicialis

    RVO § 1246; ; RVO § 1247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 1246 Abs. 2 S. 2, § 1247 Abs. 2; SGG § 103
    Prüfung des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit eines auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbaren Bauwerkers, Ermittlungsermessen des Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97
    Nach der vom Großen Senat (GS) des BSG (vgl den Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 10 ff mwN) bestätigten ständigen Rechtsprechung des BSG ist einem Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr verrichten kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen, die er noch auszuüben vermag.

    Nur so erscheint eine "vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe" gewährleistet, wie sie der GS in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 19.96 (vgl zB GS 2/95 Umdr S 19) vorausgesetzt hat.

    Kommt das LSG nach weiterer Sachaufklärung zu dem Ergebnis, daß eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, bleibt weiter zu prüfen, ob für die dann zu benennende Verweisungstätigkeit der Arbeitsmarkt verschlossen ist (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 137, 139; Beschluß des GS vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 14).

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96

    Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente anstatt Berufsunfähigkeitsrente -

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97
    Immerhin hat das BSG bereits in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß einem Versicherten, der zusätzliche, in der Arbeitszeitordnung nicht vorgesehene Pausen benötigt, der Arbeitsmarkt verschlossen sein kann, wenn auch in der Praxis Arbeitnehmer zu solchen Bedingungen nicht eingestellt werden (vgl BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 43 mwN; zuletzt Senatsurteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 11/96 -).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97
    Der Anspruch des Klägers auf Versichertenrente wegen BU oder EU richtet sich noch nach den §§ 1246, 1247 RVO, denn der Rentenantrag ist bereits im Februar 1988 = also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung ; vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97
    Ob er jedoch mit seinen qualitativen Leistungseinschränkungen - gemessen an den tatsächlichen Anforderungen der Arbeitswelt - noch in erforderlichem Umfang erwerbstätig sein kann (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), vermag der erkennende Senat auf der Grundlage der berufungsgerichtlichen Tatsachenfeststellungen nicht zu beurteilen.
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97
    Im Hinblick darauf, daß der GS die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl die Vorlagebeschlüsse vom 24. November 1994 - 13 RJ 19/93 - ua) auch mit Rücksicht auf zwischen zeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl §§ 43, 44 SGB VI in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.
  • BSG, 30.05.1984 - 5a RKn 18/83

    Vollzeittätigkeit - Arbeitszeitordnung - Arbeitspause - Knappschaftsrente wegen

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97
    Immerhin hat das BSG bereits in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß einem Versicherten, der zusätzliche, in der Arbeitszeitordnung nicht vorgesehene Pausen benötigt, der Arbeitsmarkt verschlossen sein kann, wenn auch in der Praxis Arbeitnehmer zu solchen Bedingungen nicht eingestellt werden (vgl BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 43 mwN; zuletzt Senatsurteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 11/96 -).
  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97
    Dazu hat nach Auffassung des erkennenden Senats der GS in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 - GS 1 bis 4/95 - hinreichend deutlich gemacht, daß die Frage, ob im konkreten Fall eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung anzunehmen ist, nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere auch der dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen, zutreffend beantwortet werden kann (vgl bereits BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Eine vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe sichert, dass immer dann, wenn "ernsthafte Zweifel" bestehen, ob der Versicherte "in einem Betrieb einsetzbar" ist (oder ein Katalogfall vorliegen könnte), die konkrete Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit erfolgen muss, die nicht nur zu dem Vergleich von Leistungsfähigkeit und Anforderungsprofil führt, sondern auch zu der individuellen Prüfung, ob dem Versicherten der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist oder nicht (so BSGE 80, 24, 39, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 33, 27: "ernste Zweifel"; vgl schon BSG 4. Senat vom 30.11.1982 - SozR 2200 § 1246 Nr. 104 LS; Senatsurteile vom 19.8.1997 - 13 RJ 55/96 - SozSich 1998, 112 - Juris RdNr 24; vom 20.8.1997 - BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 59; vom 30.10.1997 - 13 RJ 49/97 - Juris RdNr 20, vom 11.5.1999 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 73; vom 23.8.2001 - B 13 RJ 13/01 R - Juris RdNr 21; BSG 5. Senat vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43 und vom 10.12.2003 - BSG SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 11) .

    Erforderlich ist eine Untersuchung, welche Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen durch die beim Versicherten vorliegenden Gesundheitsstörungen im Einzelnen ausgeschlossen sind (Senatsurteile vom 23.5.2006 - SozR 4-2600 § 43 Nr. 9 RdNr 23; vom 19.8.1997 - BSGE 81, 15, 19 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23 S 70; vom 20.8.1997 - BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 61; vom 30.10.1997 - 13 RJ 49/97 - Juris RdNr 24 ff) .

  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

    Erforderlich ist eine genaue Untersuchung, welche Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen durch die beim Versicherten vorliegenden Gesundheitsstörungen im Einzelnen ausgeschlossen sind (BSG Urteile vom 19. August 1997 - 13 RJ 55/96 - und vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 49/97).

    Im Hinblick auf den Umfang der Leistungseinschränkungen der Klägerin und insbesondere die vorliegende funktionelle Einäugigkeit mit der Folge eingeschränkten räumlichen Sehvermögens hätte das LSG nähere Feststellungen treffen müssen, ob die Klägerin noch zu körperlich leichten und fachlich einfachen Arbeiten, wie sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden, und häufig einen Einsatz am Fließband oder im Akkord bedingen (vgl BSG Urteil vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 49/97), fähig ist.

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 511/08 B
    5 Nach der Beschwerdebegründung hat das LSG folgenden Rechtssatz aufgestellt: 6 "Tätigkeiten in Nässe und Kälte sowie Tätigkeiten, die erhöhte Anforderungen an die Fingerfertigkeit stellen, sind vom Begriff der körperlich leichten Tätigkeiten erfasst." 7 Dieser Rechtssatz stehe im Widerspruch zu den Entscheidungen des BSG vom 11.5.1999 (B 13 RJ 71/97 R, SozR 3-2600 § 43 Nr. 21) und vom 30.10.1997 (13 RJ 49/97, Juris RdNr 30), in denen das BSG folgenden Rechtssatz aufgestellt habe:.

    10 Dass sich das LSG in Widerspruch gesetzt hat zu den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BSG vom 11.5.1999 (SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 74 f) und vom 30.10.1997 (13 RJ 49/97, Juris RdNr 30), in denen das BSG festgestellt hat, dass das Merkmal "körperlich leicht" begrifflich ua solche Leistungseinschränkungen nicht abdeckt, die die "Handbeweglichkeit" bzw eine "gewisse Fingerfertigkeit" oder die "Einwirkung von Kälte und Nässe" betreffen, ist nicht ersichtlich; entsprechende Formulierungen finden sich in dem angefochtenen Beschluss nicht.

    11 Mithin hat das LSG keinen abweichenden abstrakten Rechtssatz von den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BSG vom 11.5.1999 (SozR 3-2600 § 43 Nr. 21) und 30.10.1997 (13 RJ 49/97, Juris) aufgestellt.

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