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   BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96   

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BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96 (https://dejure.org/1997,10921)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 13 RJ 55/96 (https://dejure.org/1997,10921)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 13 RJ 55/96 (https://dejure.org/1997,10921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen Berufsunfähigkeit - Beurteilung der Erwerbsfähigkeit nach dem Kreis der Tätigkeiten - Erwerbsunfähigkeit eines stellvertretenden Speditionsleiters - Summierung ungewöhnlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96
    Nach der vom GS des BSG (vgl den Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 10 ff mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) bestätigten ständigen Rechtsprechung des BSG ist einem Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr verrichten kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen, die er noch auszuüben vermag.

    Nur so erscheint eine "vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe" gewährleistet, wie sie der GS in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 (vgl zB GS 2/95 Umdr S 19) vorausgesetzt hat.

    Kommt das LSG nach weiterer Sachaufklärung zu dem Ergebnis, daß eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, bleibt weiter zu prüfen, ob für die dann zu benennende Verweisungstätigkeit der Arbeitsmarkt verschlossen ist (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 137, 139; Beschluß des GS vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 14).

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96
    Mit seiner Revision macht der Kläger geltend, ihm sei angesichts seiner Zugehörigkeit zu der vom erkennenden Senat in seinen Vorlagebeschlüssen an den Großen Senat (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. November 1994 (13 RJ 19/93 ua) angesprochenen Versichertengruppe, für die eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bestehe, in jedem Fall eine konkrete Verweisungstätigkeit zu bezeichnen.

    Im Hinblick darauf, daß der GS die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl die Vorlagebeschlüsse vom 24. November 1994 - 13 RJ 19/93 - ua) auch mit Rücksicht auf zwischenzeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl §§ 43, 44 SGB VI in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.

  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96
    Dazu hat nach Auffassung des erkennenden Senats der GS in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 hinreichend deutlich gemacht, daß die Frage, ob im konkreten Fall eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung anzunehmen ist, nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere auch der dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen, zutreffend beantwortet werden kann (vgl bereits BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81).
  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96
    Wenn gesundheitliche Gründe für die Aufgabe einer früheren Tätigkeit verantwortlich waren, bleibt der Berufsschutz ohne weiteres erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung verwirklicht hat (vgl BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96
    Es ist mithin zu ermitteln, ob es in dem geographischen und fachlichen Bereich, in welchem der Versicherte gearbeitet hat, einen Tarifvertrag gibt, unter den die Tätigkeit fiele, wenn sie in einem tarifgebundenen Betrieb ausgeübt worden wäre (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 18); heranzuziehen ist der Tarifvertrag, der im Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des "bisherigen Berufs" galt (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96
    Sozial zumutbar sind ihm nämlich grundsätzlich nur Tätigkeiten, deren Wertigkeit nicht mehr als eine Stufe unterhalb seines bisherigen Berufs liegt (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96
    Ob er jedoch mit seinen qualitativen Leistungseinschränkungen - gemessen an den tatsächlichen Anforderungen der Arbeitswelt - noch in erforderlichem Umfang erwerbstätig sein kann (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), vermag der erkennende Senat auf der Grundlage der berufungsgerichtlichen Tatsachenfeststellungen nicht zu beurteilen.
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 60/90

    Außertarifliche Entlohnung und Einordnung in das Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96
    Es ist mithin zu ermitteln, ob es in dem geographischen und fachlichen Bereich, in welchem der Versicherte gearbeitet hat, einen Tarifvertrag gibt, unter den die Tätigkeit fiele, wenn sie in einem tarifgebundenen Betrieb ausgeübt worden wäre (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 18); heranzuziehen ist der Tarifvertrag, der im Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des "bisherigen Berufs" galt (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96
    Sozial zumutbar sind ihm nämlich grundsätzlich nur Tätigkeiten, deren Wertigkeit nicht mehr als eine Stufe unterhalb seines bisherigen Berufs liegt (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Insoweit schließe sich der (LSG-)Senat dem Urteil des 13. Senats des BSG vom 19.8.1997 (13 RJ 55/96 - juris RdNr 27) an und nicht dem Urteil des 5. Senats vom 9.5.2012 (B 5 R 68/11 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 18 RdNr 29) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Eine vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe sichert, dass immer dann, wenn "ernsthafte Zweifel" bestehen, ob der Versicherte "in einem Betrieb einsetzbar" ist (oder ein Katalogfall vorliegen könnte), die konkrete Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit erfolgen muss, die nicht nur zu dem Vergleich von Leistungsfähigkeit und Anforderungsprofil führt, sondern auch zu der individuellen Prüfung, ob dem Versicherten der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist oder nicht (so BSGE 80, 24, 39, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 33, 27: "ernste Zweifel"; vgl schon BSG 4. Senat vom 30.11.1982 - SozR 2200 § 1246 Nr. 104 LS; Senatsurteile vom 19.8.1997 - 13 RJ 55/96 - SozSich 1998, 112 - Juris RdNr 24; vom 20.8.1997 - BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 59; vom 30.10.1997 - 13 RJ 49/97 - Juris RdNr 20, vom 11.5.1999 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 73; vom 23.8.2001 - B 13 RJ 13/01 R - Juris RdNr 21; BSG 5. Senat vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43 und vom 10.12.2003 - BSG SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 11) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - L 8 R 883/14

    Summierung von gewöhnlichen Leistungseinschränkungen - Benennungspflicht -

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 19. August 1997, Az. 13 RJ 55/96, dokumentiert in juris, ausgeführt, dass die bisherigen Entscheidungen zum Vorliegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung nur als Einzelfallentscheidungen zu werten sind, die den Besonderheiten der jeweiligen Sachlage gerecht zu werden suchen (BSG, a.a.O., Rn. 29).
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