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   BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 77/93   

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https://dejure.org/1994,910
BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 77/93 (https://dejure.org/1994,910)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1994 - 13 RJ 77/93 (https://dejure.org/1994,910)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1994 - 13 RJ 77/93 (https://dejure.org/1994,910)
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Wird zitiert von ... (78)

  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R

    Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Minderverdienst -

    Zu dieser generellen Lohnersatzfunktion kommt bei der BU-Rente als konkretes schadensbezogenes Tatbestandselement hinzu, daß der Versicherte seinen "bisherigen Beruf" und auch eine zumutbare Verweisungstätigkeit infolge Krankheit usw nicht mehr ausüben kann (ständige Rechtsprechung, vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 49 mwN).
  • LSG Thüringen, 30.06.2015 - L 6 R 166/08

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Begutachtung im Recht der

    Im Bereich der Arbeiterrentenversicherung werden die Gruppen charakterisiert durch den Leitberuf des Facharbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 49).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03

    Keine Berufsunfähigkeitsrente für Facharbeiter, der als Registrator arbeiten kann

    Denn das Gesetz sieht den Versicherten nicht schon dann als berufsunfähig an, wenn er den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, sondern verlangt, ausgehend von diesem Beruf, einen zumutbaren beruflichen Abstieg in Kauf zu nehmen (BSG SozR 3 - 2200 § 1246 Nr. 49).
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