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   LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13   

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LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13 (https://dejure.org/2014,21599)
LG Essen, Entscheidung vom 08.01.2014 - 13 S 113/13 (https://dejure.org/2014,21599)
LG Essen, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 13 S 113/13 (https://dejure.org/2014,21599)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 190/10

    Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht bei einer Schadensersatzklage der

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13
    Die Zuständigkeitskonzentration gemäß § 72 Abs. 2 GVG gilt auch für einen Streitgenossen, der - im Falle getrennt geführter Prozesse - nicht dem Anwendungsbereich des § 43 WEG unterfallen würde (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 589 f.; LG Duisburg, NJW-RR 2011, 302 ff.; Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 72 GVG Rn. 7a).

    Eine Verweisung an das zuständige Landgericht § 281 ZPO kommt - auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 589 f.) - nicht in Betracht (vgl. Zöller, 30. Aufl., § 72 GVG Rn. 4).

  • LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10

    Verfahrensrecht - Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13
    Die Zuständigkeitskonzentration gemäß § 72 Abs. 2 GVG gilt auch für einen Streitgenossen, der - im Falle getrennt geführter Prozesse - nicht dem Anwendungsbereich des § 43 WEG unterfallen würde (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 589 f.; LG Duisburg, NJW-RR 2011, 302 ff.; Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 72 GVG Rn. 7a).

    Aus dem Umstand, dass der Entscheidung des Landgerichts Duisburg (NJW-RR 2011, 302 ff.) eine vorherige Zuständigkeitsbestimmung durch das Oberlandesgericht vorausging, folgt nicht dazu, dass die dort aufgezeigten Grundsätze für das vorliegende Verfahren - auch nach Rücknahme der Berufung durch die Beklagte zu 1) keine Geltung beanspruchen könnten.

  • AG Gladbeck, 25.06.2013 - 51 C 14/12

    Erteilung einer vorherigen Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft für die

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13
    Die Berufung der Beklagten zu 2 gegen das Urteil des Amtsgerichts Gladbeck (51 C 14/12) vom 25.06.2013 wird als unzulässig verworfen.
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13
    Ein vom Bundesgerichtshof anerkannter Ausnahmefall (vgl. BGH, NZM 2010, 166) liegt nicht vor.
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09

    Beschluss der Wohnungseigentümer über ein Verbot der Hundehaltung: Außenwirkung

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13
    Entsprechendes gilt auch für den Umstand, dass ein Wohnungseigentümer befugt ist, einen Unterlassungsanspruch (isoliert) gegen den Mieter eines Wohnungseigentümers bei dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht "im Zivilprozessweg" geltend zu machen (vgl. LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2010, 69 ff.).
  • OLG München, 24.06.2008 - 31 AR 74/08

    Wohnungseigentumssache: Klage gegen den Wohnungseigentümer und dessen Mieter als

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13
    Die von der Beklagten zu 2) zitierte Rechtsprechung steht dem nicht entgegen: Die Entscheidung des OLG München vom 24.06.2008 (NJW-RR 2008, 1466) betrifft die Frage einer Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei einer Klage gegen mehrere Streitgenossen, bei denen bei isolierter Betrachtung einerseits das Amtsgericht gemäß § 43 WEG, andererseits das Landgericht gemäß § 71 Abs. 1 GVG zuständig wäre.
  • LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen

    Wie die Kammer - sachverständig beraten - bereits mehrfach für den hiesigen regionalen Markt festgestellt hat, handelt es sich bei den sogenannten "Eurogarant-Fachbetrieben", zu denen auch die von der Beklagten genannte Reparaturwerkstatt gehört, um Reparaturbetriebe, die - jedenfalls im hiesigen regionalen Bereich - dem Qualitätsstandard der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entsprechen (Kammer, Urt. v. 11.10.2013 - 13 S 23/13, DAR 2014, 35 und v. 11.10.2013 - 13 S 113/13).

    Es genügt vielmehr, wenn - wie hier - die maßgeblichen Kriterien zur Überprüfung der Gleichwertigkeit benannt werden (vgl. Kammer, Urt. v. 11.10.2013 - 13 S 113/13, DAR 2014, 35; ebenso OLG Düsseldorf, NJW 2012, 2044; LG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2012, 182; LG Essen, Schaden-Praxis 2012, 222; LG Berlin, Urt. v. 01.03.2012 - 41 S 87/11, juris).

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