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   LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09   

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https://dejure.org/2009,10507
LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09 (https://dejure.org/2009,10507)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.11.2009 - 13 S 133/09 (https://dejure.org/2009,10507)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. November 2009 - 13 S 133/09 (https://dejure.org/2009,10507)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrradunfall eines Kindes mit parkendem Fahrzeug

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neunjähriger Radfahrer stößt gegen Auto - War der Wagen verkehrswidrig links geparkt, haftet das Kind nicht für den Schaden

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Keine Ausnahme vom Haftungsprivileg für Kinder im Straßenverkehr bei auf der linken Fahrbahnseite geparkten Fahrzeug

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Linksparker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung eines neun Jahre alten Radfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 944
  • NZV 2010, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 310/08

    Gesetzliche Vermutung der Verwirklichung einer Überforderungssituation für ein

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
    a) Nach den maßgeblichen Grundsätzen des Bundesgerichtshofs zum Anwendungsbereich des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. zuletzt BGH VersR 2009, 1136) ist zwar eine teleologische Reduktion der Vorschrift vorzunehmen, wenn sich keine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat.

    Hiernach ist die Haftungsfreistellung etwa in Fällen verneint, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickboard oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180; BGH VersR 2005, 380 und VersR 2005, 378).

    Demgegenüber ist eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht worden: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2007, 1669) und für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2008, 701).

    In besonders gelagerten Fällen kann sich auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180, 185).

    Um eine klare Grenzlinie für die Haftung von Kindern zu ziehen, hat der Gesetzgeber die Fallgestaltungen vielmehr einheitlich in der Weise geregelt, dass er die Altersgrenze der Deliktsfähigkeit von Kindern für den Bereich des motorisierten Verkehrs generell auf die Vollendung des 10. Lebensjahres heraufgesetzt hat (vgl. BGH VersR 2009, 1136 m.w.Nw).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
    Hiernach ist die Haftungsfreistellung etwa in Fällen verneint, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickboard oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180; BGH VersR 2005, 380 und VersR 2005, 378).

    In besonders gelagerten Fällen kann sich auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180, 185).

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
    Hiernach ist die Haftungsfreistellung etwa in Fällen verneint, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickboard oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180; BGH VersR 2005, 380 und VersR 2005, 378).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07

    Haftung eines fahrradfahrenden Kindes bei Kollision mit geöffneten Türen eines am

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
    Demgegenüber ist eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht worden: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2007, 1669) und für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2008, 701).
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 109/06

    Haftung eines achtjährigen Kindes bei einem Unfall im Straßenverkehr mit einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
    Demgegenüber ist eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht worden: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2007, 1669) und für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2008, 701).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 42/07

    Begriff des Unfalls mit einem Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
    Demgegenüber ist eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht worden: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2007, 1669) und für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2008, 701).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09
    Hiernach ist die Haftungsfreistellung etwa in Fällen verneint, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickboard oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 161, 180; BGH VersR 2005, 380 und VersR 2005, 378).
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