Rechtsprechung
LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung des Mietverhältnisses einer Garage und Räumung durch einen Mieter; Folgen des Vorliegens eines einheitlichen Mietvertrags über Garage und Wohnung für die Möglichkeit der Kündigung des Mietverhältnisses bzgl. der Garage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 546 Abs. 1
Kündigung des Mietverhältnisses einer Garage und Räumung durch einen Mieter; Folgen des Vorliegens eines einheitlichen Mietvertrags über Garage und Wohnung für die Möglichkeit der Kündigung des Mietverhältnisses bzgl. der Garage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 07.05.2010 - 6 C 3799/09
- LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10
- BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 251/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Duisburg, 07.05.2010 - 6 C 3799/09
Mieter einer Garage darf diese bei unzulässiger Teilkündigung weiterhin nutzen; …
Auszug aus LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10
Die Berufung der Kläger gegen das am 07.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg - 6 C 3799/09 - wird zurückgewiesen.Sie und ihre Streithelferin beantragen, das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 07.05.2010 - 6 C 3799/09 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die linke (größere) Garage im Haus.
- OLG Karlsruhe, 30.03.1983 - 3 REMiet 1/83
Garagenanmietung; Mietverhältnis; Einheitliches Mietverhältnis; Kündigung; …
Auszug aus LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10
In der Regel ist nämlich davon auszugehen, dass Wohnung und Garage vom gleichen Vermieter in einem einheitlichen Mietverhältnis vermietet werden (vgl. OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 30.03.1983 - 3 RE MIet 1/83 - NJW 1983, 1499), wenn die Garage zum gleichen Anwesen gehört wie die Wohnung und auch sonst ein gewisser Zusammenhang gegeben ist. - LG Mannheim, 07.11.1979 - 4 S 105/79
Auszug aus LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10
Die Garage liegt mit einer Entfernung von 150 m zudem noch in der Nähe der Wohnung, zumal es durchaus üblich ist und war, dass zwischen Wohnung und Garage eine gewisse Entfernung besteht (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 07.11.1979 - 4 S 105/79 - WuM 1980, 134). - AG Wetter, 15.12.1977 - 3 C 683/77
Auszug aus LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10
Indem im Verfahren vor dem Amtsgericht Duisburg 3 C 683/77 die Miete einheitlich geltend gemacht worden ist und zudem in der Vergangenheit eine einheitliche Geltendmachung von Wohnungs- und Garagenmiete erfolgte, erweist sich, dass die Mietvertragsparteien von einem einheitlichen Mietverhältnis ausgegangen sind.