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   LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10   

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https://dejure.org/2010,37337
LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10 (https://dejure.org/2010,37337)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21.09.2010 - 13 S 145/10 (https://dejure.org/2010,37337)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21. September 2010 - 13 S 145/10 (https://dejure.org/2010,37337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Mietverhältnisses einer Garage und Räumung durch einen Mieter; Folgen des Vorliegens eines einheitlichen Mietvertrags über Garage und Wohnung für die Möglichkeit der Kündigung des Mietverhältnisses bzgl. der Garage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546 Abs. 1
    Kündigung des Mietverhältnisses einer Garage und Räumung durch einen Mieter; Folgen des Vorliegens eines einheitlichen Mietvertrags über Garage und Wohnung für die Möglichkeit der Kündigung des Mietverhältnisses bzgl. der Garage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Duisburg, 07.05.2010 - 6 C 3799/09

    Mieter einer Garage darf diese bei unzulässiger Teilkündigung weiterhin nutzen;

    Auszug aus LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10
    Die Berufung der Kläger gegen das am 07.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg - 6 C 3799/09 - wird zurückgewiesen.

    Sie und ihre Streithelferin beantragen, das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 07.05.2010 - 6 C 3799/09 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die linke (größere) Garage im Haus.

  • OLG Karlsruhe, 30.03.1983 - 3 REMiet 1/83

    Garagenanmietung; Mietverhältnis; Einheitliches Mietverhältnis; Kündigung;

    Auszug aus LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10
    In der Regel ist nämlich davon auszugehen, dass Wohnung und Garage vom gleichen Vermieter in einem einheitlichen Mietverhältnis vermietet werden (vgl. OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 30.03.1983 - 3 RE MIet 1/83 - NJW 1983, 1499), wenn die Garage zum gleichen Anwesen gehört wie die Wohnung und auch sonst ein gewisser Zusammenhang gegeben ist.
  • LG Mannheim, 07.11.1979 - 4 S 105/79
    Auszug aus LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10
    Die Garage liegt mit einer Entfernung von 150 m zudem noch in der Nähe der Wohnung, zumal es durchaus üblich ist und war, dass zwischen Wohnung und Garage eine gewisse Entfernung besteht (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 07.11.1979 - 4 S 105/79 - WuM 1980, 134).
  • AG Wetter, 15.12.1977 - 3 C 683/77
    Auszug aus LG Duisburg, 21.09.2010 - 13 S 145/10
    Indem im Verfahren vor dem Amtsgericht Duisburg 3 C 683/77 die Miete einheitlich geltend gemacht worden ist und zudem in der Vergangenheit eine einheitliche Geltendmachung von Wohnungs- und Garagenmiete erfolgte, erweist sich, dass die Mietvertragsparteien von einem einheitlichen Mietverhältnis ausgegangen sind.
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