Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29435
LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09 (https://dejure.org/2009,29435)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.07.2009 - 13 S 154/09 (https://dejure.org/2009,29435)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - 13 S 154/09 (https://dejure.org/2009,29435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 34 (Entscheidungsbesprechung)

    Zum (eingeschränkten) Schutzbereich der §§ 9 Abs. 4 und Abs. 5 StVO

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09
    Die Zurückverweisung des nicht zur Entscheidung reifen Rechtsstreits ist auch sachdienlich, da das Interesse an einer schnelleren Erledigung gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz vorliegend nicht überwiegt (vgl. BGH NJW 2000, 2024, juris Rdn. 13).
  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 221/01

    Mithaftung bei Verletzung der "halben Vorfahrt"

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09
    Der sich von links nähernde Wartepflichtige darf seinerseits vertrauen, dass der ihm gegenüber Berechtigte selbst seiner Wartepflicht nachkommt, so dass bei einer Kollision zwischen beiden den Berechtigten eine Mithaftung treffen kann (st. Rspr. BGH NJW 1985, 2757; OLG Hamm NZV 2003, 377; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 8 StVO Rdn. 38; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 27. Kap. Rdn. 234 f., jew. m.w.N.; LG Gießen DAR 1995, 292; OLG Hamm NZV 2003, 377).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09
    Der sich von links nähernde Wartepflichtige darf seinerseits vertrauen, dass der ihm gegenüber Berechtigte selbst seiner Wartepflicht nachkommt, so dass bei einer Kollision zwischen beiden den Berechtigten eine Mithaftung treffen kann (st. Rspr. BGH NJW 1985, 2757; OLG Hamm NZV 2003, 377; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 8 StVO Rdn. 38; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 27. Kap. Rdn. 234 f., jew. m.w.N.; LG Gießen DAR 1995, 292; OLG Hamm NZV 2003, 377).
  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09
    Jedenfalls hat das Erstgericht eine eigene Sachkunde nicht dargelegt, um eine Aussage zu der klägerseits behaupteten überhöhten Geschwindigkeit des Beklagtenfahrzeugs treffen zu können, so dass von einer Begutachtung nicht abgesehen werden durfte (vgl. BGH NJW 2000, 1946; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 402 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1993 - II ZR 81/92

    Satzungsdurchbrechende Beschlüsse zur Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09
    a) Was verfahrensrechtlich geboten ist, bemisst sich nach dem materiellrechtlichen Standpunkt des Erstrichters ohne Rücksicht auf dessen Richtigkeit (BGH NJW 2000, 142; BGHZ 123, 15).
  • LG Gießen, 22.03.1995 - 1 S 613/94

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Kreuzung ohne besondere

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09
    Der sich von links nähernde Wartepflichtige darf seinerseits vertrauen, dass der ihm gegenüber Berechtigte selbst seiner Wartepflicht nachkommt, so dass bei einer Kollision zwischen beiden den Berechtigten eine Mithaftung treffen kann (st. Rspr. BGH NJW 1985, 2757; OLG Hamm NZV 2003, 377; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 8 StVO Rdn. 38; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 27. Kap. Rdn. 234 f., jew. m.w.N.; LG Gießen DAR 1995, 292; OLG Hamm NZV 2003, 377).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09
    a) Was verfahrensrechtlich geboten ist, bemisst sich nach dem materiellrechtlichen Standpunkt des Erstrichters ohne Rücksicht auf dessen Richtigkeit (BGH NJW 2000, 142; BGHZ 123, 15).
  • LG Berlin, 16.09.2004 - 17 O 73/01
    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09
    Hierbei ist der Wartepflichtige dafür darlegungs- und beweisbelastet, dass der Vorfahrtsberechtigte auf Grund der besonderen örtlichen Verkehrslage zur Zeit des Unfalls konkreten Anlass hatte, auf die Beachtung seiner Vorfahrt nicht mehr zu vertrauen und seine Geschwindigkeit bei Annäherung und Einfahrt in die Kreuzung entsprechend herabzusetzen (LG Berlin, Urteil vom 16.9.2004, 17 O 73/01, zitiert nach juris).
  • AG Brandenburg, 09.04.2019 - 31 C 168/18

    Haftung bei einer Fahrt in Gegenrichtung der Einbahnstraße

    Der Schutzbereich des § 9 Abs. 5 StVO umfasst aber in der Regel den gesamten fließenden Verkehr, gleichgültig, ob er von rechts oder links kommt ( LG Saarbrücken , VuR 2009, Seite 390 ).
  • LG Saarbrücken, 21.10.2011 - 13 S 117/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall in der

    In diesen Fällen muss der Vorfahrtsberechtigte einen Teil des ihm entstandenen Schadens selbst tragen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht aaO; KG, DAR 1973, 157; ZfS 2010, 198; Kammer aaO und Urteil vom 10.07.2009 - 13 S 154/09).
  • LG Saarbrücken, 18.01.2013 - 13 S 158/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines sorgfaltswidrig in ein Grundstück

    Kommt es nämlich - wie hier - in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Abbiegen in ein Grundstück zu einem Verkehrsunfall, spricht ein Anscheinsbeweis für ein unfallursächliches Verschulden des Abbiegenden (vgl. Saarl. OLG, NZV 1992, 234; KG, NZV 2006, 309; OLG Düsseldorf, NZV 2006, 415; OLG Bremen, MDR 2010, 26; Kammer, Urteil vom 10.07.2009 - 13 S 153/09, VuR 2009, 390; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rn. 293).
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