Rechtsprechung
LG Stuttgart, 01.07.2015 - 13 S 154/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersetzen eines mitvermieteten Teppichbodens durch einen Laminatboden gegen den Willen des Mieters als Instandhaltungspflicht des Vermieters
- Wolters Kluwer
Austausch eines Teppichbodens gegen einen Laminatboden als wesentliche Abweichung des Zustands der Mietsache i.R.d. Erhaltungspflicht des Vermieters
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Eingeschränktes Auswahlermessen bei der notwendigen Erneuerung des mitvermieteten Bodenbelags, kein Teppichbodenersatz durch Laminat
- mietrechtsiegen.de
Bodenbelagsaustausch gegen den Willen des Mieters zulässig?
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Wohnraummiete: Ersetzung des mitvermieteten Teppichbodens gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden
- RA Kotz
Teppichboden - Ersetzung durch Laminat?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Instandhaltungspflicht:Vermieter darf Teppich nicht durch Laminat ersetzen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Laminat statt Teppichboden - und die Instanzhaltungspflicht des Vermieters
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Vermieter will Teppich gegen Laminat austauschen - Mieter weigert sich!
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Laminat statt Teppich - das muss der Mieter nicht hinnehmen!
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mieter muss Ersetzung von Teppichboden durch Laminat nicht ohne Weiteres hinnehmen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Laminat statt Teppichboden? - Gegen den Willen des Mieters darf der Vermieter den Bodenbelag nicht austauschen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch eines Mieters auf Verlegung eines neuen Teppichbodens
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Instandhaltung: Bodenbelag ist nicht gleich Bodenbelag
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mieter muss Ersetzung von Teppichboden durch Laminat nicht ohne Weiteres hinnehmen
- haufe.de (Kurzinformation)
Kein Austausch von Teppich gegen Laminat, wenn Mieter nicht will
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn Mieter den Austausch des Teppichbodens verlangt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Laminat- oder Teppichboden? Darf der Mieter mitbestimmen?
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Instandsetzung durch Vermieter - Laminat statt Teppichboden
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Vermieter will Teppichboden durch Laminat ersetzen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter darf abgenutzten Teppichboden im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht nicht gegen den Willen des Mieters durch Laminatboden ersetzen - Verlegen von Laminat statt Teppich stellt vorher anzukündigende Modernisierungsmaßnahme dar
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein Wahlrecht des Vermieters über Bodenbelag in der vermieteten Wohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Instandhaltungspflicht: Vermieter darf Teppich nicht durch Laminat ersetzen! (IMR 2015, 316)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 06.10.2014 - 34 C 3588/14
- LG Stuttgart, 01.07.2015 - 13 S 154/14
Papierfundstellen
- NJW 2016, 418
- NJW-RR 2015, 1494
- NZM 2015, 892
- ZMR 2015, 772
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Stuttgart, 06.10.2014 - 34 C 3588/14
Wohnraummiete: Austausch eines abgenutzten Teppichbodens gegen Laminatboden
Auszug aus LG Stuttgart, 01.07.2015 - 13 S 154/14
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 16.10.2014, Aktenzeichen: 34 C 3588/14 aufgehoben und wie folgt n e u g e f a s s t:. - LG Berlin, 19.03.2007 - 67 S 345/06
Wohnraummiete: Duldung des Austauschs von Holzkastenfestern gegen …
Auszug aus LG Stuttgart, 01.07.2015 - 13 S 154/14
Selbst wenn man in der Einbringung von Laminatboden statt Teppichboden keine erhebliche Veränderung der Mietsache sehen würde, überwiegen nach Ansicht der Kammer vorliegend die Interessen der Klägerin an der Beibehaltung des Teppichbodenbelags die Interessen der Beklagten an der Einbringung eines Laminatbodens (zur Erforderlichkeit einer solchen Abwägung vgl. LG Berlin, Urteil v. 19.3.2007, Az. 67 S 345/06 und Urteil vom 21.09.2000, 62 S 133/00, beide zit. nach juris). - AG Dresden, 02.10.2008 - 145 C 5372/08
Modernisierende Mängelbeseitigung durch Vermieter - Laminatfußboden statt …
Auszug aus LG Stuttgart, 01.07.2015 - 13 S 154/14
Das subjektive Wohngefühl würde durch die Einbringung von Laminat, das einen deutlich andersartigen Bodenbelag als Teppichboden darstellt, erheblich verändert (so auch AG Dresden, Urteil vom 02.10.2008, Aktenzeichen: 145 C 5372/08, allerdings ohne weitere Begründung bezüglich der Erheblichkeit der Änderung). - LG Berlin, 21.09.2000 - 62 S 133/00
Balkon: Kann der Vermieter Fliesen durch Estrich ersetzen?
Auszug aus LG Stuttgart, 01.07.2015 - 13 S 154/14
Selbst wenn man in der Einbringung von Laminatboden statt Teppichboden keine erhebliche Veränderung der Mietsache sehen würde, überwiegen nach Ansicht der Kammer vorliegend die Interessen der Klägerin an der Beibehaltung des Teppichbodenbelags die Interessen der Beklagten an der Einbringung eines Laminatbodens (zur Erforderlichkeit einer solchen Abwägung vgl. LG Berlin, Urteil v. 19.3.2007, Az. 67 S 345/06 und Urteil vom 21.09.2000, 62 S 133/00, beide zit. nach juris).
- LG Berlin, 07.09.2016 - 65 S 315/15
Wohnraummiete: Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruchs des Mieters; …
Regelmäßig wird auch der Zustand der Mietsache bei Vertragsschluss Aufschluss über die "Vertragsgemäßheit" geben (so auch LG Stuttgart, Urt. v. 1. Juli 2015, 13 S 154/14, NJW-RR 2015, 1494). - LG Bremen, 18.05.2017 - 1 S 37/17
Schönheitsreparaturen mit Mängelbeseitigung - Farbwahlrecht Mieter
Nach Ansicht der Kammer überwiegen aber vorliegend die Interessen des Klägers an der Beibehaltung der bisherigen Farbegestaltung, jedenfalls soweit es die Farbe "Cremeweiß" betrifft, die Interessen der Beklagten an einer anderen Farbgebung (zur Erforderlichkeit einer solchen Abwägung vgl. LG Berlin, Urteil v. 19.3.2007, Az. 67 S 345/06 und Urteil vom 21.09.2000, 62 S 133/00, beide zit. nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 01. Juli 2015 - 13 S 154/14 -, Rn. 8, juris).