Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 157/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- verkehrslexikon.de
Angemessene Prüfungs- und Regulierungsfrist des Versicherers und zur Verletzung der Schadensminderungspflicht beim Ausfallschaden
- IWW
- nomos.de , S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Zur Prüfungsfrist des Haftpflichtversicherers und der Substantiierungspflicht des Geschädigten bei fehlender Vorfinanzierungspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Hinweispflicht auf fehlende Geldmittel
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Schadenminderungspflicht - Noch einmal: Keine Pflicht zur Vorfinanzierung
Besprechungen u.ä. (3)
- nomos.de , S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Zur Prüfungsfrist des Haftpflichtversicherers und der Substantiierungspflicht des Geschädigten bei fehlender Vorfinanzierungspflicht
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Hinweispflicht bei finanziellen Problemen - Geschädigter muss Reparaturkosten nicht vorfinanzieren
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Geschädigter muss auf Möglichkeit eines höheren Schadens hinweisen - Schutz der eintrittspflichtigen Versicherung
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 05.03.2009 - 5 C 738/09
- LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 157/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04
Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der …
Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 157/09
Wie die Berufung zurecht vorbringt, ist es nämlich grundsätzlich die Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren (vgl. BGH NJW 1989, 290 ; NJW 2002, 2553 ; NJW-RR 2006, 394 ).Eine solche Pflicht kann im Rahmen des § 254 BGB allenfalls dann und auch nur ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse belastet wird ( BGH NJW-RR 2006, 394 ).
- BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87
Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens
Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 157/09
Wie die Berufung zurecht vorbringt, ist es nämlich grundsätzlich die Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren (vgl. BGH NJW 1989, 290 ; NJW 2002, 2553 ; NJW-RR 2006, 394 ). - OLG Rostock, 09.01.2001 - 1 W 338/98
Unfallregulierung ist ein langsames Geschäft und wer zu früh klagt, trägt die …
Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 157/09
Dies beruht auf den besonderen Verhältnissen beim Haftpflichtversicherer, bei dem zahlreiche Schadensfälle zusammen kommen und der über den einzelnen Unfall aus eigenem Wissen nicht informiert ist, sondern sich in erster Linie darauf verlassen muss, was sein Versicherungsnehmer ihm an Informationen an die Hand gibt (vgl. OLG Rostock MDR 2001, 935 m.w.Nw). - BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00
Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten
Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 157/09
Wie die Berufung zurecht vorbringt, ist es nämlich grundsätzlich die Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren (vgl. BGH NJW 1989, 290 ; NJW 2002, 2553 ; NJW-RR 2006, 394 ). - OLG Celle, 20.03.1979 - 18 U 52/78
Auszug aus LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 157/09
Ansonsten handelt er seiner Schadensminderungspflicht zuwider (vgl. OLG Celle VersR 1980, 633 ; LG Halle Schaden-Praxis 2000, 386;… Palandt/Heinrichs, BGB , 67. Auflage 2008, § 254 Rn. 38).
- LG Saarbrücken, 07.02.2014 - 13 S 189/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Verzögerung …
bb) Andererseits steht dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, wie es das Erstgericht mit Recht angenommen hat, ein bestimmter Prüfungszeitraum für seine Regulierungsentscheidung zu (vgl. die Nachweise im Kammerurteil vom 10.07.2009 - 13 S 157/09 - juris m. Anm. Nugel, jurisPR-VerkR 22/2009).Dementsprechend hat der Geschädigte in Ansehung seiner Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB auch den gegnerischen Haftpflichtversicherer frühzeitig darauf hinzuweisen, dass eine Erhöhung des Schadens droht, wenn ihm ausreichende Mittel zur Auslösung des reparierten Fahrzeuges vor Ablauf der Überprüfungsfrist des Versicherers nicht zur Verfügung stehen (vgl. OLG Celle VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 590; OLG Düsseldorf, VersR 2012, 120; Kammer; Urteil vom 10.07.2009 aaO; jeweils m.w.N.).
- LG Saarbrücken, 15.11.2013 - 13 S 123/13
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der …
aa) Dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners steht ein bestimmter Prüfungszeitraum für seine Regulierungsentscheidung zu (vgl. Kammer, Urteil vom 10.07.2009 - 13 S 157/09 - m.w.N. mit Anm. Nugel, jurisPR-VerkR 22/2009 Anm. 3).Droht gleichwohl eine Erhöhung des Schadens, weil dem Geschädigten ausreichende Mittel zur Einlösung des Fahrzeuges nicht zur Verfügung stehen, hat der Geschädigte den gegnerischen Haftpflichtversicherer hierauf hinzuweisen (vgl. Kammer, Urteil vom 10.07.2009 aaO m.w.N.).
Ansonsten handelt er seiner Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB zuwider (vgl. OLG Celle VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 590; OLG Düsseldorf, VersR 2012, 120; Kammer; Urteil vom 10.07.2009 aaO; jeweils m.w.N.).
- LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: …
Unabhängig von den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers wäre sein Anspruch jedenfalls ausgeschlossen, weil er es entgegen § 254 Abs. 2 BGB schuldhaft unterlassen hätte, die Beklagte auf die im Falle unzureichender Regulierung drohende Schadensvertiefung hinzuweisen (vgl. OLG Celle VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe VersR 2012, 590; OLG Düsseldorf VersR 2012, 120; Kammerurteile vom 15. November 2013 - 13 S 123/13; 10. Juli 2009 - 13 S 157/09 mwN.). - LG Meiningen, 24.08.2017 - 4 S 171/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensgeringhaltungspflichtverletzung bei …
Droht gleichwohl eine Erhöhung des Schadens, weil dem Geschädigten ausreichende Mittel zur Herstellung des Fahrzeuges nicht zur Verfügung stehen, hat der Geschädigte den gegnerischen Haftpflichtversicherer hierauf hinzuweisen, anderenfalls er seiner Schadensminderungspflicht zuwider handelt (LG Saarbrücken, VuR 2009, 389 m.w.N. - zitiert nach juris - Nugel, jurisPR-VerkR 22/2009 Anm. 3).