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   LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14   

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https://dejure.org/2015,7526
LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14 (https://dejure.org/2015,7526)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.04.2015 - 13 S 165/14 (https://dejure.org/2015,7526)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. April 2015 - 13 S 165/14 (https://dejure.org/2015,7526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Haftung beim Parken außerhalb markierter Flächen im verkehrsberuhigten Bereich

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mithaftung bei Verkehrsunfall bei in verkehrsberuhigter Zone abgestellten Fahrzeug?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    An engen Straßenstellen ist das Halten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StVO unzulässig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verkehrsberuhigte Bereiche, welche Aufgaben und Funktionen erfüllen sie?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mithaftung für Verkehrsunfall aufgrund verbotswidrigen Parkens im verkehrsberuhigten Bereich - Parkverbot im verkehrsberuhigten Bereich dient nicht zum Schutz des Fahrzeugverkehrs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 982
  • NZV 2015, 387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 5 A 1746/94

    Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen einer ordnungsrechtlichen Abschleppanordnung;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14
    Das Parkverbot des Zeichens 325.1 Nr. 4 StVO (Parken im verkehrsberuhigten Bereich) dient nicht der Sicherstellung ausreichenden Raums für den durchfahrenden Kraftfahrzeugverkehr (im Anschluss an Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 26. September 1996, 5 A 1746/94, VRS 94, 159).(Rn.17).

    Solche Gefahren sind umso größer, je beengter die Freiflächen sind; parkende Autos verdecken zudem die Sicht von Fahrzeugführern auf spielende Kinder ebenso wie die Sicht von Kindern auf herannahende Fahrzeuge (zu allem OVG Münster, ZfS 1998, 76; VG Saarland aaO).

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer in ihr verbotswidrig

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14
    Denn es ist anerkannt, dass die Halteverbote des § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 StVO zugleich bewirken, dass in diesen Bereichen nicht geparkt werden darf (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2000, 414; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 1186; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 12 StVO Rn. 44).

    Denn es ist anerkannt, dass Verkehrsverstöße beim Abstellen eines Fahrzeugs für die Haftungsquote keine Rolle spielen, wenn der Schutz von vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht zum Schutzbereich der verletzten Normen gehört (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2012, 1186; LG Nürnberg-Fürth, DAR 2007, 709; Kammer, Hinweisbeschluss vom 06.05.2014 - 13 S 52/14).

  • OLG Düsseldorf, 30.12.1999 - 2b Ss OWi 221/99

    Halten oder Parken gegenüber einem Behindertenparkplatz

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14
    Denn es ist anerkannt, dass die Halteverbote des § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 StVO zugleich bewirken, dass in diesen Bereichen nicht geparkt werden darf (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2000, 414; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 1186; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 12 StVO Rn. 44).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2007 - 8 O 2722/07
    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14
    Denn es ist anerkannt, dass Verkehrsverstöße beim Abstellen eines Fahrzeugs für die Haftungsquote keine Rolle spielen, wenn der Schutz von vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht zum Schutzbereich der verletzten Normen gehört (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2012, 1186; LG Nürnberg-Fürth, DAR 2007, 709; Kammer, Hinweisbeschluss vom 06.05.2014 - 13 S 52/14).
  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14
    Die Schädigung ist in diesem Fall nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. BGHZ 115, 84; BGH, Urteil vom 01.12.1981 - VI ZR 111/80, VersR 1982, 243; BGHZ 79, 259, 263).
  • BGH, 27.01.1981 - VI ZR 204/79

    Hubschrauber - § 33 LuftVG, Schutzzweck; § 836 BGB, keine Vermutung für

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14
    Die Schädigung ist in diesem Fall nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. BGHZ 115, 84; BGH, Urteil vom 01.12.1981 - VI ZR 111/80, VersR 1982, 243; BGHZ 79, 259, 263).
  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 111/80

    Haftungsverteilung bei Verursachung eines Verkehrsunfalls durch akustische

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14
    Die Schädigung ist in diesem Fall nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. BGHZ 115, 84; BGH, Urteil vom 01.12.1981 - VI ZR 111/80, VersR 1982, 243; BGHZ 79, 259, 263).
  • VG Saarlouis, 20.01.2014 - 6 K 1768/12

    Abschleppen eines Fahrzeugs im verkehrsberuhigten Raum

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14
    Enge Straßenstellen sind danach solche, die eine Fahrbahnbreite unter 3, 05 m aufweisen (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 20.01.2014 - 6 K 1768/12, juris m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14
    a) Das Halten an engen Straßenstellen im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StVO setzt voraus, dass der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug mit der regelmäßig höchstzulässigen Breite - diese beträgt nach § 32 Abs. 1 StVZO 2, 55 m - zuzüglich eines Seitenabstandes von 50 cm bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde (vgl. BayObLG, NJW 1960, 1484; OLG Nürnberg, VersR 2007, 1137; Hentschel aaO § 12 StVO Rn. 22; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 12 StVO Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 15.07.2016 - 13 S 20/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorrang des eine Parklücke zuerst

    Dieser dient, wie § 10 StVO zeigt, ebenfalls nicht (primär) dem fließenden Verkehr (Kammerurteile v. 20.07.2007, DAR 2008.216 und vom 01.04.2015 - 13 S 165/14, DAR 2015, 343; a.A. LG Düsseldorf Schaden-Praxis 2013, 321; LG Stendal Schaden-Praxis 2008, 249 für § 14 StVO), sondern verpflichtet den Verkehrsteilnehmer ähnlich wie auf dem Parkplatz wegen des vorrangigen Fußgängerverkehrs und der erlaubten Kinderspiele so langsam zu fahren, dass jederzeit sofort angehalten werden kann (Vgl. OVG Münster, zfs 1998, 76; LG Saarbrücken aaO).
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