Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 2-13 S 168/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15927
LG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,15927)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.06.2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,15927)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,15927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter darf keine Hausordnung für die Wohnungseigentümergemeinschaft aufstellen; §§ 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 1 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter darf nicht mit Erstellung einer Hausordnung beauftragt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hausordnung vom Verwalter?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Der Verwalter darf keine verbindliche Hausordnung aufstellen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine verbindliche Hausordnung vom Verwalter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine verbindliche Hausordnung vom Verwalter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentümer behalten immer die Kompetenz für die Hausordnung! (IMR 2014, 339)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 19.05.1987 - 8 W 89/87

    Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 13 S 168/13
    Teilweise wird dieses bejaht (OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 976; Niedenführ/Vandenhouten § 21 Rn 56; Jennißen/Heinemann § 21 Rn 53).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 13 S 168/13
    Denn durch Beschlussfassung der Wohnungseigentümer können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden dürfen, anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung (BGH NJW 2000, 3500).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2196
LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,2196)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.01.2014 - 13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,2196)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,2196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision eines in ein Grundstück links Abbiegenden mit einem nachfolgenden Fahrzeug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Verkehrsunfall aufgrund Abbiegens in ein Grundstück spricht Anscheinsbeweis für schuldhaften Verkehrsverstoß des Abbiegenden - Verstoß gegen gesteigerte Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 StVO

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (55)

  • OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98

    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13
    Die Beweislast für einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger (vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78, VersR 1979, 424; vom 29. September 1998 - VI ZR 296/97, VersR 1998, 1428; OLG Köln MDR 1999, 157; Palandt/Grüneberg, aaO, § 254 Rdn. 72 mwN.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Beauftragung einer voraussichtlich langdauernden Reparatur bei wirtschaftlicher Betrachtung unter Berücksichtigung des Nutzungsausfallschadens für den Geschädigten erkennbar unvernünftig war (vgl. OLG Köln VersR 2000, 336; Saarländisches Oberlandesgericht NZV 2011, 85).

  • KG, 04.12.2006 - 12 U 84/06

    Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Tankstelleneinfahrt einbiegenden Kfz mit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13
    Der Anscheinsbeweis gilt jedoch regelmäßig auch im Verhältnis zu dem sonst nachfolgenden Verkehr (vgl. OLG Hamburg Schaden-Praxis 2012, 392 f.; KG NZV 2007, 408; LG München Schaden-Praxis 2011, 393 f.; LG Hamburg PVR 2002, 230 ff.; AG Oldenburg, Urteil vom 25. August 2009 - 23 (22) C 1052/07, juris).

    Allerdings ist der qualifizierte Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO von ganz besonderem Gewicht und führt selbst gegenüber einer erhöhten Betriebsgefahr regelmäßig zur Alleinhaftung (vgl. KG NZV 2007, 408; OLG Düsseldorf NZV 2006, 415; OLG München, Urteil vom 29. Oktober 2010 - 10 U 2996/10, juris; Kammerurteile vom 18. Januar 2013 - 13 S 158/12, Schaden-Praxis 2013, 286 f, und vom 11. Oktober 2013 - 13 S 116/13; Hinweisbeschluss der Kammer vom 22. Juli 2010 - 13 S 70/40; Kammerurteil vom 14. Mai 2010 - 13 S 11/10, mwN.).

  • LG Saarbrücken, 18.01.2013 - 13 S 158/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines sorgfaltswidrig in ein Grundstück

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13
    Unbezweifelt ist die Geltung des Anscheinsbeweises für den Regelfall bei Kollision des Abbiegenden mit dem Gegenverkehr (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - VI ZR 58/06, NZV 2007, 294; OLG Düsseldorf Schaden-Praxis 2006, 418; Saarländisches Oberlandesgericht NZV 1992, 234; OLG Oldenburg VersR 1995, 1457) oder mit einem Überholer (vgl. KG, Urteil vom 18. November 2010 - 22 U 15/10, juris; KG MDR 2011, 97; OLG Bremen MDR 2010, 26; OLG Rostock Schaden-Praxis 2010, 316; KG NZV 2003, 89; Kammerurteil vom 18. Januar 2013 - 13 S 158/12, Schaden-Praxis 2013, 286 f., mit Anm. Wenker jurisPR-VerkR 6/2013 Anm. 2; LG Düsseldorf Schaden-Praxis 2013, 321).

    Allerdings ist der qualifizierte Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO von ganz besonderem Gewicht und führt selbst gegenüber einer erhöhten Betriebsgefahr regelmäßig zur Alleinhaftung (vgl. KG NZV 2007, 408; OLG Düsseldorf NZV 2006, 415; OLG München, Urteil vom 29. Oktober 2010 - 10 U 2996/10, juris; Kammerurteile vom 18. Januar 2013 - 13 S 158/12, Schaden-Praxis 2013, 286 f, und vom 11. Oktober 2013 - 13 S 116/13; Hinweisbeschluss der Kammer vom 22. Juli 2010 - 13 S 70/40; Kammerurteil vom 14. Mai 2010 - 13 S 11/10, mwN.).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein nach links in ein

    Komme es bei dem Abbiegen in ein Grundstück zu einer Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr, habe der Abbiegende typischerweise gegen die ihm obliegende Pflicht, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, verstoßen (LG Saarbrücken, Urteil vom 24.01.2014 - 13 S 168/13).

    Er ist überdies, wie das Landgericht unter Heranziehung einschlägiger Rechtsprechung zutreffend ausführt (LG Saarbrücken Urteil vom 24.01.2014 - 13 S 168/13, juris Rdn. 20), verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr angemessen zu beobachten und notfalls auch den Abbiegevorgang vollständig zurückzustellen.

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 1 U 46/15

    Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein

    Das LG Saarbrücken hat allerdings angenommen, dass gegen den in eine Grundstückseinfahrt Abbiegenden aufgrund der gesteigerten Sorgfaltspflicht des § 9 Abs. 5 StVO ein Anscheinsbeweis spreche, wenn es bei diesem Vorgang zu einer Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr komme; dann habe der Abbiegende typischerweise gegen die ihm obliegende Pflicht, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, verstoßen (LG Saarbrücken, Urteil vom 24.01.2014 - 13 S 168/13).
  • LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19

    Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei berührungslosem Unfall

    Das LG Saarbrücken(Urteil vom 24.01.2014 - 13 S 168/13) hat einen Anscheinsbeweis angenommen, weil dieser Sachverhalt nach der Lebenserfahrung nahelege, der Abbiegende habe typischerweise gegen die ihm obliegende Pflicht, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, verstoßen.
  • LG Saarbrücken, 21.11.2014 - 13 S 138/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linksabbiegers in ein

    Beim Abbiegen in ein Grundstück kommt allerdings noch hinzu, dass andere Verkehrsteilnehmer typischerweise nicht ohne weiteres erkennen können, an welcher Stelle der Vorausfahrende den fließenden Verkehr verlassen will, weil die angesteuerte Stelle eines Grundstücks nicht so eindeutig zu erkennen ist wie eine angesteuerte Einmündung oder Kreuzung (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Stuttgart aaO; OLG Düsseldorf aaO; Kammerurteil vom 24. Januar 2014 - 13 S 168/13).
  • LG Köln, 08.02.2017 - 9 S 157/16

    Verhalten beim nicht möglichen Einordnen zum Zweck des Wendens oder des

    Ob dies auch bei einer Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr gilt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (dafür etwa KG Berlin, Beschluss vom 10. September 2009 - 12 U 216/08; LG Saarbrücken, Urteil vom 24. Januar 2014 - 13 S 168/13 -, jeweils zit. nach juris; dagegen etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14, 1 U 107/14 -, juris; Burmann /Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, § 9 StVO, Rn. 55a).
  • AG Erfurt, 30.06.2021 - 5 C 2136/20

    Haftungsverteilung zwischen einem wendenden und in ein Grundstück abbiegenden

    Hierzu nimmt der überwiegende Teil der Rechtsprechung ebenfalls an, dass auch dem in ein Grundstück abbiegenden Verkehrsteilnehmer infolge eines Verstoßes gegen die in § 9 Abs. 5 StVO normierten Pflichten ein solcher Anscheinsbeweis zur Last zu legen ist, wobei dies nicht nur in Bezug auf den entgegen kommenden Verkehr angenommen wird (vgl. beispielsweise LG Saarbrücken, Urteil vom 24.01.2014, Az.: 13 S 168/13 bei juris m.w.N.; LG Wuppertal MDR 2020, S. 1056).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 2-13 S 168/13   

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https://dejure.org/2014,14467
LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,14467)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.05.2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,14467)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,14467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 21
    Keine Beschlusskompetenz zur Aufstellung einer Hausordnung durch den Verwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstellung der Hausordnung durch den Verwalter; mangelnde Beschlusskompetenz; Hausordnung mit verbindlicher Wirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2014, 798
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 13 S 168/13
    Denn durch Beschlussfassung der Wohnungseigentümer können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden dürfen, anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung (BGH NJW 2000, 3500 ).
  • OLG Stuttgart, 19.05.1987 - 8 W 89/87

    Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 13 S 168/13
    Teilweise wird dieses bejaht (OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 976 ; Niedenführ/Vandenhouten § 21 Rn 56; Jennißen/Heinemann § 21 Rn 53).
  • LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 S 49/21

    Wohnungseigentumsrecht: Rückbauanspruch bezüglich einer zugemauerten Türöffnung

    Denn selbst wenn - was nicht ausdrücklich geltend gemacht wurde - Rückbauansprüche bezüglich des Verschweißens der Tür verjährt gewesen sein sollten, gibt diese Rechtsposition dem betreffenden Eigentümer nicht die Befugnis, den errichteten Zustand weiter zu verändern, etwa indem er den geschaffenen baulichen Zustand modernisiert oder instand setzt (OLG Düsseldorf NZM 2009, 442; LG Frankfurt a. M. ZWE 2014, 326; s. auch BGH NJW 2016, 53 Rn. 15; BeckOK WEG/Elzer, 51. Ed. 1.1.2023, WEG § 20 Rn. 175).
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