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   LG Saarbrücken, 08.04.2011 - 13 S 17/11   

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https://dejure.org/2011,10037
LG Saarbrücken, 08.04.2011 - 13 S 17/11 (https://dejure.org/2011,10037)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.04.2011 - 13 S 17/11 (https://dejure.org/2011,10037)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. April 2011 - 13 S 17/11 (https://dejure.org/2011,10037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Bei Zweifel an der Vorfahrt zweier Verkehrsteilnehmer gilt das allgemeine Rücksichtnahmegebot

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stopp bei unklarer Vorfahrtsregel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ist das Vorfahrtsrecht zweifelhaft gilt das Gebot der Rücksichtnahme: langsam und vorsichtig fahren!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1247
  • NZV 2011, 541
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 139/85

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer über abgeflachte Bordsteine

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.04.2011 - 13 S 17/11
    Der Kraftfahrer muss in einer solchen Situation von der Rechtsbedeutung ausgehen, die ihm ungünstiger ist und ihm eine höhere Sorgfalt abverlangt (BGH, Urteil vom 05.10.1976 - VI ZR 256/76, VersR 1977, 58; Urteil vom 14.10.1986 - VI ZR 139/85, NJW 1987, 435).

    Der Kläger hätte deshalb seine Geschwindigkeit herabsetzen, bremsbereit sein und vorsichtig in den Bereich einfahren müssen, um rechtzeitig vor kreuzenden Fahrzeugen anhalten zu können (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.1986 aaO).

    Der Streitfall unterscheidet sich aber wesentlich von der durch den Bundesgerichtshof entschiedenen Fallgestaltung dadurch, dass sich hier beiden Fahrzeugführern in gleichem Maße Zweifel an ihrer Vorfahrtberechtigung aufdrängen mussten, während dort der Wartepflichtige zu einer vermeidbaren Fehleinschätzung verleitet worden war (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.1986 aaO Gründe II. 5.).

  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.04.2011 - 13 S 17/11
    Denn es kommt für die Beurteilung des Gesamtbildes auf die Umstände bei objektiver Betrachtung an (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2007 - VI ZR 8/07, NJW 2008, 1305).

    Er hätte demnach seine Geschwindigkeit so weit reduzieren müssen, bis er sich davon überzeugt hatte, dass sich von links kein Verkehrsteilnehmer näherte, mit dem er zusammenstoßen konnte (vgl. Kammer aaO mwN.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.2007 aaO).

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.04.2011 - 13 S 17/11
    Auch im Rahmen des § 10 S. 1 StVO ist nämlich anerkannt, dass der Vorfahrtberechtigte in seinem Vertrauen auf den Vorrang des fließenden Verkehrs (vgl. dazu BGHSt 28, 218, 220; Burmann/Heß/Jahnke/Janker Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 10 StVO Rn. 14; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 10 StVO Rn. 8 mwN.) nicht geschützt ist, wenn ihm mangels eindeutiger Kriterien Zweifel kommen müssen, ob ein Verkehrsweg zu der von ihm befahrenen Straße eine vorfahrtberechtigte Straßeneinmündung oder eine untergeordnete Grundstücksausfahrt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1987 - VI ZR 296/86, NJW-RR 1987, 1237; Hentschel aaO Rn. 6).

    Für die Einordnung als untergeordnete Zuwegung spricht zwar, dass - wie das Amtsgericht zu Recht ausgeführt hat - der kurze geteerte Abschnitt ersichtlich keinem anderen verkehrsrechtlichen Zweck als der Zufahrt zum Kirchplatz dient (zur Bedeutung der verkehrsrechtlichen Bestimmung im Rahmen des § 10 StVO vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1987 aaO).

  • BGH, 06.12.1978 - 4 StR 130/78

    Sorgfaltspflicht eines Busfahrers beim Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.04.2011 - 13 S 17/11
    Auch im Rahmen des § 10 S. 1 StVO ist nämlich anerkannt, dass der Vorfahrtberechtigte in seinem Vertrauen auf den Vorrang des fließenden Verkehrs (vgl. dazu BGHSt 28, 218, 220; Burmann/Heß/Jahnke/Janker Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 10 StVO Rn. 14; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 10 StVO Rn. 8 mwN.) nicht geschützt ist, wenn ihm mangels eindeutiger Kriterien Zweifel kommen müssen, ob ein Verkehrsweg zu der von ihm befahrenen Straße eine vorfahrtberechtigte Straßeneinmündung oder eine untergeordnete Grundstücksausfahrt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1987 - VI ZR 296/86, NJW-RR 1987, 1237; Hentschel aaO Rn. 6).
  • BGH, 05.10.1976 - VI ZR 256/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Einmündung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.04.2011 - 13 S 17/11
    Der Kraftfahrer muss in einer solchen Situation von der Rechtsbedeutung ausgehen, die ihm ungünstiger ist und ihm eine höhere Sorgfalt abverlangt (BGH, Urteil vom 05.10.1976 - VI ZR 256/76, VersR 1977, 58; Urteil vom 14.10.1986 - VI ZR 139/85, NJW 1987, 435).
  • LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11

    Will ein Fahrzeugführer von einem Ausfädelungsstreifen einer Bundesstraße auf die

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich die Zuordnung einer Verkehrsfläche - wie hier der Ausfädelungsstreifen - im Rahmen des § 10 StVO maßgeblich nach der Verkehrsbedeutung bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1987 - VI ZR 296/86, VersR 1988, 79; Kammer, Urteil vom 08.04.2011 - 13 S 17/11, NZV 2011, 541).
  • LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 31/13

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Vorfahrtsregelungen auf einem dem öffentlichen

    Anders als die Berufung meint, bieten sich keine objektiven Hinweise dafür, dass es sich bei der Fahrgasse, aus der die Zweitbeklagte herausgefahren ist, um eine (untergeordnete) Aus- bzw. Zufahrt von bzw. zu einer Fläche im Sinne des § 10 S. 1 StVO handeln könnte (vgl. Kammer, Urteil vom 08.04.2011 - 13 S 17/11, NZV 2011, 541).
  • LG Saarbrücken, 19.05.2017 - 13 S 4/17

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines aus einer wartepflichtigen Straße

    Die Zeugin musste in der besonderen Situation, in der sie erst kurz zuvor vom Parkstreifen auf die Fahrbahn eingefahren war und dabei das an der Einmündung stehende Beklagtenfahrzeug auch erkennen konnte, mit der naheliegenden Möglichkeit rechnen, dass dessen Fahrer ihren Vorrang übersehen würde (vgl. dazu Kammer, Urteil vom 8. April 2011 - 13 S 17/11, NZV 2011, 541).
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