Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 23.07.2015

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14   

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https://dejure.org/2015,8172
LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14 (https://dejure.org/2015,8172)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22.04.2015 - 13 S 172/14 (https://dejure.org/2015,8172)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22. April 2015 - 13 S 172/14 (https://dejure.org/2015,8172)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschulden des Fahrers eines am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugs durch unachtsames Öffnen der Autotür in den Verkehrsraum des fließenden Verkehrs

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 StVG, § 14 StVO
    Verkehrsunfallhaftung: Zurücktreten der Betriebsgefahr eines vorbeifahrenden Pkw bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür eines parkenden Pkw

  • RA Kotz

    Türöffnen in den Vekehrsraum - Betriebsgefahr

  • RA Kotz

    Plötzliches Öffnen der Fahrertür - Betriebsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unachtsames Öffnen der Pkw-Tür - volle Haftung des Türöffners

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einparken, Tür auf - und nicht auf den Verkehr geachtet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unachtsames Öffnen der Fahrzeugtür in den Verkehrsraum

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitverschulden durch unachtsames Öffnen einer Autotür am Fahrbahnrand

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erhebliches Verschulden bei Öffnen der Fahrertür eines geparkten Fahrzeugs in fließenden Verkehr

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Alleinhaftung bei unachtsamem Öffnen der Fahrertür

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vorsicht beim Öffnen der Autotür

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Sorgfaltspflicht beim Öffnen der zur Straßenseite öffnenden Fahrertür

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Öffnen der Autotür zum Ein- und Aussteigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Crash in sich öffnende Autotür

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Unachtsames Öffnen der Autotür begründet bei Unfall erhebliches Verschulden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unachtsames Türöffnen in den fließenden Verkehr rechtfertigt alleinige Haftung des Öffnenden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vorsicht beim Öffnen der Autotür

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2593
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 07.04.2010 - 3 U 216/09

    Auffahrunfall: Anscheinsbeweis für eine Alleinhaftung des vorausfahrenden

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14
    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkws unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, welcher die Kammer folgt, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010 - 13 S 228/09; KG Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07; LG Limburg Urteil vom 09.10.2009 - 4 O 341/08; OLG Hamburg Beschluss vom 11.06.2004 - 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09).
  • KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ansprüche eines aus einem Fahrzeug

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14
    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkws unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, welcher die Kammer folgt, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010 - 13 S 228/09; KG Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07; LG Limburg Urteil vom 09.10.2009 - 4 O 341/08; OLG Hamburg Beschluss vom 11.06.2004 - 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09).
  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14
    Nicht nur nach der ständigen Kammerrechtsprechung, sondern auch nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die einfache Betriebsgefahr regelmäßig hinter einem erheblichen Verschulden der Gegenseite zurück (vgl. BGH Urteil vom 27.05.2014 - VI ZR 279/13).
  • LG Limburg, 09.10.2009 - 4 O 341/08

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14
    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkws unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, welcher die Kammer folgt, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010 - 13 S 228/09; KG Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07; LG Limburg Urteil vom 09.10.2009 - 4 O 341/08; OLG Hamburg Beschluss vom 11.06.2004 - 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09).
  • OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04

    Begriff des Aussteigens

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14
    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkws unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, welcher die Kammer folgt, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010 - 13 S 228/09; KG Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07; LG Limburg Urteil vom 09.10.2009 - 4 O 341/08; OLG Hamburg Beschluss vom 11.06.2004 - 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09).
  • LG Saarbrücken, 12.09.2017 - 13 S 69/17

    Unfallhaftung bei einem Zusammenstoß mit einem haltenden und einem

    Denn das rücksichtslose, plötzliche Türöffnen durch die Erstbeklagte, die das herannahende Fahrzeug nach den Feststellungen Sachverständigen bei einem gebotenen Schulterblick vor dem Türöffnen hätte sehen müssen, wiegt derart schwer, dass selbst ein geringes Mitverschulden auf Klägerseite hierhinter zurücktreten würde (ähnlich auch LG Stuttgart NJW 2015, 2593 m.w.N.).
  • LG Hagen, 20.12.2017 - 3 S 46/17

    Zusammenstoß zwischen einem im fließenden Verkehr befindlichen und einem

    In der Rechtsprechung wird zutreffenderweise bei einem (auch durch Anscheinsbeweis) erwiesenen Verstoß gegen die Vorschrift des § 14 Abs. 1 StVO und nicht erwiesenem Sorgfaltspflichtverstoß auf der Seite des Unfallgegners (hier also des Klägers) in der Regel eine vollständige Haftung des Ein- und Aussteigenden nach § 17 Abs. 1 StVG angenommen, da die Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs hinter dem Verursachungsbeitrag des sorgfaltswidrig Ein- oder Aussteigenden vollständig zurücktrete (LG Stuttgart, Urteil vom 22. April 2015 - 13 S 172/14 m.V.a. LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010, Az. 13 S 228/09; KG, Beschluss vom 06.03.2008, Az. 12 U 59/07; LG Limburg, Urteil vom 09.10.2009, Az. 4 O 341/08; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.06.2004, Az. 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09).
  • LG Bielefeld, 09.11.2015 - 8 O 281/14

    Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch den Fahrzeugführer beim Ein- oder

    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkw unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft KG, NZV 2009, 394; OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 13003; OLG Hamburg, BeckRS 2004, 18529; LG Stuttgart, NJW 2015, 2593; LG Saarbrücken, BeckRS 2014, 09576; LG Limburg, BeckRS 2011, 00683).
  • LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17

    Verkehrsunfall - Einfahren Parkbucht und Öffnen Fahrzeugtür

    Die von der Klägerin insoweit für einschlägig gehaltene Entscheidung des LG Stuttgart vom 22.04.2015 zu 13 S 172/14 trifft den hier interessierenden Fall nicht.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 23.07.2015 - 2-13 S 172/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21349
LG Frankfurt/Main, 23.07.2015 - 2-13 S 172/14 (https://dejure.org/2015,21349)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.07.2015 - 2-13 S 172/14 (https://dejure.org/2015,21349)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 2-13 S 172/14 (https://dejure.org/2015,21349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Teilbarkeit des Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung; Aufrechterhaltung einer Jahresabrechnung hinsichtlich der nicht fehlerhaften Positionen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kosten eines Anfechtungsverfahrens sind keine Kosten der Verwaltung/Zur Teilnichtigkeit einer Jahresabrechnung; §§ 16, 43 WEG; 139 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilungültigkeit der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz kleinerer Mängel: Jahresabrechnung bleibt bestehen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilbarkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Teilbarkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.07.2015 - 13 S 172/14
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist § 139 BGB bei Wohnungseigentumsbeschlüssen jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn diese - wie hier - nicht lediglich interne Wirkung entfalten, sondern auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung rechtlicher Befugnisse oder Pflichten gerichtet sind (BGH V ZR 193/11, Rn 12 - zitiert nach [...]; BGHZ 139, 289, 298) und es sich bei den beanstandeten Teilregelungen - ebenfalls wie hier - um rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile (BGH V ZR 193/11, Rn 12 - zitiert nach [...], BGH Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6; Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339 Rn. 12) handelt.

    Denn Sinn und Zweck von § 139 BGB ist es, ein teilweise nichtiges Rechtsgeschäft nach Möglichkeit im Übrigen aufrechtzuerhalten, wenn dies dem tatsächlichen oder hypothetischen Parteiwillen entspricht (BGH V ZR 193/11, Rd 13 - zitiert nach [...]; BGH - V ZR 14/08, NJW 2009, 1135, 1136 [BGH 17.10.2008 - V ZR 14/08] Rn. 12).

  • BGH, 17.10.2008 - V ZR 14/08

    Voraussetzungen für die Aufspaltung einer sitttenwidrigen Vertragsklausel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.07.2015 - 13 S 172/14
    Denn Sinn und Zweck von § 139 BGB ist es, ein teilweise nichtiges Rechtsgeschäft nach Möglichkeit im Übrigen aufrechtzuerhalten, wenn dies dem tatsächlichen oder hypothetischen Parteiwillen entspricht (BGH V ZR 193/11, Rd 13 - zitiert nach [...]; BGH - V ZR 14/08, NJW 2009, 1135, 1136 [BGH 17.10.2008 - V ZR 14/08] Rn. 12).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.07.2015 - 13 S 172/14
    b) Soweit Kosten der Verwaltung im Zusammenhang mit der Beschlussanfechtungsklage der Klägerin umgelegt worden sind, handelt es sich schon nicht um Kosten der Verwaltung im Sinne von § 16 Abs. 2 WEG (BGH NZM 2015, 135 [BGH 17.10.2014 - V ZR 26/14] ).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.07.2015 - 13 S 172/14
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist § 139 BGB bei Wohnungseigentumsbeschlüssen jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn diese - wie hier - nicht lediglich interne Wirkung entfalten, sondern auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung rechtlicher Befugnisse oder Pflichten gerichtet sind (BGH V ZR 193/11, Rn 12 - zitiert nach [...]; BGHZ 139, 289, 298) und es sich bei den beanstandeten Teilregelungen - ebenfalls wie hier - um rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile (BGH V ZR 193/11, Rn 12 - zitiert nach [...], BGH Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6; Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339 Rn. 12) handelt.
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.07.2015 - 13 S 172/14
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist § 139 BGB bei Wohnungseigentumsbeschlüssen jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn diese - wie hier - nicht lediglich interne Wirkung entfalten, sondern auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung rechtlicher Befugnisse oder Pflichten gerichtet sind (BGH V ZR 193/11, Rn 12 - zitiert nach [...]; BGHZ 139, 289, 298) und es sich bei den beanstandeten Teilregelungen - ebenfalls wie hier - um rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile (BGH V ZR 193/11, Rn 12 - zitiert nach [...], BGH Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6; Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339 Rn. 12) handelt.
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