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   LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12   

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LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12 (https://dejure.org/2013,3596)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.02.2013 - 13 S 175/12 (https://dejure.org/2013,3596)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - 13 S 175/12 (https://dejure.org/2013,3596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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    Zweites Schadensgutachten für den Geschädigten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1365
  • NZV 2014, 44
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 38/12

    Verkehrsunfallschaden: Pflicht des Schädigers zur Schadensersatzzahlung bei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12
    In Anwendung dieser Grundsätze geht die Kammer in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Geschädigte, um seinen Schaden - wie hier - fiktiv abrechnen zu können, grundsätzlich berechtigt ist, vorgerichtlich ein eigenes Schadensgutachten einzuholen (vgl. nur Kammer, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N.).

    Zwar richtet sich der Schadensersatzanspruch, wenn der Geschädigte den Sachverständigen - wie hier ersichtlich - noch nicht bezahlt hat, nach gefestigter Rechtsprechung zunächst nur auf Freistellung von der Honorarverbindlichkeit (vgl. nur OLG Rostock, OLG-Report 2009, 134; OLG Hamm, VersR 2001, 249; Kammer, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N.).

    Durch eine ernstliche und endgültige Leistungsverweigerung des Schädigers - wie sie hier in der verweigerten Schadensregulierung liegt - wandelt sich dieser Anspruch jedoch gemäß § 250 Satz 2 BGB in einen Zahlungsanspruch um (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 144/10, MDR 2011, 435; Kammer, st. Rspr., zuletzt Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12, jeweils m.w.N.).

    Es entspricht nämlich allgemeiner Auffassung, dass Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, ZfS 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; Kammer, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N.).

    Beansprucht der Sachverständige daher - wie hier - das vertragliche Honorar, so kann der Geschädigte dieses unabhängig davon ersetzt verlangen, ob der Geschädigte dem Honoraranspruch möglicherweise wegen etwaiger Mängel der Gutachtenerstellung Einwendungen entgegenhalten kann (vgl. Kammer, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N.).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12
    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteile vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380, und vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560, jeweils m.w.N.).Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen.

    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380 m.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 22.06.2012 - 13 S 37/12, NJW 2012, 3658) darf der Geschädigte das Grundhonorar jedenfalls dann in voller Höhe für erforderlich und damit für ersatzfähig im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB halten, wenn es sich innerhalb des jeweils einschlägigen Honorarkorridors HB V (2010/11) der BVSK-Honorarbefragung bewegt.

    b) Nebenkosten sind darüber hinaus für den Fall eines - wie hier - routinemäßigen Schadensgutachtens bis zur Grenze von 100,- EUR netto ersatzfähig, es sei denn der Anspruchsteller legt besondere Umstände des Einzelfalls dar, die einen gesteigerten Begutachtungsaufwand erforderlich machen können, der unter Würdigung einer Gesamtschau aller "Nebenkosten" mit einem pauschalen Betrag von bis zu 100, 00 EUR nicht mehr abgegolten ist (Kammer, Urteil vom 22.06.2012 aaO).

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Begutachtung eines Unfallschadens an

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12
    Es entspricht nämlich allgemeiner Auffassung, dass Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, ZfS 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; Kammer, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12
    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteile vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380, und vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560, jeweils m.w.N.).Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen.
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12
    Durch eine ernstliche und endgültige Leistungsverweigerung des Schädigers - wie sie hier in der verweigerten Schadensregulierung liegt - wandelt sich dieser Anspruch jedoch gemäß § 250 Satz 2 BGB in einen Zahlungsanspruch um (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 144/10, MDR 2011, 435; Kammer, st. Rspr., zuletzt Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12, jeweils m.w.N.).
  • KG, 17.03.2003 - 12 U 97/01

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzanspruch für die Kosten eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12
    Es entspricht nämlich allgemeiner Auffassung, dass Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, ZfS 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; Kammer, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines privaten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12
    Zwar ist davon auszugehen, dass ein Geschädigter regelmäßig mithilfe eines Schadensgutachtens zu einem sachgerechten und sachverständigen Vortrag im Klageverfahren in der Lage ist (vgl. Kammer, Beschluss vom 18.09.2012 - 13 T 6/12).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12
    Es entspricht nämlich allgemeiner Auffassung, dass Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, ZfS 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; Kammer, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N.).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12
    Es entspricht nämlich allgemeiner Auffassung, dass Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, ZfS 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; Kammer, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08

    Zwei selbständige Berufungen; Kosten des Vorprozesses: Erledigung einer Berufung

  • LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen

    erfolgreich gerichtlich geltend machen kann (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1988 - X ZR 112/87, WM 1989, 855; Kammer, Urt. v. 19.10.2012 - 13 S 38/12, NZV 2014, 91 und v. 22.02.2013 - 13 S 175/12, ZfS 2013, 682).

    Das berechtigte Vertrauen des Geschädigten in die Richtigkeit der Schadensfeststellungen seines Sachverständigen ist nämlich aufgrund der entgegenstehenden technischen Einwendungen des Schädigers oder dessen Haftpflichtversicherers so weit erschüttert, dass es dem Geschädigten - auch aus Gründen der Waffengleichheit (vgl. hierzu OLG Stuttgart, DAR 1974, 189) - nicht zuzumuten ist, auf dieser Grundlage seinen Schaden geltend zu machen (zur Einholung eines Zweitgutachtens bei berechtigten Zweifeln an der Richtigkeit des Schadensgutachtens vgl. bereits Kammer, Urt. v. 22.02.2013 aaO).

  • LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21

    1. Leitet sich das Grundhonorar des Schadengutachters aus der Schadenshöhe ab,

    Die Kammer hat in der Vergangenheit wiederholt entschieden, dass die Kosten für ein - von dem Geschädigten nicht verschuldet - fehlerhaftes Privatgutachten unabhängig davon zu erstatten sind, ob der Geschädigte dem Honoraranspruch möglicherweise Einwendungen wegen Mängeln entgegenhalten kann (vgl. Kammer, Urteil vom 19. März 2021 - 13 S 26/20; Urteil vom 22. Februar 2013, 13 S 175/12, NJW-RR 2013, 1365).
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13

    Neuwagenkauf: Gestörter Fernsehempfang als Mangel; Rücktrittsrecht

    Dazu ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich (BGH, NJW-RR 2013, 1365, 1366; NJW-RR 2010, 1289, 1291; Palandt/Grüneberg, aaO, § 323 Rn. 32), wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (BGH, NJW-RR 2010, 1289, 1291; MünchKomm-BGB/Ernst, aaO, § 323 Rn. 243 f).
  • AG Bamberg, 15.09.2016 - 101 C 888/16

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens nach einem

    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH, NJW-RR 2013, 1365, Rand-Nr. 13 m. w. N.).

    Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung vom 22.02.2013 (BGH NJW-RR 2013, 1365 Rand-Nr. 16) klargestellt, dass ein offensichtlich fehlerhaftes Gutachten keine geeignete Grundlage für die Wiederherstellung darstellt, so dass ein verständig und wirtschaftlich denkender Mensch von der Notwendigkeit eines neuen Gutachtens ausgehen durfte.

  • AG München, 05.04.2017 - 336 C 20606/16
    Denn es ist anerkannt, dass der Geschädigte sich nicht erst im Prozess sachverständiger Hilfe bedienen, sondern bereits vorgerichtlich ein Schadensgutachten einholen darf, damit er seinen erlittenen Kfz-Schaden auf dieser Grundlage beziffern und gegebenenfalls erfolgreich gerichtlich geltend machen kann (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 953 723; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 275; NJW-RR 2013, 1365).
  • AG Ludwigslust, 07.12.2017 - 41 C 110/17
    Es entspricht nämlich allgemeiner Auffassung, dass Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, ZfS 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; LG Saarbrücken, Urteil vom 22. Februar 2013 - 13 S 175/12 -, Rn. 19, juris).
  • AG Ludwigslust, 07.12.2017 - 41 C 110/15

    Verkehrsunfall: Anspruch auf Zweitgutachten

    Es entspricht nämlich allgemeiner Auffassung, dass Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, ZfS 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; LG Saarbrücken, Urteil vom 22. Februar 2013 - 13 S 175/12 -, Rn. 19, juris).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 22.03.2013 - 716a C 159/12
    Dies gilt insbesondere, weil der Klägerin wegen der Fehlerhaftigkeit des TÜV-Gutachtens keine eigenen Rechte zustanden (LG Saarbrücken vom 22.2.2013 - 13 S 175/12).
  • LG Regensburg, 24.04.2018 - 2 S 167/16

    Unfallregulierung, Nutzungsausfall, Reparaturkosten

    22.2.2013, 13 S 175/12).
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Rechtsprechung
   AG Merzig, 15.10.2012 - 13 S 175/12   

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AG Merzig, 15.10.2012 - 13 S 175/12 (https://dejure.org/2012,47197)
AG Merzig, Entscheidung vom 15.10.2012 - 13 S 175/12 (https://dejure.org/2012,47197)
AG Merzig, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 13 S 175/12 (https://dejure.org/2012,47197)
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