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   LG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 2-13 S 2/15   

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https://dejure.org/2015,12644
LG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 2-13 S 2/15 (https://dejure.org/2015,12644)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.06.2015 - 2-13 S 2/15 (https://dejure.org/2015,12644)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 2-13 S 2/15 (https://dejure.org/2015,12644)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung/ Zur Geschäftsführung ohne Auftrag bei einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründung von Zahlungspflichten im Innenverhältnis, Erstattungsanspruch des Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Verfahren: Folgen einer falschen Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    WEG-Verfahren: Kein Fristversäumnis bei falscher Rechtsmittelbelehrung

Besprechungen u.ä. (3)

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung und Wiedereinsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Binnenhaftung aus § 10 Abs. 8 WEG für Aufwendungsersatzansprüche? (IMR 2015, 290)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechstmittelbelehrung: Wiedereinsetzung bei Falschangabe zu Konzentrationsgericht? (IMR 2015, 303)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2592
  • MDR 2015, 795
  • NZM 2015, 546
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11

    Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 13 S 2/15
    Entschuldbar ist der Rechtsirrtum nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon dann, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist (BGH NJW 2012, 2443 [BGH 12.01.2012 - V ZB 198/11] ).

    Die Beklagtenvertreterin durfte davon ausgehen, dass der mit dieser Spezialmaterie besonders vertraute Richter insoweit zuverlässige Auskunft gab, so dass es entschuldbar war, wenn sie die Rechtsmittelbelehrung nicht weiter überprüfte (vgl. BGH NJW 2012, 2443 [BGH 12.01.2012 - V ZB 198/11] ).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 13 S 2/15
    Eine Wiedereinsetzung ist daher in Fällen ausgeschlossen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf (BGH NJW-RR 2010, 1297 [BGH 23.06.2010 - XII ZB 82/10] ).
  • OLG München, 15.01.2008 - 32 Wx 129/07

    Notgeschäftsführung bei Wohnungseigentum: Anspruchsgegner bei einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 13 S 2/15
    Die Kammer folgt der in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, dass ein Anspruch aus § 10 Abs. 8 WEG nur Dritten gegenüber dem Wohnungseigentümern zusteht, nicht jedoch den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander (OLG München NZM 2008, 215 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07] ; AG Bremen NJW-RR 2010, 884 [AG Bremen 04.12.2009 - 29 C 2/09] ; AG Berlin-Charlottenburg, BeckRS 2009, 13406; Bärmann/Klein § 10 Rn. 311; MüKoBGB/Engelhardt § 21 Rn. 4).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 13 S 2/15
    Mit § 10 Abs. 8 WEG sollte eine Regelung geschaffen werden, um ein teilschuldnerische Außenhaftung der Wohnungseigentümer zu schaffen, und damit zumindestens teilweise - in Abkehr von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2. Juni 2005 (BGH NJW 2005, 2061 [BGH 02.06.2005 - V ZB 32/05] ) - die Möglichkeit für Dritte zu schaffen, ihre Ansprüche direkt gegen einzelne Wohnungseigentümer durchzusetzen (Bärmann/Klein § 10 Rn. 299 ff.).
  • AG Bremen, 04.12.2009 - 29 C 2/09

    Aufwendungsersatzanspruch in Zweiergemeinschaft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 13 S 2/15
    Die Kammer folgt der in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, dass ein Anspruch aus § 10 Abs. 8 WEG nur Dritten gegenüber dem Wohnungseigentümern zusteht, nicht jedoch den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander (OLG München NZM 2008, 215 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07] ; AG Bremen NJW-RR 2010, 884 [AG Bremen 04.12.2009 - 29 C 2/09] ; AG Berlin-Charlottenburg, BeckRS 2009, 13406; Bärmann/Klein § 10 Rn. 311; MüKoBGB/Engelhardt § 21 Rn. 4).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 30.04.2009 - 74 C 11/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Sondereigentümers gegen einen anderen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 13 S 2/15
    Die Kammer folgt der in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, dass ein Anspruch aus § 10 Abs. 8 WEG nur Dritten gegenüber dem Wohnungseigentümern zusteht, nicht jedoch den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander (OLG München NZM 2008, 215 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07] ; AG Bremen NJW-RR 2010, 884 [AG Bremen 04.12.2009 - 29 C 2/09] ; AG Berlin-Charlottenburg, BeckRS 2009, 13406; Bärmann/Klein § 10 Rn. 311; MüKoBGB/Engelhardt § 21 Rn. 4).
  • LG München I, 02.02.2009 - 1 S 10225/08

    Wohnungseigentum: Anteilige Erstattung vorgestreckter gemeinschaftlicher Kosten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 13 S 2/15
    Ob insoweit - wie teilweise angenommen (LG München NZM 2010, 908) wird - für eine zerstrittene Zweier-WEG etwas anderes gilt, bedarf vorliegend keiner Entscheidung, denn ein solcher Fall liegt nicht vor (ebenso Kammer, Urteil vom 11. März 2015 - 2-13 S 105/12).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 279/17

    Rechtsstreit um die Haftung eines Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten des

    Während zum Teil auf die Grundsätze der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 670 BGB) und bei Notgeschäftsführungsmaßnahmen auf § 21 Abs. 2 WEG i.V.m. § 670 BGB abgestellt wird (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 534, 535; LG Frankfurt, NJW 2015, 2592; AG Charlottenburg, ZWE 2011, 468; Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 21 Rn. 28; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 21 WEG Rn. 38; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 21 Rn. 15; jurisPK-BGB/Lafontaine, 8. Aufl., § 10 WEG Rn. 328: § 713 BGB entsprechend i.V.m. § 670 BGB), sehen andere in der analogen Anwendung des § 110 HGB die zutreffende Grundlage des Erstattungsanspruchs (vgl. BeckOK WEG/Müller [2.4.2018], § 10 Rn. 683; Riecke/Schmid/Lehmann-Richter, WEG, 4. Aufl., § 10 Rn. 337; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn. 385; vgl. auch BeckOGK/Falkner [1.3. 2018], § 10 WEG Rn. 559; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 15: Gesamtanalogie gemäß § 110 HGB, §§ 713, 670 BGB; Derleder/Fauser, ZWE 2007, 2, 7; im Ergebnis auch Häublein, ZWE 2008, 410, 411).

    (2) Nach der Gegenauffassung betrifft die Vorschrift nur die Haftung der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 534; LG Frankfurt, NJW 2015, 2592, 2593; AG Bremen, NJW-RR 2010, 884; AG Charlottenburg, ZWE 2011, 468; BeckOK BGB/Hügel [1.5.2018], § 10 WEG Rn. 53; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 10 Rn. 58; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn. 354).

    Mit dieser auf das Außenverhältnis bezogenen gesetzgeberischen Zielsetzung ist es nicht zu vereinbaren, die Vorschrift auf die Haftung der Wohnungseigentümer im Innenverhältnis anzuwenden (vgl. auch LG Frankfurt, NJW 2015, 2592).

    (b) Die Absicht des Gesetzgebers, eine auf das Außenverhältnis beschränkte Regelung zu treffen, zeigt sich auch daran, dass bei der Haftung der Wohnungseigentümer allein auf den Miteigentumsanteil abgestellt wird und nicht auf den tatsächlichen Verteilungsschlüssel der Wohnungseigentümer, der auch eine von dem Miteigentumsanteil abweichende Verteilung der Kosten und Lasten vorsehen kann (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 534; LG Frankfurt, NJW 2015, 2592).

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16

    Zum unmittelbaren Ausgleichsanspruch der Wohnungseigentümer in einer 2er WEG.

    Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer (Kammer NJW 2015, 2592; NZM 2017, 80 [OLG München 04.07.2016 - 34 Wx 119/16] ; Urteil vom 11. März 2015 - 2-13 S 105/12 unveröffentlicht) besteht der von dem Kläger geltend gemachte Anspruch auf Ersatz der von ihm verauslagten Kosten für Abwasser, Strom, Heizung und Gas für den Zeitraum 2009 bis 2013 nicht gegen den Beklagten.

    Der Kammer erschließt sich nicht (vgl. Kammer NJW 2015, 2592) warum in Fällen einer zerstrittenen 2er WEG das austarierte Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht gelten soll und hier neben (oder anstatt) der Möglichkeit der Beschlussfassung über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne Direktansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer bestehen sollen.

  • LG Frankfurt/Main, 19.04.2016 - 13 S 204/13

    Auch bei Zweier-WEG: Zahlung setzt Beschluss voraus!

    Nach Ansicht der Kammer böte die Möglichkeit über § 21 Abs. 8 WEG, durch gerichtliche Hilfe zu einer Jahresabrechnung und zu einem Wirtschaftsplan zu gelangen, jedenfalls einen praktikableren und systemgerechteren Ausweg, als die unmittelbare Inanspruchnahme des anderen Wohnungseigentümers (vgl. insoweit auch Kammer NJW 2015, 2592).
  • OLG Celle, 11.04.2016 - 7 W 68/15

    Anpassung einer Altenteilsverpflichtung wegen erheblichen Rückgangs der

    Eine reine "Ausforschung" ist im Rahmen einer Auskunftsklage nicht zulässig (so für das Arzneimittelrecht kürzlich BGH, Urt. v. 12.05.2015 - VI ZR 328/11, NJW 2015, 2592, insb.
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2023 - 13 T 568/23

    Festsetzung des Kostenschuldners im Urteil ist bindend

    Die Annahme des Amtsgerichts, der Kostenfestsetzungsbeschluss könne zumindest nach § 9a Abs. 4 WEG gegen die einzelnen Eigentümer ergehen, verkennt, dass insoweit eine dahingehende Titulierung erforderlich wäre, die allerdings im Binnenverhältnis bezüglich der hier betroffenen Sozialverbindlichkeiten nicht in Betracht kommt (BGH NZM 2019, 415; Kammer NZM 2015, 546).
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