Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11240
LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12 (https://dejure.org/2013,11240)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.2013 - 13 S 200/12 (https://dejure.org/2013,11240)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 13 S 200/12 (https://dejure.org/2013,11240)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Verantwortlichkeit des Advertisers im Affiliate-Marketing-Netzwerk für Spam-Emails des Publishers

  • webshoprecht.de

    Zur Verantwortlichkeit des Advertisers im Affiliate-Marketing-Netzwerk für Spam-Emails des Publishers

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Advertiser haftet nicht für Spam-E-Mails eines Publishers aus seinem Affiliate-Marketing-Netzwerk

  • JurPC

    Verantwortlichkeit des Advertisers im Affiliate-Marketing-Netzwerk für Spam-Emails des Publishers

  • aufrecht.de

    Zur Verantwortlichkeit des Advertisers im Affiliate-Marketing-Netzwerk für Spam-E-Mails des Publishers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch eines Empfängers von Spam-Emails gegenüber einem Advertiser als mittelbarer Störer; Unerlaubte Versendung von Spam-Emails durch ein über ein Affiliate-Marketing-Netzwerk verbundenen Publisher

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Spam-E-Mail

    Störerhaftung: Verantwortlichkeit des Advertisers im Affiliate-Marketing-Netzwerk für Spam-Emails des Publishers

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verantwortlichkeit des Advertisers im Affiliate-Marketing-Netzwerk für Spam-E-Mails des Publishers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit des Advertisers für Spam-Emails des Publishers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der spammende Affiliate

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Haftung des Merchants für Spam vom Vertriebspartner

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kaum Chancen gegen Werbe-Spam aus dem Ausland

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wer haftet für die Versendung von unautorisierten Spam-Mails bei Affiliate-Marketing?

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Advertiser in einem Affiliate-Marketing-Netzwerk haftet nicht pauschal für E-Mail-Spam des Publishers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 350
  • MMR 2013, 663
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12
    β ) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2002, 618; MMR 2004, 529; GRUR 2008, 702; GRUR 2012, 651), welcher sich die Kammer anschließt, kann als mittelbarer Störer nur in Anspruch genommen werden, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absoluten Rechts beiträgt und insbesondere seiner Prüfpflicht nicht nachkommt.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12
    Das Gericht geht zwar mit dem Kläger davon aus, dass er die Werbeemails ohne Anforderung oder Einwilligung erhalten hat, dass es der Beklagten oblegen hätte, eine von ihr in den Raum gestellte Anforderung oder Einwilligung konkret darzutun sowie unter Beweis zu stellen, und dass in der unzulässigen Zusendung von Werbeemails ("Spam") auch gegenüber einem gewerblichen Empfänger eine zu unterlassende Störung im Sinne des § 1004 BGB liegt (so auch BGH GRUR 2004, 517).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12
    β ) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2002, 618; MMR 2004, 529; GRUR 2008, 702; GRUR 2012, 651), welcher sich die Kammer anschließt, kann als mittelbarer Störer nur in Anspruch genommen werden, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absoluten Rechts beiträgt und insbesondere seiner Prüfpflicht nicht nachkommt.
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12
    β ) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2002, 618; MMR 2004, 529; GRUR 2008, 702; GRUR 2012, 651), welcher sich die Kammer anschließt, kann als mittelbarer Störer nur in Anspruch genommen werden, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absoluten Rechts beiträgt und insbesondere seiner Prüfpflicht nicht nachkommt.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10

    Auftragsbestätigung

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12
    Deswegen kann sich der Kläger auch nicht auf die Sondersituation berufen, welche der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.08.2011 (I ZR 134/10, GRUR 2012, 82) zugrunde lag.
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 131/10

    regierung-oberfranken. de

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12
    β ) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2002, 618; MMR 2004, 529; GRUR 2008, 702; GRUR 2012, 651), welcher sich die Kammer anschließt, kann als mittelbarer Störer nur in Anspruch genommen werden, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absoluten Rechts beiträgt und insbesondere seiner Prüfpflicht nicht nachkommt.
  • OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 69/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Werbenachrichten ohne ausdrückliche

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.05.2013 - 13 S 200/12
    Derartiges ergibt sich jedenfalls nicht - wie das Amtsgericht zutreffend festgestellt hat - aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 08.10.2010 (6 U 69/10, MMR 2011, 321).
  • LG Saarbrücken, 23.09.2016 - 13 S 53/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten für die gesamte

    An der Erforderlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs bestehen hier schon deshalb keine Zweifel, weil die Klägerin ihr eigenes, nicht mehr fahrbereites Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr nutzen konnte, die Anmietung des Ersatzfahrzeugs ebenso wie die Ersatzbeschaffung zeitnah nach dem Unfall erfolgt sind (vgl. hierzu Kammer, Urteil vom 22.03.2013 - 13 S 200/12) und der Mietwagen von der Klägerin auch tatsächlich über eine Gesamtfahrstrecke von 1.450 km genutzt worden ist (vgl. zu letzterem BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 290/11, NJW 2013, 1149).
  • LG Karlsruhe, 30.01.2014 - 15 O 101/13

    Wettbewerbsverstoß: Internet-Werbepartner als Verpflichteter eines

    Die weiteren von der Beklagten für ihre Auffassung herangezogenen Entscheidungen LG Stuttgart, Urteil vom 29.05.2013, 13 S 200/12 (zitiert nach Juris) sowie BGH GRUR 2012, 82 ("Auftragsbestätigung") betreffen anders gelagerte Sachverhalte, die sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen lassen.
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