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   LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11   

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LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11 (https://dejure.org/2012,21302)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.05.2012 - 13 S 201/11 (https://dejure.org/2012,21302)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - 13 S 201/11 (https://dejure.org/2012,21302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Will ein Fahrzeugführer von einem Ausfädelungsstreifen einer Bundesstraße auf die durchgehende Fahrbahn einfahren, hat er die höchstmögliche Sorgfalt zu beachten. Kommt es im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren zu einer Kollision zwischen dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ein- und Ausfahren bei Bundesstraßen mit Ein- und Ausfädelungsspur

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Hohe Sorgfaltspflichten beim Einfahren auf eine Bundesstraße

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Sorgfalt auf dem Einfädelungsstreifen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1172
  • NZV 2012, 542
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Saarbrücken, 21.10.2011 - 13 S 116/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Kollision anlässlich des Einfahrens auf die

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11
    Der Ausfädelungsstreifen ist zwar Teil der Straße, gehört aber gemäß § 7 a Abs. 3 StVO nicht zur durchgehenden Fahrbahn (vgl. OLG Hamm, NZV 2012, 73; LG Berlin, VersR 2001, 205; Kammer, Urteil vom 21.10.2011 - 13 S 116/11; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, 22. Aufl., § 18 StVO Rn. 1, 9, 11; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rn. 452; Felke, DAR 1989, 179, 180).

    Auch die Kammer neigt zu dieser Auffassung (vgl. Urteil vom 21.10.2011 aaO).

    Wollen die Benutzer des Ausfädelungsstreifens erneut auf die Fahrspur einfahren, gilt für sie deshalb das Gebot, jede Gefährdung des auf den Fahrspuren befindlichen, in der Regel schnelleren Verkehrs auszuschließen, uneingeschränkt und unabhängig davon, ob Stau oder Stop-and-go-Verkehr herrscht (Kammer, Urteil vom 21.10.2011 aaO).

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11
    Bloße subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (vgl. BGHZ 164, 330, 332 mwN.).

    Sie sind widerspruchsfrei, schlüssig, vollständig und getragen von der Sachkunde des Sachverständigen, so dass sie einer berufungsgerichtlichen Überprüfung in jeder Hinsicht standhalten (vgl. zum Prüfungsmaßstab in Verkehrsunfallsachen BGH, Urteil vom 18.05.2005 - VI ZR 270/04, VersR 2006, 242).

  • BGH, 06.12.1978 - 4 StR 130/78

    Sorgfaltspflicht eines Busfahrers beim Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11
    Deshalb hat der fließende Verkehr, dem die ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen ist, grundsätzlich Vorrang vor dem Einfahrenden oder Anfahrenden und darf auf die Beachtung dieses Vorranges vertrauen, und die Verantwortung für die Sicherheit des Einbiegens oder Anfahrens trifft in erster Linie den Einfahrenden oder Anfahrenden (vgl. BGHSt 28, 218).
  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85

    fehlender Treppenhandlauf - § 823 Abs. 1 BGB, Abgrenzung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11
    Wird gegen eine Schutzvorschrift verstoßen, die auf bestimmten Erfahrungen über die Gefährlichkeit einer Handlungsweise beruht - hier die Pflicht zur höchstmöglichen Sorgfalt beim Einfahren auf die durchgehende Fahrbahn vom Ausfädelungsstreifen -, so kann bei einem Schadenseintritt prima facie darauf geschlossen werden, dass sich die von ihr bekämpfte Gefahr verwirklicht hat, sofern sich der Schadensfall - wie hier - in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem vorschriftswidrigen Verhalten ereignet hat (Kammer, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 10.02.2012 - 13 S 181/11; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 37 Rn. 47; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.04.1986 - VI ZR 77/85, VersR 1986, 916; Prütting/Gehrlein/Laumen, ZPO, 4. Aufl., § 286 Rn. 32 m. w. N.).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich die Zuordnung einer Verkehrsfläche - wie hier der Ausfädelungsstreifen - im Rahmen des § 10 StVO maßgeblich nach der Verkehrsbedeutung bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1987 - VI ZR 296/86, VersR 1988, 79; Kammer, Urteil vom 08.04.2011 - 13 S 17/11, NZV 2011, 541).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11
    Jedoch müssen die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit abgeleitet werden soll, bewiesen sein (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 13.02.2007 - VI ZR 58/06, NZV 2007, 294 m. w. N.).
  • LG Berlin, 02.08.1999 - 58 S 446/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines von der Autobahn abfahrenden mit einem auf

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11
    Der Ausfädelungsstreifen ist zwar Teil der Straße, gehört aber gemäß § 7 a Abs. 3 StVO nicht zur durchgehenden Fahrbahn (vgl. OLG Hamm, NZV 2012, 73; LG Berlin, VersR 2001, 205; Kammer, Urteil vom 21.10.2011 - 13 S 116/11; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, 22. Aufl., § 18 StVO Rn. 1, 9, 11; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rn. 452; Felke, DAR 1989, 179, 180).
  • LG Saarbrücken, 08.04.2011 - 13 S 17/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten bei Zweifeln an der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich die Zuordnung einer Verkehrsfläche - wie hier der Ausfädelungsstreifen - im Rahmen des § 10 StVO maßgeblich nach der Verkehrsbedeutung bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1987 - VI ZR 296/86, VersR 1988, 79; Kammer, Urteil vom 08.04.2011 - 13 S 17/11, NZV 2011, 541).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 181/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vorwärts in eine Parklücke

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11
    Wird gegen eine Schutzvorschrift verstoßen, die auf bestimmten Erfahrungen über die Gefährlichkeit einer Handlungsweise beruht - hier die Pflicht zur höchstmöglichen Sorgfalt beim Einfahren auf die durchgehende Fahrbahn vom Ausfädelungsstreifen -, so kann bei einem Schadenseintritt prima facie darauf geschlossen werden, dass sich die von ihr bekämpfte Gefahr verwirklicht hat, sofern sich der Schadensfall - wie hier - in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem vorschriftswidrigen Verhalten ereignet hat (Kammer, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 10.02.2012 - 13 S 181/11; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 37 Rn. 47; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.04.1986 - VI ZR 77/85, VersR 1986, 916; Prütting/Gehrlein/Laumen, ZPO, 4. Aufl., § 286 Rn. 32 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 25.07.2011 - 6 U 19/11

    Zu den Verhaltensanforderungen beim Abbiegen eines Abschleppgespanns auf der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11
    Der Ausfädelungsstreifen ist zwar Teil der Straße, gehört aber gemäß § 7 a Abs. 3 StVO nicht zur durchgehenden Fahrbahn (vgl. OLG Hamm, NZV 2012, 73; LG Berlin, VersR 2001, 205; Kammer, Urteil vom 21.10.2011 - 13 S 116/11; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, 22. Aufl., § 18 StVO Rn. 1, 9, 11; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rn. 452; Felke, DAR 1989, 179, 180).
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 186/20

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln von der

    Er stellt mithin keinen Richtungsfahrstreifen i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 2 StVO dar, was sich auch darin zeigt, dass dem durchgehenden Verkehr die Vorfahrt eingeräumt ist (§ 18 Abs. 3 StVO) und das Rechtsfahrgebot des § 2 StVO den durchgehenden Verkehr nicht verpflichtet, den Ausfädelungsstreifen zu benutzen (OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juni 1978 - 2 Ss OWi 1274/78 -, Rn. 2, juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 04. Mai 2012 - 13 S 201/11 -, Rn. 14, juris).
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