Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16124
LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12 (https://dejure.org/2013,16124)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.04.2013 - 13 S 220/12 (https://dejure.org/2013,16124)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24. April 2013 - 13 S 220/12 (https://dejure.org/2013,16124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Ersatzfahrzeugs im Zusammmenhang mit Schadensersatz nach Verkehrsunfall

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Abtretung verstößt nicht gegen RDG -> Schätzung nach Schwacke -> Der Geschädigte muss sich nicht... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Erkundigungspflicht; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 287 ZPO
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz der Mietwagenkosten bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu einem auf der Schwacke-Liste basierenden "Normaltarif"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrsunfall - Ersatzfahrzeug - Schwacke-Mietpreisspiegel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schwacke-Mietpreisspiegel regelmäßig geeignete Schätzgrundlage für die Höhe der Mietwagenkosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12
    Darauf kann entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht deshalb verzichtet werden, weil der Geschädigte im Einzelfall ohne Kenntnisse des üblichen Preisniveaus auf Anfragen bei Drittunternehmen gänzlich verzichtet hat (BGH NJW 2010, 1445).

    c) Die Klägerin hat nicht dargelegt und bewiesen, dass ein bezifferter Aufschlag im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB in der konkreten Situation erforderlich war (BGH NJW 2010, 1445).

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12
    Zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten können nach § 287 ZPO Listen oder Tabellen herangezogen werden (BGH NJW-RR 2010, 1251).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass der Tatrichter in Ausübung des Ermessens gem. § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels im maßgebenden Postleitzahlengebiet ermitteln kann (BGH VersR 2010, 1054; VersR 2006, 986; VersR 2007, 516; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 1370).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12
    Dazu wäre aber ein substantiierter Sachvortrag der Klägerin zu unfallbedingten Mehrkosten erforderlich (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011, 1 U 27/11).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12
    Der durch den Unfall Geschädigte ist während der Mietzeit eines Ersatzfahrzeugs grundsätzlich einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt und hat regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse an einer entsprechenden Haftungsbeschränkung (vgl. BGH NJW 2005, 1041; 2006, 360).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12
    Die Eignung der herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2011, 1947; BGH NJW-RR 2011, 1109; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, 3 U 120/11).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass der Tatrichter in Ausübung des Ermessens gem. § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels im maßgebenden Postleitzahlengebiet ermitteln kann (BGH VersR 2010, 1054; VersR 2006, 986; VersR 2007, 516; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 1370).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass der Tatrichter in Ausübung des Ermessens gem. § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels im maßgebenden Postleitzahlengebiet ermitteln kann (BGH VersR 2010, 1054; VersR 2006, 986; VersR 2007, 516; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 1370).
  • OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08

    Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12
    f) Ebenso hat die Beklagte die angefallenen Kosten für Zustell- und Abholdienste zu ersetzen und auch die Zusatzkosten für die unstreitig vereinbarte Erlaubnis eines weiteren Fahrers des Mietwagens sind erstattungsfähig (vgl. BGH NZV 2012, 480; OLG Köln NZV 2009, 447).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 3 U 120/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" als

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12
    Die Eignung der herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2011, 1947; BGH NJW-RR 2011, 1109; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, 3 U 120/11).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12
    Die insoweit von der Klägerin zitierte Rechtsprechung ist längst überholt (BGH NJW 2012, 2813).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

  • LG Stuttgart, 04.06.2014 - 13 S 205/13

    Verkehrsunfall - Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 24.04.2013, Az. 13 S 220/12) stellt der Schwacke-Mietpreisspiegel eine geeignete Schätzgrundlage dar.
  • AG Stuttgart, 10.03.2015 - 42 C 2618/14
    42 C 2418/14 -Seite 5 - Entgegen der Auffassung des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 24.04.2013, 13 S 220/12) gilt diese Bewaislastverteilung auch dann, wenn dem Geschädigten kein Unfallersatztarif, sondern ein einheitlicher Tarif angeboten wurde (BGH, a.a. ©, Randziffer 14 recheriert Juris), denn Insoweit geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die der Schädiger dis Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (BGH a.a.0.Randziffer 14; anderer Ansicht LG Stuttgart vom 24.04.2013, 13 S 220/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht