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   VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99   

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https://dejure.org/2000,2264
VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99 (https://dejure.org/2000,2264)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 (https://dejure.org/2000,2264)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 13 S 2540/99 (https://dejure.org/2000,2264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebung eines Ausländers; Abschiebungshindernisse; Aussetzung der Abschiebung; Unzumutbare Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft; Lebensgemeinschaft in Form einer Beistandsgemeinschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 55; AuslG § 53 Abs. 6 S. 1; VwGO § 123
    D (A), Bosnier, Bosnien-Herzegowina, Duldung, Krankheit, Fokale Epilepsie, Spastische Lähmung, Behinderte, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, Verfahrensrecht, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Zulässigkeit, Einstweilige ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; AuslG § 55; ; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1 § 55
    Einstweilige Anordnung, Duldung, Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis - Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs, auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Antrag bei der Behörde, Vorwegnahme der Hauptsache, Duldung als Sicherungsinstrument, Abschiebungshindernis wegen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2001, 228
  • DVBl 2001, 494 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Der bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG bestehende Anspruch des Ausländers auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) ist nach den vom Senat in seinem Beschluss vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 - (InfAuslR 2000, 378) dargelegten Grundsätzen durch einstweilige Anordnung sicherungsfähig.

    Das Unterbleiben einer den Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung sichernden einstweiligen Anordnung würde in Fällen der vorliegenden Art zu einem mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbaren Rechtsschutzdefizit führen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378 sowie Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 RdNrn. 158 bis 162; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNr. 239 sowie RdNrn. 242 ff.; Happ in Eyermann a.a.O., § 123 RdNrn. 49 und 66; Funke-Kaiser a.a.O., § 124 RdNr. 63 jeweils m.w.N.).

    Es liegt also an ihr, auf die einstweilige Anordnung mit einer ermessensfehlerfreien Entscheidung zu reagieren und - gegebenenfalls - im Anschluss daran eine Änderung oder Aufhebung der einstweiligen Anordnung in analoger Anwendung des § 80 Abs. 7 VwGO (zu dieser vgl. Schoch, a.a.O., § 123 RdNrn. 177 f.; Happ a.a.O., § 123 RdNr. 78; Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 RdNr. 66; Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 RdNr. 35) zu beantragen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 10.3.2000 a.a.O. sowie Schoch a.a.O., RdNr. 162; Happ, a.a.O., RdNr. 66; Funke-Kaiser, a.a.O., RdNr. 163).

    Voraussetzung für eine den Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung sichernde einstweilige Anordnung ist in Fällen der vorliegenden Art im Rahmen der Prüfung des Anordnungsanspruchs die Glaubhaftmachung eines Ermessensfehlers bei Ablehnung (oder Unterlassung) der begehrten Behördenentscheidung und die gerichtliche Prognose anhand der bisher im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Tage getretenen Umstände, dass die ermessensfehlerfreie (Neu-)Bescheidung durch die Behörde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Erteilung der vom Antragsteller begehrten Duldung führen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 10.3.2000 a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263 und Schoch, a.a.O., RdNrn. 159, 160; weitergehend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, NVwZ-RR 1995, 490/491 für den Fall des Antrags auf ein im Ermessen der Baurechtsbehörde stehendes Einschreiten gegen den Schwarzbauer - offener Verfahrensausgang soll ausreichen - ebenso Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 RdNr. 63).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99

    Duldungsanspruch wegen unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Die Duldung ist daher in derartigen Fällen - wenn nicht, was vorrangig ins Auge zu fassen ist (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, BVerwGE 105, 35), die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbefugnis möglich ist - immer wieder zu erneuern (vgl. Senatsbeschluss vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -).

    Denn bei unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG, das einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG begründet (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13).

    Zwischen den Antragstellern Nr. 1 und 2 - den Eltern - und ihren minderjährigen Kindern - den Antragstellern Nr. 3 und 4 - besteht eine familiäre Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Der von den Antragstellern auch in der Hauptsache geltend gemachte Duldungsanspruch würde durch den Vollzug der Abschiebung vernichtet, was es mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise rechtfertigt, die Hauptsache - im vorliegenden Fall ohnehin nur vorläufig - vorwegzunehmen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 sowie Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 123 RdNr. 63; Funke-Kaiser a.a.O. § 123 RdNr. 62 und Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 123 RdNrn. 13, 14).

    Das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach dieser Vorschrift ist ihnen daher nicht zuzumuten (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. die Senatsbeschlüsse vom 2.5.2000 a.a.O. und vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383) kann die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG begründen.

    Konkret droht eine solche Gefahr nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG dann, wenn die wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes alsbald nach der Rückkehr des Ausländers in sein Heimatland eintritt, weil er auf die dort unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung seines Leidens angewiesen wäre und auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (BVerwG, Urteil vom 25.11.1997, a.a.O., 387).

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Denn bei unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG, das einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG begründet (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13).
  • VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92

    Erteilung einer Duldung nicht schon im Eilverfahren; nur Verpflichtung, von der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Auf eine einstweilige Anordnung lediglich des Inhalts, die Antragsgegnerin zu verpflichten, von der Abschiebung einstweilen abzusehen, brauchen sich die Antragsteller nicht verweisen zu lassen (so aber Hess. VGH, Beschluss vom 18.2.1993, NVwZ-RR 1993, 666).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach dieser Vorschrift ist ihnen daher nicht zuzumuten (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. die Senatsbeschlüsse vom 2.5.2000 a.a.O. und vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Nach dieser Vorschrift steht es allerdings im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie die Abschiebung aussetzt oder nicht; eine Duldung nach § 55 Abs. 2 3. Alt. kann daher grundsätzlich erst dann beansprucht werden, wenn sich die Behörde erkennbar zur Aussetzung der Abschiebung entschlossen und eine positive Entscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG über die Aussetzung der Abschiebung getroffen hat; diese Entscheidung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.1997, BVerwGE 104, 210).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Die Duldung ist daher in derartigen Fällen - wenn nicht, was vorrangig ins Auge zu fassen ist (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, BVerwGE 105, 35), die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbefugnis möglich ist - immer wieder zu erneuern (vgl. Senatsbeschluss vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95

    Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Voraussetzung für eine den Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung sichernde einstweilige Anordnung ist in Fällen der vorliegenden Art im Rahmen der Prüfung des Anordnungsanspruchs die Glaubhaftmachung eines Ermessensfehlers bei Ablehnung (oder Unterlassung) der begehrten Behördenentscheidung und die gerichtliche Prognose anhand der bisher im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Tage getretenen Umstände, dass die ermessensfehlerfreie (Neu-)Bescheidung durch die Behörde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Erteilung der vom Antragsteller begehrten Duldung führen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 10.3.2000 a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263 und Schoch, a.a.O., RdNrn. 159, 160; weitergehend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, NVwZ-RR 1995, 490/491 für den Fall des Antrags auf ein im Ermessen der Baurechtsbehörde stehendes Einschreiten gegen den Schwarzbauer - offener Verfahrensausgang soll ausreichen - ebenso Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 RdNr. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Voraussetzungen für den Erlaß einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2020 - 3 B 38.19

    Familiennachzug der Eltern; minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter; Eintritt

    Eine ermessensfehlerhafte Versagung des Visums kann bei dem drohenden Verlust des Rechts aus § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG im Einzelfall nicht nur zu einer Verpflichtung zur Neubescheidung, sondern auch zur - vorläufigen - Verpflichtung, das begehrte Visum zu erteilen, führen, wenn sich allein auf diese Weise der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung sichern lässt (vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 13 S 2540/99 - juris Rn. 5 f.; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 159 ff.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 123 Rn. 50).
  • VG Stuttgart, 22.07.2016 - A 2 K 2113/16

    Eilantrag gegen die Einreise- und Aufenthaltsverbote nach § 11 Abs. 1 AufenthG

    Er hat mit Blick auf Art. 6 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ein subjektives Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung des Bundesamtes über die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots, da die Regelungen über die Befristung zumindest auch seinen individuellen Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 - Leitsatz, juris; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 30 EL Februar 2016, § 123 Rn. 160; Wahl/Schulz, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 30 EL Februar 2016, § 42 Rn. 84 f.) und die Befristungsentscheidung des Bundesamtes nach summarischer Prüfung an einem Ermessensfehler leidet.

    Eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache liegt insoweit nicht vor, da keine tatsächlich irreversiblen Zustände geschaffen werden, vielmehr lediglich eine Sicherungsanordnung ergeht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -, Leitsatz und juris Rn. 13; Funke-Kaiser, in Bader/ Funke-Kaiser/ Stuhlfauth/ von Albedyll, VwGO, 6. Auflage 2014, § 123 Rn. 58 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ist darüber hinaus jedenfalls dann ein durch die einstweilige Anordnung sicherungsfähiges Recht, wenn ohne die begehrte Anordnung das zu sichernde Recht unterzugehen droht oder seine Durchsetzung unverhältnismäßig erschwert würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -, VBlBW 2001, 228 und vom 10.03.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378).

    Jedenfalls bedarf ein Anordnungsanspruch des Antragstellers der Glaubhaftmachung hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass die Ablehnungsentscheidung der Behörde rechtswidrig ist und ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Erlaubnis bei fehlerfreier Ermessensausübung zusteht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.12.2000, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 17.04.2020 - 15 E 1640/20

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Corona-Verordnung zur Durchführung

    In solchen Fällen einer zulässigen Vorwegnahme der Hauptsache muss das Gericht selbst die erforderliche und bisher nicht fehlerfrei durchgeführte Abwägung vornehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2000, 13 S 2540/99, juris Rn. 3, Eyermann/Happ, 15. Auflage 2019, VwGO § 123 Rn. 66).
  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Die Frage, ob der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Form einer Duldung sicherungsfähig ist (wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache verneinend: Hessischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 13 TG 2743/92 - NVwZ-RR 1993, 666; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 1999 - 19 B 1599/98 - zitiert nach Juris; bejahend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283 und vom 22. Dezember 2000 - 13 S 2540/99 - VBlBW 2001, 228; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 4 MA 911/01 - InfAuslR 2001, 387; OVG Saarland, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 1 W 1/99 - NVwZ 2001, Beilage Nr. 2, 21; jeweils zitiert nach Juris) kann somit offen bleiben (vgl. auch Beschluss des Senats vom 8. Oktober 2002 - 3 EO 803/00 - m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02

    Erwachsenenadoption - Abschiebung - Schutz der Familie

    Insoweit hat der Antragsteller aber lediglich Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des nach § 30 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens, so dass vorrangig der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG als das durch die begehrte einstweilige Anordnung zu sichernde Recht anzusehen ist (zur Sicherungsfähigkeit auch eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentscheidung vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378 und vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -).
  • VG Schleswig, 04.08.2017 - 1 B 74/17

    Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebungsanordnung; Abschiebung eines

    Nur dann ist sichergestellt, dass lediglich solche Regelungen ergehen, die in der Sache voraussichtlich gerechtfertigt sind (Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 30. EL Februar 2016, § 123, Rn. 73; vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -, juris Rn. 4-6).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00

    Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind

    Mangels hinreichender Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung "auf Null" hat der Antragsteller insoweit aber lediglich Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des nach § 30 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens, so dass vorrangig der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG als das durch die begehrte einstweilige Anordnung zu sichernde Recht anzusehen ist (zur Sicherungsfähigkeit auch eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentscheidung vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378 und vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97

    Angola: kein Abschiebungshindernis wegen untergeordneter exilpolitischer

    Dass unter einer Leibesgefährdung im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auch Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit eines Ausländers ohne Verletzung der äußeren Integrität des Leibes zu verstehen sind, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 22.11.2000 - A 13 S 348/97 - und Beschluss vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -, EZAR 622 Nr. 39).
  • VG Stuttgart, 06.04.2021 - 12 K 1372/21

    Wiederholungsklausur; Prüfung; Wiederholung; Verfahrensfehler; Bekanntwerden;

    Es genügt vielmehr, dass das Bestehen dieses Rechts überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -, juris, Rn. 4, Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.08.2010 - 11 CE 10.262 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 10.09.2004 - 3 BS 266/04

    Unterlassung der Abschiebung, Duldung, Sachliche Zuständigkeit

  • VG Stuttgart, 06.04.2021 - 12 K 1510/21

    Wiederholung von Prüfungsleistungen wegen Beeinträchtigungen des Prüfungsablaufs

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 3 S 64.18

    Behandlung eines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach deren

  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 6 CE 21.2766

    Vorläufiger Rechtsschutz bei abgelehnter Verlängerung einer Abordnung

  • VG Hamburg, 16.04.2021 - 15 E 1859/21

    Zur Zulässigkeit einer Versammlung während der Ausgangsbeschränkung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 18 B 1366/00

    Voraussetzung für die Zulassung einer Beschwerde gegen die Versagung einer

  • VG Stuttgart, 18.10.2012 - 11 K 3391/12

    Abschiebung: Interessenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 12 B 969/16

    Verpflichtung der Behörde zur Zuweisung eines Betreuungsplatzes für ein Kind in

  • VG Schleswig, 07.10.2019 - 1 B 87/19

    Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Stuttgart, 20.04.2006 - 11 K 1277/06

    Abschiebungsverbot wegen posttraumatischer Belastungsstörung

  • VG Gießen, 31.10.2002 - 6 G 3998/02

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen möglichem krankheitsbedingten

  • VG Stuttgart, 28.01.2003 - 6 K 5156/02

    Abschiebung; posttraumatische Belastungsstörung; Anforderungen an ein

  • VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03

    Abschiebungshindernis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei zweifelhafter

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