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   VGH Baden-Württemberg, 19.03.2003 - 13 S 2578/02   

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https://dejure.org/2003,7485
VGH Baden-Württemberg, 19.03.2003 - 13 S 2578/02 (https://dejure.org/2003,7485)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.03.2003 - 13 S 2578/02 (https://dejure.org/2003,7485)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. März 2003 - 13 S 2578/02 (https://dejure.org/2003,7485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erreichbarkeit des Aufenthaltszwecks - Studium - Krankheit und längere Studiendauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erwartung einer Erreichbarkeit des Aufenthaltszwecks in einem angemessenen Zeitraum im Sinne des § 28 Abs. 2 S. 2 AuslG; Erwartung der Absolvierung eines Studienkollegs nach Bestehen eines Aufnahmetests in angemessener Zeit durch den Ausländer; Auf ...

  • Judicialis

    AuslG § 28 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 28 Abs. 2 Satz 2
    Aufenthaltsbewilligung: Aufenthaltszweck; Studium; Studienkolleg; angemessener Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken, wenn Zulassungsvoraussetzungen auch nach zwei Jahren nicht erfüllt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Bayern, 05.05.2010 - 19 BV 09.3103

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingter Studienverzögerung

    Für sie ist in erster Linie von Bedeutung, ob das Studium in einer - am staatlichen Interesse an einer effektiven Entwicklungshilfe gemessenen - vertretbaren und in diesem Sinne angemessenen Zeit beendet sein wird (vgl. OVG NRW Beschluss vom 21.8.1998 - 17 B 2314/96 -, EZAR 014 Nr. 10, S. 2; VGH BW, Beschluss vom 19.3.2003 - 13 S 2578/02 - juris).

    Im Rahmen der anzustellenden Prognose (vgl. Nr. 16.1.1.6 AVV-AufenthG) sind zugleich auch persönliche Belange des Ausländers, z.B. eine auf einer Krankheit beruhende längere Studiendauer, zu berücksichtigen, sofern die hinreichende Aussicht besteht, dass das Studium in absehbarer Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.8.1998 - 17 B 2314/96 - EZAR 014 Nr. 10, S. 2; VGH BW, Beschluss vom 19.3.2003 - 13 S 2578/02 - juris; NdsOVG, Beschluss vom 7.4.2006 - 9 ME 257/05 - juris; Hailbronner, AuslR, Stand: April 2008, RdNr. 43 zu § 16 AufenthG).

    56 Rechtfertigende Gründe für eine zeitliche Verzögerung des Studienfortschritts können vor allem in durch ärztliche Atteste nachgewiesenen Erkrankungen liegen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 19.3.2003 - 13 S 2578/02 - juris; NdsOVG, Beschluss vom 7.4.2006 - 9 ME 257/05 - juris).

  • VGH Bayern, 12.11.2009 - 19 BV 09.3103

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung mit einer Ermessensreduzierung auf Null

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 18 B 1483/11

    Vorliegen einer zeitlichen Obergrenze für den Aufenthalt eines Ausländers zum

    vgl. ebenso den vom Antragsgegner zitierten Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 19. März 2003 - 13 S 2578/02 -, juris, unter Hinweis auf Nr. 28.5.0.3 Satz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz - AuslG -VwV - vgl. insoweit auch Senatsbeschluss vom 7. Juni 1991 - 18 B 1443/91 -, juris, zu § 28 AuslG.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2010 - 8 ME 292/10

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der

    In erster Linie können dies krankheits- oder schwangerschaftsbedingte Verzögerungen der studienvorbereitenden Maßnahmen bzw. Verzögerungen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Ausländers fallen, sein (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.4.2006 - 9 ME 257/05 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.3.2003 - 13 S 2578/02 -, juris Rn. 5; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2010, AufenthG, § 16 Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2006 - 9 ME 257/05

    Voraussetzungen der Verlängerung einer zum Zwecke des Studiums erteilten

    Zwar können im Rahmen der Prognose auch persönliche Belange des Ausländers, z.B. eine auf einer Krankheit beruhende längere Studiendauer berücksichtigt werden, doch muss die Aussicht bestehen, dass der Ausländer dennoch in absehbarer Zeit sein Studium erfolgreich abschließen kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21.8.1998 - 17 B 2314/96 - EzAR 014 Nr. 10 = InfAuslR 1998, 493; VGH Ba-Wü., Beschl. v. 19.3.2003 - 13 S 2578/02 - ; Hailbronner, a.a.O., RdNr. 31).
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 CS 09.1812

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingten

    Für sie ist in erster Linie von Bedeutung, ob das Studium in einer - am staatlichen Interesse an einer effektiven Entwicklungshilfe gemessenen - vertretbaren und in diesem Sinne angemessen Zeit beendet sein wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.8.1998 - 17 B 2314/96 -, EZAR 014 Nr. 10, S. 2; VGH BW, Beschluss vom 19.3.2003 - 13 S 2578/02 -, juris).

    Im Rahmen der anzustellenden Prognose sind zugleich auch persönliche Belange des Ausländers, z. B. eine auf einer Krankheit beruhende längere Studiendauer zu berücksichtigen, sofern die hinreichende Aussicht besteht, dass das Studium in absehbarer Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.8.1998 - 17 B 2314/96 - EZAR 014 Nr. 10, S. 2; VGH BW, Beschluss vom 19.3.2003 - 13 S 2578/02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2006 - 9 ME 257/05 -, juris; Hailbronner, AuslR, Stand: April 2008, RdNr. 43 zu § 16 AufenthG).

  • VG Stuttgart, 21.02.2005 - 4 K 40/05

    Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Überschreitung der Regelfrist

    Zu denken ist hier in erster Linie an krankheits- oder schwangerschaftsbedingte Verzögerungen der studienvorbereitenden Maßnahme oder auch Verzögerungen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Ausländers oder der Ausländerin fallen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, B.v. 19.03.2003 - 13 S 2578/02 - juris).
  • VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00799

    Student aus dem Jemen

    Eine Ausbildung könnte "beliebig" in die Länge gezogen werden, was auch dem Aspekt der Entwicklungshilfeleistung durch das Angebot von Studienplätzen für ausländische Studenten widerspräche (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.3.2003, 13 S 2578/02 - juris -).
  • VG München, 17.08.2009 - M 4 S 09.3152

    Ausländerrecht; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; studienvorbereitende

    Zur Beantwortung der Frage nach der Erreichbarkeit des Aufenthaltszwecks in einem angemessenen Zeitraum ist eine Prognose anzustellen, die sich in erster Linie an den erkennbaren Bemühungen des Ausländers auszurichten hat, das Ziel seines Aufenthalts im Bundesgebiet in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen, so dass die Erwartung gerechtfertigt ist, er werde in absehbarer Zeit sein Studium abschließen können (vgl. Hailbronner, AuslR, § 16 Rd.Nr. 40-43; VGH Kassel, Beschl. v. 4.9.1991, EZAR 014 Nr. 2; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.3.2003, Az.: 13 S 2578/02 - juris).
  • VG München, 24.07.2008 - M 24 K 08.2913

    Aufenthaltserlaubnis; studienvorbereitende Maßnahmen; Studium; Aufenthaltsdauer;

    Zur Beantwortung dieser Frage ist eine Prognose anzustellen, die sich in erster Linie an den erkennbaren Bemühungen des Ausländers auszurichten hat, das Ziel seines Aufenthalts im Bundesgebiet in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen, so dass die Erwartung gerechtfertigt ist, er werde in absehbarer Zeit sein Studium abschließen können (vgl. Hailbronner, AuslR, Stand: Juni 2008, RdNr. 40 ff. § 16; zu § 28 AuslG: VGH Kassel, Beschl. v. 4.9.1991, EZAR 014 Nr. 2; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.3.2003, 13 S 2578/02, Juris).
  • VG München, 05.06.2008 - M 24 K 08.680

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; studienvorbereitende Maßnahmen;

  • VG München, 05.04.2007 - M 9 S 07.176

    D (A), Studenten, Studienvorbereitung, Sprachkurs, Verlängerung,

  • VG München, 19.03.2009 - M 23 K 09.622

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Studienwechsel; Studienleistungen;

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