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   LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15   

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https://dejure.org/2015,19295
LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15 (https://dejure.org/2015,19295)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.07.2015 - 13 S 26/15 (https://dejure.org/2015,19295)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - 13 S 26/15 (https://dejure.org/2015,19295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensgutachten muss gegnerischer Haftpflichtversicherung vorgelegt werden

  • versr.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Schadensminderungspflicht durch unterlassene oder verspätete Übersendung des Schadensgutachtens an den Versicherer

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Keine Wartepflicht, aber schnelle Information - Geschädigter muss zur Schadensminderung beitragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sofortiger Restwertverkauf zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Im Totalschadensfall müssen Restwertangebote des Haftpflichtversicherers nicht abgewartet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eingeholtes Schadensgutachten muss gegnerischer Haftpflichtversicherung zur Prüfung günstigerer Verwertungsmöglichkeit eines Unfallfahrzeugs vorgelegt werden - Verzögerte Vorlage kann Verstoß gegen Schadensminderungspflicht darstellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 475
  • NZV 2016, 373
  • VersR 2016, 1457
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen einer Fahrzeugtür

    einer Unkostenpauschale von 25,- ? (Kammer, st. Rspr.; vgl. zuletzt Urteil vom 3. Juli 2015 - 13 S 26/15), mithin 1.896,14 ? zu 20 %, entsprechend 379, 23 ? nebst gesetzlichen Zinsen (§§ 288, 280 BGB) und vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten (§§ 2, 13 RVG, Nrn. 2300, 7002, 7008 VVRVG) hieraus von 58, 50 ? (1,3-Geschäftsgebühr) + 11, 70 ? (Pauschale) + 13, 34 ? (USt.) = 83, 54 ? ersetzt verlangen.
  • AG Ulm, 03.02.2016 - 4 C 1552/15

    Unfallregulierung, Restwert, Gutachten

    Die Beklagte muss sich deswegen nicht auf das spätere Restwertangebot der Beklagten verweisen lassen, das klägerische Unfallfahrzeug war bei Eingang dieses Restwertangebots bereits veräußert worden (vgl. LG Saarbrücken 13 S 26/15).
  • AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15

    Verkehrsunfall - Veräußerung des Unfallfahrzeuges zum im Gutachten ausgewiesenen

    Wohl überwiegend wird eine solche Pflicht des Geschädigten unter Hinweis auf die obige Rechtsprechung des BGH sowie das vorbenannte Argument, der Geschädigte sei Herr des Restitutionsverfahrens, abgelehnt (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 03. Juli 2015 - 13 S 26/15 -, Rn. 27, juris, m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1059/10 - Rn. 30 f., juris; LG Berlin, Urteil vom 25. Februar 2015 - 42 S 183/14 -, Rn. 9, juris; AG Ravensberg NJW-RR 2014, 921, 923).
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