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   VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09   

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VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09 (https://dejure.org/2010,3667)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.2010 - 13 S 2825/09 (https://dejure.org/2010,3667)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 13 S 2825/09 (https://dejure.org/2010,3667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Rechtmäßigkeit einer Satzungsbestimmung der Postbeamtenkrankenkasse, die den Vorstand ermächtigt, die Leistungspflicht für die Behandlung durch bestimmte Ärzte aus wichtigem Grund generell von der Erstattung auszuschließen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung der Postbeamtenkrankenkasse zur Regelung ihrer Organisation, Verwaltung und Leistungen durch Satzung als Rechtsgrundlage für den Erlass weiterer Satzungsbestimmungen; Zulässigkeit des Erlasses einer Satzungsbestimmung durch die Postbeamtenkrankenkasse i.R.d. ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigung der Postbeamtenkrankenkasse zur Regelung ihrer Organisation, Verwaltung und Leistungen durch Satzung als Rechtsgrundlage für den Erlass weiterer Satzungsbestimmungen; Zulässigkeit des Erlasses einer Satzungsbestimmung durch die Postbeamtenkrankenkasse i.R.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Postbeamtenkrankenkasse und ihr mißliebige Ärzte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 4 S 2829/06

    Ausschluss bestimmter Arztrechnungen von der Leistungserstattung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
    Auf die hiergegen eingelegte Berufung der Klägerin hat der 4. Senat mit Urteil vom 27.6.2007 - 4 S 2829/06 - das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Weiter sind die Akten des Verwaltungsgerichtshofs 4 S 1672/03 und 4 S 2829/06 beigezogen.

    Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung des 4. Senats des erkennenden Gerichtshofs (Urteil vom 27.6.2007 - 4 S 2829/06 - juris) an.

    So hat die Klägerin auch im Verfahren 4 S 2829/06 vorgetragen, bei Nichterstattung ihrer vollen Aufwendungen könne sie die Behandlungskosten auch unter Berücksichtigung der Beihilfeleistungen nicht selbst erbringen, da sie ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überstiegen.

  • BVerwG, 07.01.2010 - 7 BN 2.09

    Friedhofssatzung; Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Eingriff in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eines Einzelhändlers durch die Verpflichtung zur Rücknahme von Pfandflaschen in einer kommunalen Abfallvermeidungssatzung ebenso anerkannt worden (BVerwG, Beschluss vom 7.9.1992 - BVerwGE 90, 359) wie im Falle des Steinmetzbetriebs, der mittelbar durch eine kommunale Bestattungs- und Friedhofssatzung betroffen ist, die Anforderungen an die Herkunft des für die Grabmale verwendeten Steinmaterials aufstellt (BVerwG, Beschluss vom 7.1.2010 - 7 BN 2.09 - juris;. vgl. hierzu auch Neumann, jurisPR-BVerwG 8/2010 Anm. 2; Bay. VGH, Urteil vom 4.2.2009 - 4 N 08.778 - BayVBl 2009, 367; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 - 7 C 10771/08 - NVwZ-RR 2009, 394).

    Dabei muss der Gesetzgeber selbst alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 80, 1 ; 82, 209 ; BVerwG, Beschluss vom 7.1.2010 a.a.O.).

    Dabei sind die Anforderungen an die Bestimmtheit der Ermächtigung um so höher, je empfindlicher die freie berufliche Betätigung beeinträchtigt wird und je stärker die Interessen der Allgemeinheit von der Art und Weise der Tätigkeit berührt werden (vgl. BVerfGE 71, 162 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 7.1.2010 a.a.O.).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
    Allerdings gebietet Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nicht, dass Einschränkungen der Berufsfreiheit stets unmittelbar durch den staatlichen Gesetzgeber oder durch die von ihm ermächtigte staatliche Exekutive angeordnet werden müssen (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162 m.w.N.; 76, 171 ).

    Dabei sind die Anforderungen an die Bestimmtheit der Ermächtigung um so höher, je empfindlicher die freie berufliche Betätigung beeinträchtigt wird und je stärker die Interessen der Allgemeinheit von der Art und Weise der Tätigkeit berührt werden (vgl. BVerfGE 71, 162 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 7.1.2010 a.a.O.).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
    Allerdings gebietet Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nicht, dass Einschränkungen der Berufsfreiheit stets unmittelbar durch den staatlichen Gesetzgeber oder durch die von ihm ermächtigte staatliche Exekutive angeordnet werden müssen (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162 m.w.N.; 76, 171 ).

    Denn die grundlegende Entscheidung, ob und welche Gemeinschaftsinteressen so gewichtig sind, dass das Freiheitsrecht des einzelnen zurücktreten muss, fällt allein in den Verantwortungsbereich des staatlichen Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 76, 171 m.w.N.).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
    Allerdings gebietet Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nicht, dass Einschränkungen der Berufsfreiheit stets unmittelbar durch den staatlichen Gesetzgeber oder durch die von ihm ermächtigte staatliche Exekutive angeordnet werden müssen (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162 m.w.N.; 76, 171 ).

    Denn die grundlegende Entscheidung, ob und welche Gemeinschaftsinteressen so gewichtig sind, dass das Freiheitsrecht des einzelnen zurücktreten muss, fällt allein in den Verantwortungsbereich des staatlichen Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 76, 171 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08

    Keine Zuständigkeit der Gemeinden für Regelungen zur Bekämpfung von Kinderarbeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Eingriff in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eines Einzelhändlers durch die Verpflichtung zur Rücknahme von Pfandflaschen in einer kommunalen Abfallvermeidungssatzung ebenso anerkannt worden (BVerwG, Beschluss vom 7.9.1992 - BVerwGE 90, 359) wie im Falle des Steinmetzbetriebs, der mittelbar durch eine kommunale Bestattungs- und Friedhofssatzung betroffen ist, die Anforderungen an die Herkunft des für die Grabmale verwendeten Steinmaterials aufstellt (BVerwG, Beschluss vom 7.1.2010 - 7 BN 2.09 - juris;. vgl. hierzu auch Neumann, jurisPR-BVerwG 8/2010 Anm. 2; Bay. VGH, Urteil vom 4.2.2009 - 4 N 08.778 - BayVBl 2009, 367; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 - 7 C 10771/08 - NVwZ-RR 2009, 394).

    Verfassungsrechtlich ist für Bestimmungen, die über die im engeren Sinne zur Nutzung einer Einrichtung erforderlichen Regelungen hinausgehen, unverzichtbar, dass eine hinreichende, vom parlamentarischen Gesetzgeber geschaffene Ermächtigungsgrundlage vorhanden ist, die dem jeweiligen Satzungsgeber die entsprechende Befugnis eröffnet (OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1992 - 10 S 305/92

    Satzungsregelung über Betretungsrecht eines Müllbeauftragten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
    Der aus den Grundrechten in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 GG folgende Gesetzesvorbehalt fordert, dass in Fällen eines Grundrechtseingriffs eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für die Satzung vorhanden ist, die selbst bereits die Voraussetzungen für den Grundrechtseingriff hinreichend bestimmt regelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.12.1992 - 10 S 305/92 - DVBl 1993, 778).
  • VG Darmstadt, 27.10.2006 - 5 E 787/05

    Kostenerstattung - Keine Beschränkung der Analogabrechnung der SDA-Technik auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
    Daher stellen ihre Leistungsmitteilungen - soweit sie die Beihilfe betreffen - Beihilfefestsetzungsbescheide des Dienstherrn dar (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 27.10.2006 - 5 E 787/05 - NVwZ-RR 2007, 620).
  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99

    Krankheitskosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
    Dem widerspricht es nicht, dass § 5 Abs. 1 lit. c MB/KK einen entsprechenden Leistungsausschluss vorsieht, der in der zivilrechtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht beanstandet wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26.5.2000 - 10 U 847/99 - VersR 2000, 1404; OLG München, Urteil vom 7.12.1999 - 25 U 2049/99 - NVersZ 2001, 125; OLG Köln, Urteil vom 27.5.1998 - 5 U 28/98 - NVersZ 2000, 23; Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. 2009, § 5 MB/KK Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Eingriff in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eines Einzelhändlers durch die Verpflichtung zur Rücknahme von Pfandflaschen in einer kommunalen Abfallvermeidungssatzung ebenso anerkannt worden (BVerwG, Beschluss vom 7.9.1992 - BVerwGE 90, 359) wie im Falle des Steinmetzbetriebs, der mittelbar durch eine kommunale Bestattungs- und Friedhofssatzung betroffen ist, die Anforderungen an die Herkunft des für die Grabmale verwendeten Steinmaterials aufstellt (BVerwG, Beschluss vom 7.1.2010 - 7 BN 2.09 - juris;. vgl. hierzu auch Neumann, jurisPR-BVerwG 8/2010 Anm. 2; Bay. VGH, Urteil vom 4.2.2009 - 4 N 08.778 - BayVBl 2009, 367; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 - 7 C 10771/08 - NVwZ-RR 2009, 394).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • OLG München, 07.12.1999 - 25 U 2049/99

    Vertragliche Einschränkung der Leistungspflicht der Krankenversicherung für

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2006 - 1 A 1142/04

    Voraussetzungen des Anspruches eines Beamten auf Gewährung einer weiteren

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 4 N 08.778

    Keine Ermächtigungsgrundlage für Satzung gegen Kinderarbeit bei Grabmalen

  • OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98

    Anforderungen i.R. eines unangemessen hohen Umfangs einer Behandlung ohne

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte

  • BVerwG, 16.12.2009 - 2 C 79.08

    Postbeamtenkrankenkasse; B1-Mitglied; Kassenleistungen; Beihilfe; Angemessenheit

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht nach § 130 Abs 1 Nr 2 VwGO

    Auf die Klage einer von dem Ausschluss betroffenen Patientin hob der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 10.5.2010 (13 S 2825/09) den Ausschluss mit der Begründung auf, die Ermächtigung des § 26c Abs. 1 BAPostG, wonach die Postbeamtenkrankenkasse durch Satzung ihre Organisation und Verwaltung sowie ihre Leistungen regele, stelle keine hinreichende Rechtsgrundlage für die in § 49 Abs. 5 der Satzung getroffene Regelung dar.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 10 S 2565/08

    Zur Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit von ärztlichen Rechnungen auf

    An die Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit einer derartigen einschneidenden Sanktion für den Betroffenen sind entsprechend hohe Anforderungen zu stellen, die hier, abgesehen von der Frage einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.05.2010 - 13 S 2825/09 -, juris - unzureichende Ermächtigung zum Ausschluss der Leistungspflicht für Behandlungen durch bestimmte Ärzte), nicht erfüllt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2241/11

    Zum Begriff der "zustehenden" Erstattungsansprüche im Sinne des § 30 Abs 6 S 4

    Auf die Klage einer von dem Ausschluss betroffenen Patientin des Klägers (Frau XXX) hob der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 10.5.2010 (13 S 2825/09) den Ausschluss mit der Begründung auf, die Ermächtigung des § 26c Abs. 1 BAPostG, wonach die Postbeamtenkrankenkasse durch Satzung ihre Organisation und Verwaltung sowie ihre Leistungen regele, stelle keine hinreichende Rechtsgrundlage für die in § 49 Abs. 5 der Satzung getroffene Regelung dar.
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